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Naturschutz
Ran an die Hecke: Gehölzschnitt ab Oktober wieder erlaubt
Ab dem 1. Oktober dürfen Bäume, Hecken, Gebüsche und andere Gehölze wieder stärker zurückgeschnitten oder beseitigt werden. Diese Möglichkeit besteht bis zum 28. Februar. Jedoch gilt der Schutz wild lebender Tiere auch während der Gehölzschnittzeit. Das bedeutet, dass vor jedem Eingriff geprüft werden muss, ob besonders geschützte Arten oder deren Lebensstätten betroffen sind. Dazu gehören unter anderem alle heimischen Vogel- und Fledermausarten.
Bei Fragen oder Unsicherheiten rund um das Thema Gehölzentfernung steht die Untere Naturschutzbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises Bürgerinnen und Bürgern gerne beratend zur Seite.
Die Untere Naturschutzbehörde ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar:
Telefon: 06124 / 510-373

