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Zweitwohnung / Nebenwohnung
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Voraussetzungen
Bezug einer weiteren Wohnung, die aber nicht vorwiegend genutzt wird.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Rechtsgrundlage
An wen muss ich mich wenden?
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt, in der die Nebenwohnung liegt.
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende
- Herr Patrick KetterAbteilungsleitung Einwohnermeldeamt, Standesamt, Friedhofsamt
- Frau Linda Osterberg