Blick auf Kiedrich mit Bäumen, Häusern und der Kirche St. Valentinus und Dionysius - Basilica minor.
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Förderung von Privatmaßnahmen

Förderung von Privatmaßnahmen

Städtebauliche Beratung

Die städtebauliche Beratung soll private Bauherren bei der Vorbereitung und Planung von Maßnahmen im Zuge der Dorfentwicklung unterstützen.

In der hessischen Dorfentwicklung werden private Eigentümer in den ausgewiesenen Fördergebieten (bei Kulturdenkmälern auch darüber hinaus) gezielt gefördert. Um die Maßnahmen fachlich adäquat zu konfigurieren, können private Bauherren eine städtebauliche Beratung in Anspruch nehmen. Hier werden die Maßnahmen fachlich und inhaltlich abgestimmt, sodass Aspekte der städtebaulichen Entwicklung, der Dorfentwicklung wie des Denkmalschutzes Berücksichtigung finden.

Die städtebauliche Beratung muss vor der Antragsstellung und vor der Durchführung von Maßnahmen erfolgen, damit eine Förderung generiert werden kann. Sie ist für private Eigentümer/Bauherren in der Umsetzungsphase der Dorfentwicklung kostenfrei, sofern sie in den Fördergebieten ansässig sind.

Das Ziel ist die erfolgreiche Beratung privater Eigentümer zur Realisierung privater Dorfentwicklungsmaßnahmen.

Einen Beratungstermin können Sie mit dem beauftragten Ingenieurbüro vereinbaren:

Architekturbüro Dipl.- Ing. Hermann Alt  

Zangerstraße 73

65375 Oestrich-Winkel

+49 6723 999-812

 

Ansprechpartner

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