- Rathaus & Bürger
- Wohnen & Leben
- Freizeit & Tourismus
Amtliche Bekanntmachung
Nr. 15 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Herr Winfried Steinmacher hat auf sein Mandat als Gemeindevertreter der Gemeinde Kiedrich verzichtet.
Somit stelle ich das Ausscheiden der vorstehend genannten Person aus der Gemeindevertretung gemäß § 33 Abs. 3 Ziffer 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest.
Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt die nächste noch nicht berufene Bewerberin des gleichen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters.
Somit stelle ich gemäß § 34 Abs. 3 Kommunalwahlgesetz (KWG) folgende Nachrückerin in die Gemeindevertretung fest:
1. zum Wahlvorschlag der SPD: Bettina Nußbaum
Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, mindestens jedoch fünf Wahlberechtigte, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen; nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.
Kiedrich, den 07.04.2026
Besondere Wahlleiterin der Gemeinde Kiedrich
gez. Smith
