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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 42 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer Sitzung am 24.11.2025 die o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde für den zukünftigen Solarpark Hahnwaldwiesen beschlossen. Anlass des Bauleitplanverfahrens ist die planerische Festsetzung des Gebietes.
Die „Frühzeitige Beteiligung“ der betroffenen Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 1 BauGB hat in der Zeit vom 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 stattgefunden. Weiterhin wurden die berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Absatz 1 BauGB mit Schreiben vom 16.04.2026 zur Stellungnahme aufgefordert.
Die aus diesem Beteiligungsverfahren hervorgegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden geprüft und gemäß § 1 Absatz 7 BauGB abgewogen. Aus den Abwägungen haben sich in geringem Umfang inhaltliche Änderungen ergeben.
Der wirksame Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan von 1993 mit seinen Änderungen vom September 2001 ist das Plangebiet durch Flächen für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Landwirtschaft“ geprägt, welche dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzuordnen ist.
Somit ist für die Aufstellung des Bebauungsplans für dieses Gebiet, die parallele Änderung des Flächennutzungsplanes gem. § 8 BauGB erforderlich.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich beschloss in ihrer Sitzung am 18.09.2026
- Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange (TÖB) und die öffentliche Auslegung gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB für die Änderung des Flächennutzungsplans.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuches (BauGB) für den Entwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplans mit Textfestsetzungen einschl. Begründung und Umweltbericht erfolgt im folgenden Zeitraum:
05.10.2026 bis einschließlich 09.11.2026
Der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Hahnwaldwiesen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht sowie die wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind auf der Internetpräsenz der Gemeinde unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden:
https://www.kiedrich.de/wohnen-leben/wohnen-und-bauen/bebauungsplaene/
Außerdem ist der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/j-l
einsehbar.
Außerdem liegt der Entwurf des o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes einschl. Begründung und Umweltbericht in der Zeit von 05.10.2026 bis einschließlich 06.11.2026 während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich
Montag, Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.
In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuelle Anregungen elektronisch, schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
- Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Solarpark Hahnwaldwiesen“ mit Begründung und Umweltbericht mit Aussagen zu den Schutzgütern Mensch, Tiere und Pflanzen, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild sowie den Ausgleichsmaßnahmen im Sinne des allgemeinen Eingriffs in Natur und Landschaft und der Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung
- Artenschutzprüfung vom 04.03.2024
- Ausnahmeantrag für gesetzlich geschützte Biotope nach § 30 Abs. 3 BNatSchG wegen Beeinträchtigung einer mageren Flachlandmähwiese/ LRT 6510
- Stellungnahmen der frühzeitigen Beteiligung von folgenden Behörden und Trägern öffentlicher Belange:
- Regierungspräsidium Darmstadt
- Rheingau-Taunus-Kreis
- Hessen Mobil
- Amt für den Ländlichen Raum
Die nach Einschätzung der Gemeinde Kiedrich wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen werden ausgelegt.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens beteiligt die Gemeinde Kiedrich für bestimmte Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB einen Dritten (Planungsbüro Hendel & Partner, Friedrich-Bergius-Straße 9, 65203 Wiesbaden).
Kiedrich, den 01.10.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
gez. Steinmacher
Bürgermeister
Anlage: Katasterkarte mit Geltungsbereich

© Gemeinde Kiedrich - Paff
