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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 29 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.11.2025 die o.g. Änderung des Flächennutzungsplans beschlossen.
Anlass der Änderung des Flächennutzungsplans ist ein zeitgleich erfolgendes Bebauungsplanverfahrens für die planungsrechtlichen Festsetzung des Gebietes. Es erfolgt zunächst die vorgezogene Beteiligung für die Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Bebauungsplans „Solarpark Hahnwaldwiesen“.
Nach § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich beschloss in ihrer Sitzung am 27.02.2026
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Solarpark Hahnwaldwiesen“ sowie
- die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im parallel geführten Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Solarpark Hahnwiesen“.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt im folgenden Zeitraum:
20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026
Der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hahnwaldwiesen“ mit Begründung einschließlich Umweltbericht ist auf der Internetpräsenz der Gemeinde unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht und kann dort jederzeit eingesehen werden:
https://www.kiedrich.de/wohnen-leben/wohnen-und-bauen/bebauungsplaene/
Außerdem ist der Vorentwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter
https://bauleitplanung.hessen.de/flaechennutzungsplaene-in-hessen-a-z/j-l
einsehbar.
Außerdem liegt der Vorentwurf der o.g. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung einschließlich Umweltbericht in der Zeit von 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich
Montag, Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr
Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr
oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.
Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch an info@kiedrich.de übermittelt werden oder schriftlich sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens beteiligt die Gemeinde Kiedrich für bestimmte Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB einen Dritten (Planungsbüro Hendel & Partner, Friedrich-Bergius-Straße 9, 65203 Wiesbaden).
Der Geltungsbereich der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hahnwaldwiesen“ ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan (nicht maßstabsgerecht).
Kiedrich, den 16.04.2026
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
Steinmacher
Bürgermeister
Anlage
- Lageplan (nicht maßstäblich) (PDF - nicht barrierefrei)
