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Förderung von Privatmaßnahmen
Förderung von Privatmaßnahmen
Städtebauliche Beratung
Die städtebauliche Beratung soll private Bauherren bei der Vorbereitung und Planung von Maßnahmen im Zuge der Dorfentwicklung unterstützen.
In der hessischen Dorfentwicklung werden private Eigentümer in den ausgewiesenen Fördergebieten (bei Kulturdenkmälern auch darüber hinaus) gezielt gefördert. Um die Maßnahmen fachlich adäquat zu konfigurieren, können private Bauherren eine städtebauliche Beratung in Anspruch nehmen. Hier werden die Maßnahmen fachlich und inhaltlich abgestimmt, sodass Aspekte der städtebaulichen Entwicklung, der Dorfentwicklung wie des Denkmalschutzes Berücksichtigung finden.
Die städtebauliche Beratung muss vor der Antragsstellung und vor der Durchführung von Maßnahmen erfolgen, damit eine Förderung generiert werden kann. Sie ist für private Eigentümer/Bauherren in der Umsetzungsphase der Dorfentwicklung kostenfrei, sofern sie in den Fördergebieten ansässig sind.
Das Ziel ist die erfolgreiche Beratung privater Eigentümer zur Realisierung privater Dorfentwicklungsmaßnahmen.
Einen Beratungstermin können Sie mit dem beauftragten Ingenieurbüro vereinbaren:
Architekturbüro Dipl.- Ing. Hermann Alt
Zangerstraße 73
Ansprechpartner
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