Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 26 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich


Herr Frank Nußbaum hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Kiedrich verzichtet.

Aufgrund des § 34 i.V.m. § 33 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG), rückt die nächste noch nicht berufene Person des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen nach.

Somit stelle ich folgenden Nachrückerin in die Gemeindevertretung fest:

  1. zum Wahlvorschlag SPD: Dorothee Petri

 

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Kiedrich, den 17.04.2026

Besondere Wahlleiterin der Gemeinde Kiedrich

gez. Smith