Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

2023 Haushaltsinformationsschrift Sommer - barrierefrei

 Aktuelle Informationen des Gemeindevorstandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Gemeindevorstandes darf ich Sie über die neusten Entwicklungen in der Gemeinde Kiedrich informieren.

Informationen der Bürgerstiftung Kiedrich

Mit Freude und Stolz dürfen wir Ihnen mitteilen, dass die „Bürgerstiftung Kiedrich" am 10. Januar 2023 vom Regierungspräsidium Darmstadt als rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts anerkannt worden ist. Die Feststellung der Gemeinnützigkeit wurde vom Finanzamt Wiesbaden mit Datum vom 30. Januar 2023 getroffen. Damit liegen alle formellen Voraussetzungen vor, dass die „Bürgerstiftung Kiedrich" ihre Arbeit gemäß dem in der Stiftungssatzung verankerten Stiftungszweck aufnehmen kann.

Aus diesem Grund möchten wir uns Ihnen mit dieser Informationsschrift gerne vorstellen, denn die „Bürgerstiftung Kiedrich" ist kein anonymes Gebilde, sondern hat durch die Verantwortlichen in den beiden Stiftungsorganen nicht nur eines, sondern viele Gesichter, die für unsere Heimatgemeinde Kiedrich stehen und die in dieser verwurzelt sind.

Die Mitglieder des Stiftungsvorstandes sind:

  • Herr Winfried Steinmacher (Vorsitzender)
  • Frau Dr. Verena Drebing (stellvertretende Vorsitzende)
  • Herr Frank Schwed

Die Mitglieder des Stiftungsrates sind:

  • Herr Sascha Dörflinger
  • Herr Harald Rubel
  • Herr Martin Boos
  • Herr Joachim Sprenger
  • Herr Dr. Frank Schneider

Die Mitglieder der Stiftungsorgane wurden im Zuge des sogenannten Stiftungsgeschäftes von den Gründungsstiftern des Kapitalstockes der „Bürgerstiftung Kiedrich" bestimmt.

Nachfolgend wollen wir Ihnen in kurzer Form einige Informationen zum Sinn und Zweck einer Bürgerstiftung geben.

1. Wozu wurde eine Bürgerstiftung gegründet?

Bürgerstiftungen bauen langfristig einen Kapitalstock auf, um aus den Erträgen und durch zusätzliche Spenden lokale gemeinnützige Vereine und Initiativen zu fördern oder eigene Projekte umzusetzen.

Die „Bürgerstiftung Kiedrich" will genau dies verwirklichen und breitgefächert mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement in Kiedrich fördern und stärken.

2. Steht die „Bürgerstiftung Kiedrich" einer politischen oder konfessionellen Weltanschauung nahe?

Die „Bürgerstiftung Kiedrich" hat bereits in ihrer Stiftungssatzung festgehalten, dass sie politisch, konfessionell und wirtschaftlich vollkommen unabhängig arbeitet. Eine Einflussnahme, mit welchem Hintergrund auch immer, durch Personen oder Organisationen wird abgelehnt.

Die „Bürgerstiftung Kiedrich" ist somit auch unabhängig von der Gemeinde Kiedrich und deren Gremien und den darin vertretenen politischen Parteien.

Die Unabhängigkeit der „Bürgerstiftung Kiedrich" wird durch ihre Organe, den Stiftungsvorstand und das Kontrollorgan Stiftungsrat, in vertrauensvoller Zusammenarbeit garantiert.

3. Welche Ziele verfolgt die „Bürgerstiftung Kiedrich"?

Der Stiftungszweck der „Bürgerstiftung Kiedrich" ist in der Stiftungssatzung festgeschrieben. Der Zweck der Stiftung ist die Förderung einer nachhaltigen Entwicklung der Gemeinde Kiedrich durch bürgerschaftliches Engagement vor allem in den Bereichen:

  • Bildung und Erziehung
  • Kunst, Kultur- und Denkmalpflege
  • Brauchtums- und Heimatpflege
  • Umwelt, Naturschutz sowie Landschaftspflege
  • Jugend- und Altenhilfe
  • Sport und Gesundheitsvorsorge

Nicht gefördert werden Vorhaben, Projekte oder Einrichtungen, die kommerzieller Natur sind oder die als Pflichtaufgabe der Gemeinde Kiedrich obliegen.

4.     Wie kann die Arbeit der „Bürgerstiftung Kiedrich" unterstützt und gefördert werden?

Durch Zustiftung kann der Kapitalstock weiter aufgebaut werden, so dass die Kapitalerträge daraus für die Arbeit der „Bürgerstiftung Kiedrich" verwendet werden können.

Ab einer Zustiftung in Höhe von 2.500,00 EUR kann der Stifter einen konkreten Zweck für die Verwendung nennen (Stifterfonds).

Die „Bürgerstiftung Kiedrich" verfügt derzeit über einen Kapitalstock in Höhe von 24.000,00 EUR. Nach den gesetzlichen Vorgaben darf dieser für die Stiftungsarbeit nicht angegriffen werden; nur daraus gewonnene Kapitalerträge können genutzt werden.

Im Rahmen eines Vermächtnisses können der „Bürgerstiftung Kiedrich" Mittel testamentarisch zugedacht werden. Damit kann je nach Umfang der zufließenden Mittel ein Projekt langfristig gefördert werden, welches dem Vermächtnisgeber besonders am Herzen lag.

Im Gegensatz zu Stiftungen können durch Spenden unmittelbar Projekte, Aktionen, Programme etc. unterstützt werden, die den Stiftungszweck verfolgen. Solche „Verbrauchsspenden" werden von der „Bürgerstiftung Kiedrich" entsprechend der Stiftungssatzung verwandt.

Denken Sie daran, dass Spenden auch bei besonderen Anlässen wie Geburtstagen oder Hochzeiten statt Geschenken möglich sind.

Sowohl Zustiftungen als auch Spenden können aufgrund der anerkannten Gemeinnützigkeit im Rahmen der Steuererklärung geltend gemacht werden. Eine entsprechende Bescheinigung wird übersandt.

Soweit Sie die Arbeit der „Bürgerstiftung Kiedrich" unterstützen wollen, können Zustiftungen oder Spenden auf das Konto der „Bürgerstiftung Kiedrich" bei der Rheingauer Volksbank überwiesen werden. Dieses lautet:

IBAN:         DE63 5109 1500 1300 0503 32

BIC:           GENODE51RGG

Bitte deklarieren Sie bei einer Überweisung unbedingt ob es sich um eine Zustiftung oder eine Spende handelt und fügen Ihren Namen und Anschrift ein.

5.    Noch Fragen oder Anregungen?

Haben Sie noch Fragen oder Anregungen zu der Thematik einer „Bürgerstiftung Kiedrich" dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf; wir sind gerne für Sie da.

Insbesondere würden wir uns von Ihnen Hinweise zu förderungswürdigen Projekten wünschen, die nach Ihrer Ansicht durch die „Bürgerstiftung Kiedrich" unterstützt werden sollten.

Telefonisch erreichen Sie den Vorsitzenden des Stiftungsvorstandes, Herrn Winfried Steinmacher, unter der Telefonnummer 06123 ­905012.

Postalisch lautet die Anschrift der „Bürgerstiftung Kiedrich" wie folgt:

Bürgerstiftung Kiedrich - Herrn Winfried Steinmacher

Marktstraße 27

Rathaus

65399 Kiedrich

Wir bedanken uns bei Ihnen, dass Sie sich die Zeit zum Lesen dieser Informationsschrift genommen haben und wünschen uns bei der Unterstützung der „Bürgerstiftung Kiedrich" eine positive Resonanz.

Der Stiftungsvorstand:

Winfried Steinmacher, Dr. Verena Drebing, Frank Schwed

Der Stiftungsrat:

Sascha Dörflinger, Harald Rubel, Martin Boos, Joachim Sprenger, Dr. Frank Schneider

Anschaffung von Radabstellanlagen

Die Gemeinde Kiedrich hat insgesamt 20 moderne Fahrradanlehnbügel für die 3 Standorte Rathaus, Bürgerhaus und Weinprobierstand angeschafft. Es handelt sich um diebstahlsichere Fahrradanlehnbügel aus massivem Stahl. Die Montage erfolgt Ende Juli/Anfang August 2023.

Solarpark Hahnwaldwiesen

Gemäß dem Prüfantrag der CDU-Fraktion wurde die Möglichkeit zur Realisierung eines Solarparks auf den Hahnwaldwiesen in 2022 geprüft und die Ergebnisse im Rahmen einer ersten Bürger­versammlung am 16.11.2022 der Öffentlichkeit präsentiert.

Zwecks Prüfung alternativer Standorte fand in den vergangenen Monaten auf den Hahnwaldwiesen und im Hölzebergfeld eine artenschutzrechtliche Begutachtung und Biotopschutz-Kartierung durch einen Biologen statt. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen wurden mit den Fachbehörden des Regierungspräsidiums und des Rheingau-Taunus-Kreises im Rahmen eines Scopingtermins am 28.06.2023 besprochen. Die weiteren Schritte in Vorbereitung eines Bauleitplanverfahrens folgen in der 2. Jahreshälfte 2023. Ebenso wird eine 2. Bürgerversammlung im dritten Quartal 2023 stattfinden.

Energiesäulen für Elektrofahrzeuge

Die Süwag GmbH stellt im Auftrag der Gemeinde Ende August/Anfang September 2023 zwei Energiesäulen für Elektroautos im Ortsgebiet Kiedrich auf. Eine Energiesäule soll im Bereich des Parkplatzes in der Rieslingstraße oberhalb der Zufahrt zur Eltviller Straße, die Zweite soll im Bereich des Parkplatzes in der Straße Am Sportfeld aufgestellt werden.

Die beiden Energiesäulen, die über ein Förderprogramm der BAV (Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen) finanziert werden, sind jeweils mit zwei Ladepunkten ä 22 kW ausgestattet und stellen eine sinnvolle Ergänzung der Ladeinfrastruktur mit der vorhandenen Ladesäule im Bereich des Bürgerhausparkplatzes dar.

Rheingauer Kinowette

Leinwand statt Livestream — Die Rheingauer Kommunen liefern sich  mit der Kinowette einen Wettkampf um die meisten Besucher im  Lindentheater

Das Kino Lindentheater in Geisenheim ist das einzige verbliebene Kino im Rheingau und ein einzigartiger Inklusionsbetrieb. In dem deutschlandweit einzigen und ersten inklusiven Kino arbeiten bis zu sechs Menschen mit Beeinträchtigung. Um das Einzugsgebiet zu vergrößern sind die Betreiber gemeinsam mit Studierenden der European Business School auf eine originelle Idee gekommen: Die Rheingauer Kinowette.

Vom 25.06. - 30.09.2023 wird ausgezählt, aus welcher Kommune die meisten Besucher das Lindentheater besuchen. Mit dabei sind die Kommunen Eltville, Geisenheim, Lorch, Oestrich-Winkel, Rüdesheim, Walluf und Kiedrich. Der Gewinnergemeinde winken 150 Freikarten oder einen Monat lang für alle Kinobesucher des Ortes kostenloses Popcorn. Alle Preise wurden von der Rheingauer Volksbank gespendet.

Darüber hinaus nehmen alle Besucher:innen des Kinos an einer zusätzlichen Verlosung teil: Im Wettbewerbszeitraum werden jeden Monat zwei Kinogutscheine im Wert von 25€ unter allen Teilnehmenden verlost. Die Bekanntgabe erfolgt zum Monatsende auf der Internetseite des Kinos.

Sollte Kiedrich die Kinowette gewinnen, so geht der Preis an die Kiedricher Kinder und Jugendlichen. Bei schweißtreibenden Außentemperaturen sind die klimatisierten Kinosäle des Lindentheaters sicherlich eine gute Wahl. Gehen Sie also ins Kino und punkten Sie für Ihre Gemeinde Kiedrich.

Alle Informationen sowie den aktuellen Stand zur Kinowette finden Sie ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.kiedrich.de/ oder auf der Homepage des Lindentheaters https : //linden-theater. de/.

Enkor

ENKOR — Engagementkonstellationen im ländlichen Raum

Engagement hat viele Farben, vom klassischen Ehrenamt oder der Vereinstätigkeit über Bürgergenossenschaften und -initiativen, bis hin zur „Fridays for Future"-Bewegung. In der Vergangenheit waren die Trägergruppen des Engagements vor allem in lokalen Vereinen, Schulen und Kirchen zu finden. Heute gibt es einen bunten Mix an Beteiligten. Genau hier setzt das Projekt „ENKOR" an, das in Zusammenarbeit mit der Georg-August-Universität Göttingen, der Hochschule Zittau und dem Thünen-Institut in neun ländlichen Gemeinden in Hessen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen bürgerschaftliches Engagement untersucht. Kiedrich ist neben Vöhl, Landkreis Waldeck-Frankenberg, und Jossgrund im Spessart einer der hessischen Gemeinden. Ziel des Projektes ist es, dass eine Art Landkarte des ehrenamtlichen Engagements entsteht. Im Verlauf des Projektes werden Handlungsoptionen für Vereine, Verwaltung und Politik erarbeitet, wie ehrenamtliche Arbeit und Engagement zukunftsfähig gestaltet werden kann.

Weitere Informationen über das Projekt finden Sie unter www.uni-goettingen.de/ENKOR

Was ist bisher in Kiedrich passiert?

Mit verschiedenen Ansprechpartnern aus Vereinen, Organisationen und Einzelengagierten wurden in Interviews die Fragen beantwortet:

In welcher Form zeigt sich Engagement? Was hat sich in den letzten Jahren verändert? Welche neuen Herausforderungen gilt es zu meistern? Wie lässt sich bürgerschaftliches Engagement in ländlichen Räumen zukunftsfähig gestalten?

Zusätzlich fand Ende Mai mit einem kleinen Kreis von Freiwilligen eine „Landinventur" statt. Dabei handelt es sich um eine digitale Plattform, auf der eine Bestandsaufnahme der Gemeinde erarbeitet wurde. So entstand ein detailliertes Bild des Lebens und des Engagements unserer Gemeinde. Unter der Homepage www.landinventur.de kann sich jeder Bürger die Daten der Gemeinde Kiedrich anschauen. Ergänzungen können jederzeit direkt auf der Homepage von allen Einwohnern vorgenommen werden. Alle Eingaben, die erfolgen, werden kontinuierlich vom Thünen-Institut für Regionalentwicklung freigegeben und sind dann auf der Homepage „Landinventur" sichtbar.

Verkehrsverhalten allgemein in Kiedrich

Wir haben bereits öfter auf das zunehmende aggressive Verkehrsverhalten von Kraftfahrzeugführern/-innen in Kiedrich aufmerksam gemacht. Die Reaktionen vieler Mitbürger/innen hierauf zeigen, dass wir damit durchaus richtigliegen und straßenverkehrsrechtliches Fehlverhalten ahnden müssen. Immer noch registrieren wir, dass für viele Verkehrsteilnehmer in unserer Gemeinde das Beachten von Verkehrszeichen offensichtlich ein Fremdwort ist.

So wird zum Beispiel an vielen Straßenkreuzungen bis in die Straße hinein geparkt, obwohl dies sowohl unter Beachtung der oftmals aufgebrachten Markierung als auch nach den generellen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Die Gefährdung für ein- und abbiegende Kraftfahrzeuge wie auch für Benutzer des Fußgängerüberweges ist hier sehr groß.

Hof- und Grundstückseinfahrten werden zudem oftmals ignoriert, so dass Hausbewohner nicht zu- oder abfahren können, weil der jeweilige Kraftfahrzeugführer ohne Um- und Rücksicht einfach sein Fahrzeug abgestellt hat. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wie auch Entsorgungsunternehmen können Häuser und ganze Straßenzüge nicht erreichen, was zu zahlreichen Beschwerden bei der Gemeinde­verwaltung führt. Verärgerte Anwohner müssen zur Abholung bereitgestellte Abfallsäcke oder -tonnen wieder zurücknehmen, weil für die Fahrzeuge der Müllabfuhrunternehmen die restliche Durchfahrtsbreite nicht ausreicht. Insbesondere ist hierbei festzustellen, dass sich die gefährliche Situation an der John-Sutton-Schule und der Kindertagesstätte Hickelhäusje nicht geändert hat.

In meiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde appelliere ich nochmals an alle Verkehrsteilnehmer, die vorhandenen Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen -auch im Sinne der schwächeren Verkehrsteilnehmer- zu beachten und ein Stück weit Einsichtsfähigkeit an den Tag zu legen.

Grundstückseigentümer bitten wir zudem Sorge dafür zu tragen, dass Garagen und Stellplätze nicht zweckentfremdet werden, sondern in der Hauptsache dem Abstellen von Kraftfahrzeugen durch Eigentümer und Mieter dienen.

Seit 01.06.2023 ist die Stelle des Ordnungspolizeibeamten mit der Aufgabe der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet Kiedrich und Ortskontrollen im Rahmen der bestehenden Sicherungspflicht (Schilder, Hecken, Straßenschäden etc.) neu besetzt.

Herr Ahrens ist unter der Telefonnummer: 06123-9050-28 oder per Mail: marcel. ahrens @kiedrich.de erreichbar.

Verkehrsberuhigte Bereiche (Spielstraße)

Innerhalb        eines       durch       Verkehrszeichen . ausgewiesenen
verkehrsberuhigten Bereiches (umgangssprachlich „Spielstraße" genannt) gelten gemäß Straßenverkehrsordnung besondere Gebote und Verbote, die nachfolgend kurz erläutert werden:

  1. Geschwindigkeit
    Der verkehrsberuhigte Bereich darf von Verkehrsteilnehmern nur mit Schrittgeschwindigkeit und äußerster Vorsicht befahren werden (aktuelle Rechtsprechung: 7-15 km/h; Standgas 1. Gang).

  2. Fußgänger
    Fahrzeugführer dürfen Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, müssen Fahrzeugführer warten. Fußgänger ihrerseits dürfen den fließenden Verkehr nicht unnötig behindern.

  3. Parken im öffentlichen Verkehrsraum
    In verkehrsberuhigten Bereichen ist das Parken auf der eigentlichen Fahrbahn nicht zulässig, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen oder Be- oder Entladen. Zum Parken müssen die speziell ausgewiesenen/gekennzeichneten Parkflächen in Anspruch genommen werden.

  4. Wartepflicht beim Verlassen der Zone
    Der Verkehr aus einem verkehrsberuhigten Bereich ist beim Verlassen der entsprechenden Zonen gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern immer wartepflichtig! Andere Verkehrsteilnehmer haben immer Vorrang gegenüber dem Verkehr aus verkehrsberuhigten Bereichen.

  5. Schwerbehinderte mit besonderem Schwerbehindertenparkausweis
    Für schwerbehinderte Menschen mit entsprechenden Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis und besonderem Parkausweis besteht die Möglichkeit, auch außerhalb der gekennzeichneten Parkflächen zu parken, sofern in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit besteht. Andere Verkehrsteilnehmer dürfen dabei allerdings nicht behindert werden. Die Höchstparkdauer besteht hierfür 24 Stunden.

Bitte achten Sie., insbesondere im Hinblick auf die Sicherheit und den Schutz von Kindern und schwächeren Verkehrsteilnehmern, auf die Einhaltung der oben aufgeführten Vorgaben.

Die Gemeinde Kiedrich sucht mehrere ehrenamtliche Betreuerinnen / Betreuer im Bereich der Kinder- und  Jugendarbeit

Ehrenamtliches Engagement junger Menschen bildet die Grundlage der Jugendarbeit und ist ein wichtiger Baustein des gesellschaftlichen Zusammenhalts. Die Gemeinde Kiedrich möchte jungen Menschen einen sicheren Raum geben, in dem sie sich entfalten können und geborgen fühlen sollen. Soziales Lernen, Offenheit, Selbstbestimmung, Chancengleichheit und altersspezifische Angebote stehen im Vordergrund.

Die Anlage Jugendtreff „Easy" in Kiedrich wurde ehrenamtlich errichtet und 2011 feierlich eingeweiht. In den Anfangszeiten des Jugendtreffs fanden Veranstaltungen für Jugendliche unter Beaufsichtigung eines Jugendpflegers statt. Seit 2016 ist der Innenbereich (Blockhütte) des Jugendtreffs geschlossen, da kein Jugendpfleger/Aufsichtsperson vor Ort ist; der Außenstand kann und wird von den Jugendlichen genutzt. Eine Vermietung des Jugendtreffs „Easy" erfolgt nur noch für private Familienfeiern sowie vereinsinterne Feiern von ortsansässigen Vereinen und Gemeinschaften.

Es ist wichtig, dass Jugendarbeit „Gemeinwesenarbeit" sein muss. Jugendtreffs sollen nicht nur eingerichtet werden sondern den Jugendlichen auch Ansprechpartner zur Verfügung stehen, die ggf. zwischen ihnen und den Erwachsenen vor Ort vermitteln können.

Derzeit bemühen wir uns eine geeignete Lösung für die regelmäßige Nutzung / Öffnung des Jugendtreffs zu finden und suchen mehrere ehrenamtliche Betreuerinnen / Betreuer im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit.

Die Betreuerinnen / Betreuer planen und organisieren Projekte für Kinder bzw. Jugendliche, Veranstaltungen, sowie Ausflüge und Ferienprojekte in den Nachmittags- und Abendstunden und gegebenenfalls in den Ferien.

Für die ehrenamtliche Tätigkeit kann eine monatliche Aufwandsentschädigung gezahlt werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt und Sie möchten die Kinder und Jugendlichen in Kiedrich unterstützen? Dann melden Sie sich bitte bei der Gemeinde Kiedrich unter info@kiedrich.de oder unter der Telefonnummer 06123 / 9050­17. Ansprechpartnerin ist Frau Diana Smith. Wir freuen uns über Ihre Rückmeldung.

Neue Tennisanlage mit Clubheim eröffnet

Der Sportplatz mit Kunstrasenplatz und Kampfbahn Typ C ist bereits in 2012 in das Hochfeld umgezogen. Im Januar 2012 wurde mit den Erdarbeiten zwecks Profilierung des Geländes begonnen. Die Sportanlage wurde gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans „Sportanlage Hochfeld / Kiesling" innerhalb des dortigen Geltungsbereichs gestaltet. Die Eröffnungsfeier der gesamten Sportanlage für insgesamt 3 Vereine, 1. FC Kiedrich 1922 e.V., Turnerschaft Kiedrich 1886 e.V. und Judo-Club Kiedrich 1973 e.V. fand am 13.06.2013 statt.

Nachdem im Jahr 2019, nach einiger Verzögerung wegen der Erschließung des Baugebiets „Wohngebiet Hochfeld I", aufgrund einer großzügigen Fördersumme des Landes Hessen in Höhe von 750.000,- € Planungssicherheit bestand, konnten nun auch die Tennisplätze an dem im Bebauungsplan vorgesehenen Standort auf der Winfried-Steinmacher-Sportanlage errichtet werden. 2022 wurden der Gemeinde weitere Fördermittel durch das Ministerium des Inneren und für Sport zugesichert.

Die neue Tennisanlage, die nun mit der Eröffnungsfeier am 17.07.2023 gesamtheitlich inklusive Clubheim in Betrieb genommen wurde, ist zunächst mit 4 Spielfeldern ausgestattet. Der Verein als Vorhabenträger strebt eine Erweiterung der Anlage mit den Plätzen 5 und 6 gemäß den Vorgaben des Bebauungsplans als geförderte Maßnahme an. Die alten Plätze im Bereich der Turnhalle können zunächst bis zur Erschließung des Wohngebietes Hochfeld weiter genutzt werden.

Das Clubheim wurde durch die Gemeinde gemäß den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes mit Erneuerbaren Energien, wie z.B. einer Photovoltaikanlage, einem Wärmetauscher in Kombination mit einer Fußbodenheizung und einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung ausgestattet.

24/7 frischer Genuss: Am Parkplatz Sonnenlandstraße steht jetzt ein Eisautomat

Die Gemeinde Kiedrich hat eine neue kulinarische Attraktion, denn am Parkplatz Sonnenlandstraße steht jetzt ein Eisautomat. Dort kann man sich rund um die Uhr mit Speiseeis aus regionaler Herstellung eindecken. Neben klassischem Milchspeiseeis gibt es fruchtige vegane Sorten. Der Automat ist aufgebaut wie ein klassischer Snackautomat, am dem bargeldlos bezahlt werden kann. Dahinter steht die italienische Eismanufaktur Venezia Mattiuz aus Schierstein, die ihr Eis hier in kleinen und großen Bechern anbietet. Das Angebot wird gut angenommen und ist eine Aufwertung für unsere Gemeinde.

Mobiler Vertikaler Garten

Am Josef-Staab-Platz wurde ein mobiler vertikaler Garten aufgestellt. Ziel dieses so genannten MobiGa ist es, einen Beitrag zur Klimaanpassung in Städten zu leisten und der Aufheizung in Hitzeperioden entgegenzuwirken.

In einem KMU-innovativ-Projekt zur Anpassung an den Klimaschutz entwickelt die TH Bingen ein mobiles, modulares und autarkes Gartensystem für den Innen- und Außenbereich. Die Folgen des Klimawandels werden insbesondere in Städten zu spüren sein, wo sich das Mikroklima besonders stark aufheizt. Grünflächen können dem entgegenwirken. Vertikale Gärten können insbesondere im Bereich lokaler Wärmeinseln einen Beitrag zur Klimaanpassung leisten.

Glasfaser bis ins Haus

Die Gemeinde Kiedrich hat eine Kooperationsvereinbarung mit dem regionalen Energiedienstleister Süwag abgeschlossen. In den nächsten Wochen startet die Kampagne einer flächendeckenden Versorgung der Gemeinde Kiedrich mit der zukunftsweisenden Glasfaser-Technologie, die sowohl leistungsstarkes als auch stabiles Internet gewährleistet.

Mit der Entscheidung für den Ausbau des Glasfasernetzes stellt Kiedrich die Weichen für die modernste Infrastruktur. Glasfaser gilt als Medium der Zukunft und ist sowohl für Mieterinnen und Mieter als auch für Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer der Schlüssel ins digitale Zeitalter. Glasfaser bis in die eigenen vier Wände ermöglicht schon heute Bandbreiten mit bis zu 1.000 Mbit/s. Informationen zum Glasfaserausbau können Sie auf den Webseiten der Süwag einsehen unter suewag.de/Glasfaser. Der Ausbau in der Gemeinde Kiedrich soll im Jahre 2024 erfolgen.

Unterstützen Sie uns dabei, dass das Projekt realisiert werden kann, indem Sie sich für einen Glasfaser-Tarif der Süwag entscheiden. Nun liegt es an Ihnen, den flächendeckenden Ausbau zu ermöglichen und zukunftssicheres Internet in die Gemeinde Kiedrich zu bringen.

Eine Informationsveranstaltung ist für September 2023 vorgesehen.

Baugebiet Hochfeld I

Die Unterzeichnung des Vertrages zur Einbringung der Grundstücke zur Erschließung des Baugebietes „Hochfeld I" ist am 29.06.2023 erfolgt. Ein wichtiger Schritt für die Realisierung des neuen Baugebietes. Wir bereiten bereits den nächsten Arbeitsschritt vor. Der Gemeindevorstand wird für die nächste Sitzung der Gemeindevertretung am 22.09.2023 die Zustimmungs­beschlussvorlage für den Vertrag zum Zwecke einer freiwilligen Umlegung und die Beschlussvorlage zum erneuten Aufstellungsbeschluss für das Baugebiet „Hochfeld I" einbringen.

Wasser sparen

Die vermehrt auftretenden extremen Wetterereignisse, insbesondere die langen und trockenen Wetterphasen, verlangen einen verantwortungsvollen Umgang mit Trinkwasser. Wir möchten Sie daher zu einem umsichtigen Verbrauchsverhalten motivieren. Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger deshalb, mit dem Trinkwasser äußerst sparsam umzugehen und den Wasserverbrauch so gering als möglich zu halten.

Spielplätze in der Gemeinde Kiedrich

Wegen der einsturzgefährdeten Natursteinmauer in der Straße „Mühlberg" wird der dortige Spielplatz, der bereits seit einiger Zeit aus Sicherheitsgründen gesperrt ist, diesen Sommer endgültig außer Betrieb genommen. Die Syna GmbH hat bereits Ende Juni 2023 einen Stromverteilerkasten auf die gegenüberliegende Straßenseite versetzen lassen. Somit kann nun im nächsten Schritt bis Ende August 2023 der Rückbau des Spielplatzes mit der erforderlichen Profilierung des Geländes und Abbruch der Einfriedungsmauern durchgeführt werden.

Als Ersatz für den wegfallenden Spielplatz im Mühlberg soll nun im Rahmen eines geförderten Projekts über das LEADER-Programm ein neuer Spielplatz gegenüber des Weinprobierstandes errichtet werden. Auf eine naturnahe Gestaltung der Spielplatzanlage in enger Abstimmung mit der Naturschutzbehörde wird bei der Umsetzung besonderen Wert gelegt. Es werden ausschließlich Spielgeräte aus Holz zum Einsatz kommen, die sich in die Landschaft im Kiedrichbachtal einfügen.

Auf den weiteren öffentlichen Spielplätzen wurden Spielgeräte in größerem Umfang ersetzt oder ergänzt. Auf dem Spielplatz im „Wohngebietes Alter Sportplatz" wurde zusätzlich ein Kleinkinderspielgerät mit Rutsche aufgebaut. Auf dem Spielplatz „Draiser Weg" wird derzeit ein großer Kletterturm mit Rutsche und ein Drehkreisel montiert.

Barrierefreier Um- und Ausbau der Bushaltestellen

Die 10 Bushaltestellen im Ortsgebiet Kiedrich sollen barrierefrei um-und ausgebaut werden, um die Integration mobilitätseingeschränkter Menschen in den ÖPNV zu gewährleisten und im allgemeinen die Attraktivität des ÖPNV zu steigern.

4 Bushaltestellen innerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen („Draiser Weg" und „Sonnenlandstraße") liegen im Verantwortungsbereich der Gemeinde. Die Finanzierung erfolgt hier über die Verkehrsinfrastrukturförderung des Landes Hessen.

6 Bushaltestellen außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen („Bellinghausen", „Rieslingstraße" und „Rheinblick") liegen im Verantwortungsbereich von Hessen Mobil. Die Kostenübernahme durch den Straßenbaulastträger Hessen Mobil und die Abwicklung des Projekts durch die Gemeindeverwaltung werden über eine Planungsvereinbarung geregelt.

Im Zuge des „Barrierefreien Um- und Ausbaus" werden die Busborde erhöht und das Spaltmaß zwischen Busbord und Bus auf maximal 5x5 cm reduziert. Des Weiteren werden sämtliche Zuwegungen bis zur nächsten Seitenstraße auf mindestens 1,50 m verbreitert und um Insellösungen zu vermeiden, werden im gesamten Umfeld der Haltestellen barrierefreie Querungsstellen eingebaut.

Für den Ausbau der Bushaltestelle Sonnenlandstraße muss diese in den Bereich des Bürgerhausparkplatzes verlegt werden. Die Busparkplätze, die hierfür vor dem Pennymarktgelände entfallen, werden auf die jetzigen Bushaltestellenbuchten auf der Höhe des Bürgerhauses verlegt.

Im Zuge des Ausbaus der Bushaltestelle Bellinghausen wird durch Hessen Mobil eine Überquerungshilfe in Form einer Verkehrsinsel, wie bei der Haltestelle Rieslingstraße geschaffen, damit zukünftig die Bewohner in der Straße „An der Ankermühle" die Landesstraße 3035 gefahrlos überqueren können.

Die bauliche Umsetzung für alle 10 Standorte erfolgt in 2024. Mit den 6 Standorten außerhalb der Ortsdurchfahrtsgrenzen wird im Frühjahr 2024 begonnen, die 4 Haltestellen innerhalb folgen im Sommer 2024.

Förderpreis „Junges Engagement Rheingau"

Gemeinsam mit dem Lions Club Rheingau verleiht der Zweckverband Rheingau seit 2019 den Förderpreis für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum Alter von 27 Jahren. Gewürdigt werden deren Verdienste für das soziale Leben sowie das Engagement in den Bereichen Sport, Kultur, Umwelt, nachhaltige Entwicklung und „lebendige Gesellschaft".

Wir freuen uns, dass auch in diesem Jahr, eine Kiedricher Jugendgruppe, die Rheingauer Schlappmäulcher, unter den Preisträgern war und gratulieren recht herzlich.

40. Jahrestag der Verschwisterung zwischen Kiedrich und Hautvillers

Am Pfingstwochenende feierten wir das 40. Jubiläum der deutsch­französischen Verschwisterung zwischen Kiedrich und Hautvillers in unserer Partnergemeinde. Eine Delegation von 40 Kiedrichern wurde dort herzlich empfangen. 2 Tage feierten wir das Jubiläum mit vielen Gästen aus nah und fern. Unser Dank geht an die unzähligen ehrenamtlichen Helfer des Freundschaftsbundes und des Comit& de Jumelage, ohne deren Einsatz die Durchführung eines solchen Events nicht möglich gewesen wäre.

Neue Online-Dienstleistungen

Die nachfolgenden Verwaltungsdienstleistungen stehen Ihnen in der Gemeinde Kiedrich online zur Verfügung. Nutzen Sie die Möglichkeit, Ihr Anliegen unabhängig von unseren Öffnungszeiten einfach und bequem von zu Hause oder unterwegs aus zu erledigen. Hier der Link: https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/service/online-dienstleistungen/

  • Angriffe von Tieren
  • Erlaubnis zum Halten und Führen gefährlicher Hunde
  • Anmeldung eines Brauchtumsfeuers
  • Verbrennung pflanzlicher Abfälle
  • Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung (STVO) und Sondernutzungserlaubnisse nach dem Hessischen Straßengesetz (HSTRG)
  • Vorkaufsrecht der Gemeinden
  • Vergabe einer Hausnummer

Dorfentwicklung für Kiedrich

Kiedrich will Förderschwerpunkt werden

Die Gemeinde Kiedrich bewirbt sich um die Anerkennung als Förderschwerpunkt im Rahmen der Dorfentwicklung Hessen. Es wurde ein „Kommunales Entwicklungskonzept" (KEK) erarbeitet, um für die nächsten Jahre Fördergelder für öffentliche und private Projekte nach Kiedrich zu holen. Mit dem KEK bewirbt sich Kiedrich beim Land Hessen um die Anerkennung als Förderschwerpunkt der Dorfentwicklung.

Das KEK bietet den Bürgerinnen und Bürgern die Chance, sich in die Entwicklung der Gemeinde einzubringen und diese zu beeinflussen. Denn sie sind es, die hier leben und wissen, was das Beste für sie ist. Das Konzept stellt den Rahmen dar, in dem zunächst die Situation analysiert und Stärken und Schwächen der Gemeinde herauskristallisiert werden. Auf diesen Grundlagen werden dann Ziele und Strategien für eine nachhaltige Entwicklung dargelegt und daraus Projekte abgeleitet, die als Stützpfeiler der Entwicklung der Gemeinde eine dauerhafte Wertschöpfung bringen. Im KEK werden von der demografischen Struktur und Entwicklung, der Innenentwicklung und der örtlichen Infrastruktur, der Daseinsfürsorge und dem kommunalen und bürgerschaftlichen Engagement alle für die Gemeindeentwicklung relevanten Bereiche betrachtet und berücksichtigt.

Bei der Konzepterstellung wurden die Bürgerinnen und Bürger im 1. Quartal 2023 im Rahmen einer Bürgerbefragung und einer Bürgerversammlung informiert und beteiligt. Die Anerkennung der ausgewählten Förderschwerpunkte durch die WI Bank ist für September 2023 vorgesehen.

Überwuchern von Sträuchern und Bäumen in den öffentlichen  Straßenverkehrsraum / Grundstücke im Außenbereich

Immer wieder stellen Mitarbeiter*innen der örtlichen Ordnungs­behörde fest, dass von privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze Sträucher und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Kraftfahrzeugführer, zudem werden durch verschmutzte Verkehrszeichen weitere Gefahren hervorgerufen.

Als Verantwortlicher im Rathaus der Gemeinde Kiedrich möchte ich Sie deshalb bitten, überstehende Sträucher und Bäume grundsätzlich bis auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und dies auch in Zukunft immer wieder eigenkritisch zu beobachten.

Dies gilt auch für wachsendes Unkraut an der Grundstücksgrenze, welches auf Dauer Schäden an Mauerwerk und Straßen- bzw. Gehwegaufbau verursachen kann. Zudem bietet es für Besucher unseres idyllischen, gotischen Weindorfes mancherorts keinen schönen Anblick.

Waldbrandgefahr

Das warme Sommerwetter und die lauen Abende locken viele Menschen in die Natur oder auch auf öffentliche Grillplätze und Wiesen. Doch leider erhöht das anhaltend warme Wetter mit extrem geringen Niederschlägen auch die Waldbrandgefahr. Eine Entzündung von trockenem Gras, Laub- und Nadelstreu verläuft sehr schnell. Gefahr geht nicht nur von achtlos weggeworfenen Zigarettenresten aus. Auch liegengelassene Flaschen und Glasscherben können wie Brenngläser wirken. Immer wieder kommt es im Rheingau-Taunus-Kreis zu Flächenbränden.

Aus diesem Grund hat die Gemeinde Kiedrich bereits seit Mitte Juni sowohl das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen als auch das Grillen auf dem Grillplatz und auf öffentlichen Grasflächen verboten.

Die Gemeinde Kiedrich als auch die heimischen Feuerwehren appellieren an alle Bürger und Bürgerinnen, durch achtsames Verhalten, den durch die Umwelt bereits bedrohten und geschädigten Wald, nicht zusätzlich durch vermeidbare Brände zu schädigen.

An dieser Stelle ein großes Dankeschön an die ehrenamtlichen Einsatzkräfte der freiwilligen Feuerwehren. Die hohe Arbeitsbelastung sowie die derzeitigen außergewöhnlichen warmen Temperaturen fordern die Kräfte in einem hohen Maße.

Wein und Sekt aus dem Weinberg der Ehe

Zum Verkauf steht folgender Wein und Sekt im Rathaus zur Verfügung. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin

unter 06123-9050-0 oder info@kiedrich.de. Nur Kartenzahlung möglich!

  • 2020er Kiedricher Wasseros — Weinberg der Ehe — Riesling Kabinett feinherb, 0,75 l - 5,50 €
  • 2021er Kiedricher Wasseros — Weinberg der Ehe — Riesling Kabinett feinherb, 0,75 l - 5,50 €
  • 2020er Riesling Sekt Brut - 8,50 €

Veranstaltungen

Wann wird das nächste Fest in Kiedrich gefeiert? Schauen Sie in unserem Veranstaltungskalender nach und informieren Sie sich über Veranstaltungen, Vorträge und Feste.

https://www.kiedrich.de/freizeit-tourismus/kultur-veranstaltungen/veranstaltungskalender/

Termine können abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Veranstaltern.

Meinen Dank spreche ich allen aus, die diese Feste und Veranstaltungen ermöglichen, den Organisatoren und Unterstützern, den Ortsvereinen und Gemeinschaften, dem gemeindlichen Bauhof und ausdrücklich den zahlreichen Sponsoren.

Nicht vergessen möchte ich auch die Anwohnerinnen und Anwohner, die an den Veranstaltungen manches Auge zudrücken, damit solche Feste in unserer Gemeinde gelingen können.

Unseren Bürgerinnen und Bürgern sowie Besucherinnen und Besuchern unserer Gemeinde wünsche ich weiterhin tolle Veranstaltungen in bester Gesellschaft.

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

ich freue mich, Ihnen aktuelle Informationen zur Sommerpause übermitteln zu dürfen. Die Sommerzeit ist eine wunderbare Gelegenheit, um innezuhalten, zu entspannen und neue Energie zu tanken.

Wir alle haben in den letzten Monaten viel geleistet und uns den Herausforderungen des Alltags gestellt. Daher ist es umso wichtiger, dass wir uns nun eine wohlverdiente Auszeit gönnen. Nutzen Sie die kommenden Wochen, um Zeit mit Ihren Liebsten zu verbringen, die Natur zu genießen und neue Erfahrungen zu sammeln.

Auch wenn wir uns nun in der Sommerpause befinden, möchten wir Sie daran erinnern, dass wir weiterhin für Sie da sind. Bei Anliegen oder Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gerne zur Verfügung.

Genießen Sie die Sommerpause in vollen Zügen und kehren Sie mit neuer Energie und frischen Ideen zurück. Wir freuen uns darauf, Sie nach der Pause wieder in unserer lebendigen Gemeinde begrüßen zu dürfen

Ihnen und Ihren Familien wünsche ich eine schöne Sommerzeit und freue mich auf ein Wiedersehen.

Bleiben sie gesund!
In Verbundenheit

Winfried Steinmacher 
Bürgermeister

Kiedrich, im Sommer 2023