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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 24 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Frau Elisabeth Aumüller hat auf ihr Mandat als Gemeindevertreterin der Gemeinde Kiedrich verzichtet.
Aufgrund des § 34 i.V.m. § 33 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG), rückt die nächste noch nicht berufene Person des Wahlvorschlags mit den meisten Stimmen nach.
Somit stelle ich folgenden Nachrücker in die Gemeindevertretung fest:
- zum Wahlvorschlag Bündnis 90 / Die Grünen: Dimitrios Archontas
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Kiedrich, den 15.04.2026
Besondere Wahlleiterin der Gemeinde Kiedrich
gez. Smith
