Vor einer Holzwand, die im rechten Winkel steht, liegt auf einem Betonboden Grünschnitt in Form von Ästen und Blättern.
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Grünschnittplatz

Grünschnitt und Gartenabfälle

Als Grünschnitt werden frisch geschnittene, wenig oder nicht verholzte Pflanzenreste bezeichnet, wie sie vielfach als Abfall beim Schnitt in der Garten-, Landschafts-, Straßenrand- und Waldpflege anfallen.

Informationen zum Grünschnitt finden Sie hier, auf der Seite der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis.
Rasenschnitt und Grasschnitt dürfen hingegen ausdrücklich nicht in den Sammelboxen entsorgt werden. Leicht verrottbare Gartenabfälle wie Rasenschnitt können bei der Lagerung erhebliche Geruchsbelästigungen und faulige Sickerwässer verursachen. Für die Entsorgung von Rasenschnitt sind deshalb die Biotonne, die Eigenkompostierung oder das Mulchen vorgesehen.

Die Sammelstellen dürfen nicht von gewerblichen Anlieferern benutzt werden. 

Privatpersonen dürfen die Boxen pro Anlieferungstag mit maximal 1 m³  Grünschnitt befüllen.

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