Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Wohngeldantrag


Wohngeld kann im Rheingau-Taunus-Kreis jetzt auch elektronisch beantragt werden, teilt die Stabsstelle Kommunikation der Kreisverwaltung mit. Dies ist über die Website des Kreises unter „www.rheingau-taunus.de/informieren-beantragen/sozialleistungen-hilfen“ möglich. Dort sind auch alle für die Antragstellung erforderlichen Informationen hinterlegt.

 Wohngeld ist ein staatlicher Zuschuss zu den Wohnkosten für Bürgerinnen und Bürger mit geringem Einkommen. Anspruch haben sowohl Mieterinnen und Mieter als auch Eigentümerinnen und Eigentümer von selbstgenutztem Wohnraum. Die Kosten tragen das Land Hessen und der Bund je zur Hälfte. Zuständig sind die kommunalen Wohngeldbehörden. Neben der erstmaligen Beantragung von Wohngeld sind auch die Anträge auf Weiterleistung und Erhöhung des Wohngeldes online möglich. Im kommenden Jahr folgt noch das Formular zur Mitteilung von Änderungen.

 Wohngeld kann in Hessen seit Ende 2023 flächendeckend elektronisch beantragt werden. Möglich macht das der Online-Dienst Wohngeld, dem sich Hessen angeschlossen hat. Der Online-Dienst Wohngeld wurde vom Land Schleswig-Holstein und seinem landeseigenen IT-Dienstleister Dataport entwickelt, Hessen nutzt diesen nach und hat ihn allen hessischen Wohngeldbehörden zur Verfügung gestellt.

Hessen ist hier Vorreiter: Denn es wurde nicht nur die Verpflichtung der digitalen Antragstellung nach dem Onlinezugangsgesetz umgesetzt, sondern auch die direkte Bearbeitung der Online-Anträge ermöglicht.