Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Europawahl und Bürgerentscheid 2024


Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, den 09.06.2024 findet die Europawahl 2024 in den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union statt. Es wird die zehnte Direktwahl zum Europäischen Parlament. Bei der Europawahl werden 720 Abgeordnete gewählt, damit 15 mehr als im ausgehenden Parlament. In der Gemeinde Kiedrich wird auch noch ein Bürgerentscheid über die Errichtung von Windkraftanlagen durchgeführt.

Für die Bildung der zwei Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände werden rund 36 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann! 

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören: 

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.

Die Gemeinde Kiedrich sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal oder in einem Briefwahlvorstand mitzuarbeiten.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei Europawahlen ist erstmals für die Wahl im Jahr 2024 von bisher 18 auf 16 Jahre herabgesetzt worden.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09.März 2024 eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Deutsche) haben und nicht nach § 6a Abs.1 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Wählbar ist jeder Wahlberechtigte, der Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes ist und am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat.

Das Alter für die Wahlberechtigung bei dem Bürgerentscheid beträgt 18 Jahre.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sowie alle in Deutschland wohnhaften Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union (Unionsbürgerinnen und -bürger), die am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten, also seit dem 09.März 2024 eine Wohnung oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt entweder in der Bundesrepublik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (EU-Deutsche) haben und nicht nach § 6a Abs.2 EuWG vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten jedoch darauf, dass die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen am Wahltag gut vorbereitet sind. Deshalb findet in der Woche vor der Wahl jeweils eine Schulungsveranstaltung für die Wahlvorstände und die Briefwahlvorstände statt, die über den Ablauf am Wahlsonntag informiert. Sie erhalten die Unterlagen dieser Veranstaltung auch als Script, dass Sie in aller Ruhe noch einmal zu Hause durchlesen können.

Grundsätzlich besteht ein Wahlvorstand aus fünf bis neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des ganzen Wahlvorstandes und verteilt die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder. Dazu gehört beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus, unterschreibt die Wahlniederschrift und hilft beim Aufräumen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Schichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15.00 Uhr zusammen. Sie haben keine Wahlhandlung zu leiten, sondern treffen Vorbereitungen, damit um 18.00 Uhr mit der Stimmauszählung begonnen werden kann.

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand und Briefwahlvorstand erhalten Sie von der Gemeinde Kiedrich eine Wahlhelferentschädigung in Höhe von 30 Euro für den Einsatz als Wahlhelfer und Wahlhelferin.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Sie können sich gerne telefonisch unter den Rufnummern 06123 9050-14, -17, -18 oder per E-Mail an wahlamt@kiedrich.de melden.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.

Wahlamt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich.