Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 28 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.11.2025 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Anlass des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung eines Solarparks. Nachdem der Bebauungsplanvorentwurf in der Sitzung der Gemeindevertretung und den vorlaufenden Gremien diskutiert und die Ergebnisse in den Vorentwurf eingearbeitet wurden, erfolgt nunmehr die frühzeitige Beteiligung am Bauleitplanverfahren „Solarpark Hahnwaldwiesen“.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich beschloss in ihrer Sitzung am 27.02.2026

  • die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Solarpark Hahnwaldwiesen“ sowie
  • die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im parallel geführten Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Solarpark Hahnwaldwiesen“.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) erfolgt im folgenden Zeitraum:

20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes „Solarpark Hahnwaldwiesen“ mit Textlichen Festsetzungen, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Gutachten ist auf der Internetpräsenz der Gemeinde unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht und kann dort jederzeit eingesehen werden:

https://www.kiedrich.de/wohnen-leben/wohnen-und-bauen/bebauungsplaene/

Außerdem ist der Vorentwurf des Bebauungsplans auch über das zentrale Internetportal des Landes Hessen unter

https://bauleitplanung.hessen.de/bebauungsplaene-in-hessen-a-z/j-l  

einsehbar.

Außerdem liegt der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Textlichen Festsetzungen, Begründung einschließlich Umweltbericht sowie Gutachten in der Zeit von 20.04.2026 bis einschließlich 22.05.2026 während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich

Montag, Dienstag und Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr

Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr

Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.

Während der Auslegungsfrist können von der Öffentlichkeit Stellungnahmen elektronisch an info@kiedrich.de übermittelt werden oder schriftlich sowie während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Zur Beschleunigung des Bebauungsplanverfahrens beteiligt die Gemeinde Kiedrich für bestimmte Verfahrensschritte nach den §§ 2a bis 4a BauGB einen Dritten (Planungsbüro Hendel & Partner, Friedrich-Bergius-Straße 9, 65203 Wiesbaden).

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Solarpark Hahnwaldwiesen“ ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan (nicht maßstabsgerecht).

Kiedrich, den 16.04.2026

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich

Steinmacher
Bürgermeister

 

Anlage