Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

2020 Haushaltsinformationsschrift Sommer - barrierefrei

Aktuelle Informationen des Gemeindevorstandes

Sehr geehrte Damen und Herren,

im Namen des Gemeindevorstandes darf ich Sie über die neusten Entwicklungen in der Gemeinde Kiedrich informieren.

 

Informationen zur Corona-Pandemie

Seit unserer letzten Haushaltsinformationsschrift hat sich unser aller Alltag sehr verändert. Noch immer sind wir mit einer weltweit noch nie dagewesenen Situation konfrontiert, die uns vor bisher unbekannte Herausforderungen stellt. Anfangs dachten wir sicherlich, es ist ja weit weg, doch nur allzu schnell holte uns die Realität ein und wir waren ziemlich ratlos. Langsam, Tag für Tag und Stück für Stück mussten wir lernen, mit den auferlegten Verordnungen und drastischen Einschränkungen umzugehen und damit zu leben und zu arbeiten. So etwas haben wir alle noch nicht erlebt! Durch meine Bürgerbriefe habe ich versucht, Sie stets über die aktuelle Entwicklung und die neuesten Verordnungen und Einschränkungen rund um das Coronavirus zu informieren.

Für viele von Ihnen war ein normales Arbeiten nicht mehr möglich und dies innerhalb kürzester Zeit. Einige werden auch in den nächsten Tagen und Wochen noch nicht zur Normalität zurückkehren können.

Doch es ist auch erfreulich, dass hier bei uns keine Todesfälle durch Corona zu beklagen sind und dass sich die wenigen Infizierten rasch wieder erholt haben!

Nach fast vier Monaten zeigt sich, dass diese Lage auch Chancen für Neues mit sich bringt und andere Blickwinkel eröffnet. Typischerweise bereiten Krisen den Weg für Veränderung. Sie ermöglichen diesen Weg für Veränderung positiv zu gestalten. Blicken wir positiv in die Zukunft.

Ich möchte heute und auf diesem Wege die Gelegenheit nutzen und Ihnen allen herzlich danken für Ihr Verständnis, Ihre Bereitschaft zur Unterstützung, für helfende Hände und jegliche Hilfe im Großen wie auch im Kleinen!  Mein Dank richtet sich stellvertretend an alle, die trotz der widrigen Umstände ihre Arbeit verrichten, teilweise unter erschwerten Bedingungen. Darunter sind die Ärzte und Beschäftigten im Gesundheitswesen und den Pflegediensten, die Mitarbeiter in Handel und Versorgung, die Polizisten und Feuerwehrkameraden, zahlreiche technische Kräfte, die Gewerbetreibenden und alle Arbeitnehmer-egal in welchem Produktionsbereich-, unsere Erzieherinnen und Erzieher, die Lehrkörper in den Schulen und Universitäten und noch viele mehr, die nicht alle benannt werden können.  

Ich danke auch allen Mitbürgern für das aufgebrachte Verständnis bei der Durchsetzung der vielen Einschränkungen und Verbote, die unser tägliches Leben betreffen.

Insbesondere sind hier auch unsere Kleinsten, unsere Kinder und Jugendlichen angesprochen. Für sie alle ist es besonders schwer, ebenso wie für unsere älteren, kranken und alleinstehenden Mitbürger. 

Mein Dank gilt auch unseren Mitarbeitern der Gemeinde Kiedrich, den Erzieherinnen und Erziehern in der Kindertagesstätte „Hickelhäusje“. Danke an alle Mitarbeiter der Verwaltung und des Bauhofes, die fortwährend ihre Arbeit verrichtet haben und unter erschwerten Bedingungen! 

Seit Montag, den 22. Juni 2020 greifen in der Corona-Krise einige neue Lockerungen, auch wenn es nach wie vor Beschränkungen und Auflagen gibt. Alle Regeln gelten zunächst bis zum 16. August 2020.

Eine Übersicht haben wir Ihnen in einer Kurzfassung zusammengestellt. Wir hoffen, dass wir alle so nach und nach wieder ein Stück mehr zur Normalität gelangen.

Zusammenkünfte und Veranstaltungen

Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, in einer Gruppe von höchstens 10 Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes gestattet. Bei Begegnungen mit anderen Menschen ist ein Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten. Öffentliche Verhaltensweisen wie gemeinsames Grillen oder Picknicken sowie Tanzveranstaltungen sind unabhängig von der Personenzahl untersagt. Unser beliebter Grillplatz an der Burgruine Scharfenstein bleibt somit bis auf weiteres geschlossen.  

Veranstaltungen mit bis zu 250 Teilnehmern müssen nicht mehr extra genehmigt und überwacht werden. Voraussetzung dafür ist aber ein Hygienekonzept. Bislang galt eine Obergrenze von 100 Teilnehmern.

Die Regelobergrenze gilt für die tatsächlich anwesenden Teilnehmerinnen und Teilnehmer. Das schließt nicht aus, dass ein größerer Teilnehmerkreis eingeladen werden darf (dies kommt insbesondere bei großen Einladungsverteilern für Mitglieder von Vereinen oder Parteien zum Tragen). Eine maßgebliche Richtgröße für die tatsächlich zu erwartenden Teilnehmer bei einer solchen Veranstaltung bilden die Erfahrungswerte vergleichbarer Veranstaltungen der vergangenen Jahre. Erscheinen dann aber – wider Erwarten – mehr als die zulässige Teilnehmerzahl, muss der Zugang begrenzt oder die Veranstaltung abgesagt werden.

Bei Zusammenkünften von Glaubensgemeinschaften, Bestattungen und Trauerfeierlichkeiten müssen die Kontaktdaten der Teilnehmer erfasst werden.

Es wird dringend empfohlen, auf Chorgesang und anderes gemeinsames Singen zu verzichten und eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.

Veranstaltungen im privaten Raum

Auch bei Zusammenkünften außerhalb des öffentlichen Raums sollte auf die Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen Personen unterschiedlicher Hausstände geachtet werden. Für (kleinere) Zusammenkünfte in einem überschaubaren und gegenseitig allgemein bekannten Personenkreis gelten keine weiteren besonderen Regeln. Für größere Veranstaltungen gelten die Regelungen für öffentliche Veranstaltungen entsprechend. Was unter kleineren Zusammenkünften zu verstehen ist, hängt wesentlich von den Umständen des Einzelfalls (insb. der Familien- und Wohnsituation) ab. Von einer privaten Veranstaltung ist immer dann auszugehen, wenn aufgrund der Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer sowie der räumlichen Gegebenheiten davon auszugehen ist, dass die Einhaltung der Hygiene- und Abstandsregeln und eine Nachverfolgung nur durch die Erfassung der Daten der Gäste und ein Hygienekonzept sichergestellt werden kann.

Maskenpflicht

Die Maskenpflicht gilt weiter, mittlerweile auch in Gebäuden von Bahnhöfen und Flughäfen in Hessen. Die Abdeckung für Mund und Nase – muss schon seit Längerem im öffentlichen Nachverkehr und in Geschäften getragen werden.

Sie sind noch auf der Suche nach einer Mund-Nasen-Abdeckung?

Neu in unserem Sortiment hat die Gemeinde Kiedrich die Community Maske IQ Tube.

Es handelt sich um eine wiederverwendbare Alltagsmaske in verschiedenen Größen für optimalen Tragekomfort mit der Aufschrift „Kiddericher“.

  1. Farbe: rot oder anthrazit
  2. 2 Größen M/L für perfekten Sitz
  3. elastischer Funktionsstoff für optimalen Tragekomfort
  4. bequemer, gepolsterter Nasenbügel, individuell einstellbar
  5. atmungsaktiv, schnelltrocknend und wasserab-weisend/hydrophob
  6. gute Luftdurchlässigkeit bei hoher Filtrationsleistung
  7. nachhaltig und fair in Europa gefertigt
  8. waschbar bei 60° C

Preis: 14,95 Euro

Gerne nehmen wir Ihre Vorbestellungen telefonisch (06123-905011) oder per Mail entgegen (info@kiedrich.de)

Kindertagesstätten

Die Kindertagesstätten in Hessen sollen vom 06. Juli 2020 an wieder vollständig öffnen und den Regelbetrieb aufnehmen. Die Notbetreuung fällt zu diesem Zeitpunkt weg. Eltern können ab diesem Zeitpunkt also wieder ganz normal ihre Kinder betreuen lassen, sofern das Personal in den Kitas ausreicht und es das Infektionsgeschehen erlaubt. Der reguläre Betrieb der Kindertagesstätte „Hickelhäusje“ startet somit am 06. Juli 2020.

An dieser Stelle möchte ich einen großen Dank für die geleistete Unterstützung und das große Verständnis an alle Eltern und dem Elternbeirat aussprechen. Gleichzeitig bedankte ich mich bei dem Kindergarten-Team sowie bei allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gemeinde Kiedrich für die lobenswerte Zusammenarbeit und den Zusammenhalt in dieser schwierigen Phase.

Sollten Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht mit der Leitung der Kindertagesstätte „Hickelhäusje“, Herrn Jochen Klein, in Verbindung zu treten (Tel: 06123-1254 oder E-Mail: hickelhaeusje@kiedrich.de).

Schulen

Ziel ist es, im kommenden Schuljahr 2020/2021 den Regelbetrieb an allen Schulen wiederaufzunehmen – sofern das Infektionsgeschehen dies zulässt. Der Präsenzunterricht wird an fünf Tagen in der Woche für alle Schülerinnen und Schüler stattfinden. Die Aufhebung des Abstandsgebotes ermöglicht grundsätzlich wieder den Unterricht in allen Klassen- und Fachräumen, d.h. die Schulen können wieder zu einem geregelten Klassen- und Kurssystem ohne Begrenzung der Gruppengröße zurückkehren.

Ein Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen bedeutet auch, dass viele Hygienemaßnahmen weiterhin notwendig sein werden. Grundlegende Hygieneregeln, wie das gründliche Handwaschen sowie regelmäßiges Lüften der Räume, sind daher weiterhin einzuhalten.

Taktgeber aller Entscheidungen bleibt das Infektionsgeschehen. Sollten erneut Einschränkungen des Regelbetriebs nötig sein, können ggf. das Abstandsgebot wiedereingeführt, konstante Lerngruppen gebildet, das Verhältnis von Präsenz- und Distanzunterricht geändert werden oder gar eine örtliche oder landesweite Aussetzung des regulären Schulbetriebs erforderlich sein. Das Pandemiegeschehen lässt sich nicht planen. Bildungsverwaltung und Schulen sind aber auf diese Möglichkeiten vorbereitet.

Seniorenveranstaltungen

Personen, die älter als 65 Jahre alt sind (Seniorinnen und Senioren) gehören zu einer besonders vulnerablen Gruppe für COVID-19-Erkrankungen. Für organisierte Zusammenkünfte von Seniorinnen und Senioren, zu denen insbesondere Seniorenbegegnungsstätten und vergleichbare Angebote gehören, gilt ergänzend, dass eine Teilnehmerzahl von 100 Personen nicht überschritten werden darf, kein gemeinsamer Gesang stattfindet und keine Gegenstände zur gemeinsamen Nutzung von mehr als zehn Personen bereitgestellt werden dürfen. Diese Gegenstände sind nach ihrer gemeinsamen Nutzung umgehend zu desinfizieren.

Besuche im Altenheim

Um die ältere Menschen zu schützen, gelten in den Alten- und Pflegeheimen besonders strenge Beschränkungen. Ab 22.06.2020 sind nun wieder bis zu drei Besuche pro Woche bei den Bewohnern möglich. Bisher war nur eine Stunde Besuch pro Woche möglich. Menschen mit Behinderung, die stationär betreut werden, sollen jeden Tag eine Person empfangen dürfen.

Sport

Trainings- und Wettkampfbetrieb ist gestattet, wenn

  • er mit mehr als zehn Personen kontaktfrei bzw. unter Einhaltung eines Mindestabstandes von 1,5 Metern ausgeübt wird, 
  • er mit Kontakt in einer Gruppe mit höchstens zehn Personen stattfindet.
  • nur die persönliche Sportbekleidung und -ausrüstung einschließlich Badeschuhen, Handtüchern und ähnlichem verwendet wird,
  • Hygiene und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei der gemeinsamen Nutzung von Sportgeräten, durchgeführt werden,
  • Vereins- und Versammlungsräume und ähnliches geschlossen bleiben und Einzelumkleiden, Wechselspinde und Schließfächer sowie sanitäre Anlagen (Dusch- und Waschräume, Toiletten) nur unter Beachtung der Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Hygiene genutzt werden; Sammelumkleiden von höchstens einer Person je angefangener 5 Quadratmeter Grundfläche genutzt werden, soweit keine festen Trennvorrichtungen angebracht sind,
  • der Zutritt zur Sportstätte unter Vermeidung von Warteschlangen erfolgt und Risikogruppen im Sinne der Empfehlung des Robert Koch-Institutes keiner besonderen Gefährdung ausgesetzt werden.

Zuschauer sind nicht gestattet. Die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene sind zu beachten. Für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Profi- und Spitzensportler gelten gesonderte Vorgaben.

Schwimmen

Schwimmbäder, Saunen und Badeseen dürfen inzwischen wieder öffnen. Allerdings gelten Hygiene- und Abstandsregeln, so muss etwa ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Badegästen gewährleistet sein. Auch darf sich – abhängig von der Größe – nur eine bestimmte Zahl von Menschen gleichzeitig auf Liegewiesen oder in Schwimmbecken aufhalten.

Geschäfte

Ab 22.06.2020 dürfen Verkaufsstätten oder ähnliche Einrichtungen wieder mehr Kunden hereinlassen. Erlaubt ist eine Person pro 10 statt wie bisher 20 Quadratmeter Verkaufsfläche. Die Maskenpflicht und die Abstandsregeln gelten weiterhin.

Gaststätten und Übernachtungsbetriebe

Gaststätten, Mensen, Kantinen, Hotels, Eisdielen, Eiscafés und andere Gewerbe dürfen Speisen und Getränke zur Abholung oder Lieferung und zum Verzehr vor Ort anbieten. Das Gleiche gilt für Bars, Kneipen und Schankwirtschaften, wenn sie mit Gaststätten vergleichbar sind. Sind sie dagegen mit Diskotheken und Tanzlokalen vergleichbar, ist der Betrieb untersagt. Tanzveranstaltungen sind verboten.

Hochzeitsfeierlichkeiten, Geburtstagsfeiern und ähnliche Zusammenkünfte dürfen außerhalb eines überschaubaren Kreises nur als private Veranstaltung zu denselben Regelungen wie öffentliche Veranstaltungen (§ 1 Abs. 2b der Verordnung) stattfinden. Im letzteren Fall ist insbesondere ein geeignetes Hygienekonzept entsprechend den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zur Hygiene, Steuerung des Zutritts und der Vermeidung von Warteschlangen erforderlich. 

Die neusten Auslegungshinweise zur Verordnung zur Beschränkung sozialer Kontakte und des Betriebs von Einrichtungen und Angeboten aufgrund der Corona-Pandemie (Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung) finden Sie unter folgenden Link:

https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft/corona-info/was-ist-wieder-erlaubt-was-nicht

Kontaktadressen

https://corona.hesse.de

Bürgertelefon Hessen/Hotline

Hessenweite Hotline für Fragen, Anliegen und Informationen

zum Corona-Virus: 0800-555-4666 – täglich von 8 bis 20 Uhr.

Sie können Ihre Fragen auch unter:

buergertelefon@stk.hessen.de per Mail stellen.

Corona-Warn-App

Mit der Corona-Warn-App können alle mithelfen, Infektionsketten schnell zu durchbrechen. Sie macht das Smartphone zum Warnsystem. Die App informiert uns, wenn wir Kontakt mit nachweislich Infizierten hatten. Sie schützt uns und unsere Mitmenschen. Und unsere Privatsphäre. Denn die App kennt weder unseren Namen noch unseren Standort.

Warum ist die App so wichtig?

Überall im öffentlichen Raum begegnen wir anderen Menschen. Darunter auch Menschen, die mit dem Coronavirus infiziert sein können und das Virus an andere übertragen. Auch ohne, dass sich Symptome bemerkbar machen. Nach einem positiven Corona-Test geht es für das Gesundheitsamt an die Nachverfolgung der Kontakte. Und die verläuft nicht ohne Lücken. Schließlich können Infizierte unmöglich alle Personen benennen, denen sie im Supermarkt, in der Bahn oder beim Spaziergang begegnet sind. Die Corona-Warn-App kann solche Lücken schließen. Sie erkennt, wenn sich andere Menschen in unserer Nähe aufhalten. Und sie benachrichtigt uns, wenn ihr gemeldet worden ist, dass sich einer dieser Menschen nachweislich infiziert hat. Kurz: Sie ergänzt die analoge Erfassung digital und hilft so, Infektionsketten zu durchbrechen. Sie hilft, die Pandemie unter Kontrolle zu halten.

Wie funktioniert die App?

Die Corona-Warn-App sollte uns auf allen Wegen begleiten. Wann immer sich Nutzerinnen und Nutzer begegnen, tauschen ihre Smartphones über Bluetooth verschlüsselte Zufallscodes aus. Diese geben Aufschluss darüber, mit welchem Abstand und über welche Dauer eine Begegnung stattgefunden hat. Die App speichert alle Zufallscodes, die unser Smartphone sammelt, für 14 Tage.

Laut Robert Koch-Institut umfasst die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Beginn der Erkrankung, von einem bis maximal 14 Tagen. Deshalb werden die Daten nach Ablauf von 14 Tagen automatisch gelöscht. Meldet eine betroffene Person über die App freiwillig ihre Infektion, werden ihre eigenen Zufallscodes allen Nutzerinnen und Nutzern zur Verfügung gestellt. Auf deren Smartphones prüft die App, ob unter den Kontakten der letzten 14 Tage der Zufallscode eines Infizierten ist und kritische Kontakte bestanden haben. Wird sie fündig, benachrichtigt sie die Betroffenen und gibt klare Handlungsempfehlungen. Die Daten der Benachrichtigten sind zu keiner Zeit einsehbar.

Was passiert mit den Daten?

 

Die App ist auf dem eingeschalteten Smartphone aktiv und soll uns täglich begleiten. Sie wird uns jedoch nie kennenlernen. Sie kennt weder unseren Namen noch unsere Telefonnummer noch unseren Standort. Dadurch verrät sie niemandem, wer oder wo wir sind. Der Datenschutz bleibt über die gesamte Nutzungsdauer und bei allen Funktionen gewahrt.

  • Keine Anmeldung: Es braucht weder eine E-Mail-Adresse noch einen Namen.
  • Keine Rückschlüsse auf persönliche Daten: Bei einer Begegnung mit einem anderen Menschen tauschen die Smartphones nur Zufallscodes aus. Diese messen, über welche Dauer und mit welchem Abstand ein Kontakt stattgefunden hat. Sie lassen aber keine Rückschlüsse auf konkrete Personen zu. Es erfolgt auch keine Standortbestimmung.
  • Dezentrale Speicherung: Die Daten werden nur auf dem Smartphone gespeichert und nach 14 Tagen gelöscht.
  • Keine Einsicht für Dritte: Die Daten der Personen, die eine nachgewiesene Infektion melden, sowie der Benachrichtigten sind nicht nachverfolgbar – nicht für die Bundesregierung, nicht für das Robert Koch-Institut, nicht für andere Nutzerinnen und Nutzer und auch nicht für die Betreiber der App-Stores.

Haben Sie noch Fragen?

Für technische Fragen rund um die Corona-Warn-App können Sie sich direkt an die Hotline der Bundesregierung wenden: Kostenlose Rufnummer: +49 (0)800 754 000 1
Montag bis Samstag zwischen 7 und 22 Uhr (außer an bundesweiten Feiertagen)
Sprachen: Deutsch und Englisch

Ich danke den Bürgerinnen und Bürgern für ihr Interesse und ihre Beteiligung. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zur weiteren Eindämmung der Pandemie. 

Verkehr

Aus gegebenen Anlass möchte der Gemeindevorstand nochmal auf das wichtige Thema „Straßenverkehr“ hinweisen.
Hier insbesondere an die „Verkehrsberuhigten Zonen“ im Ortsgebiet, denn es ist auffällig, dass viele sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben halten.
Oftmals ist unklar, welche Verkehrsregeln in diesen Verkehrsberuhigten Bereichen gelten. Zum besseren Verständnis haben wir die wichtigsten (n.a.) geltenden Verkehrsregelungen einmal für Sie aufgelistet:

  1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
  2. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
  3. Der Fahrzeugverkehr darf Fußgänger weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss dieser warten.
  4. Die Fußgänger dürfen den Fahrzeugverkehr nicht unnötig behindern.
  5. Das Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen unzulässig; ausgenommen zum Ein-oder Aussteigen und Be- und Entladen.

Folgende Straßen in unserer Gemeinde haben eine Widmung und Beschilderung als verkehrsberuhigte Zone:

  • Rieslingstraße
  • In der Sandgrub
  • Weinbergblick
  • Am Sportfeld
  • Siegfried-Siems- Straße
  • Marktstraße (Teilabschnitt)
  • Aulgasse (Teilabschnitt)
  • Oberstraße
  • Kammstraße
  • Bingerpfortenstraße (Teilabschnitt)
  • Gräfenbergstraße
  • Backhausstraße
  • Borksgäßchen
  • Talstraße (Teilabschnitt)
  • Scharfensteinerstraße
  • Bassenheimer Weg

Der Gemeindevorstand möchte darüber hinaus auch nochmal darüber informieren, dass in der Mariahilfstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung von 10 km/h gilt. Dies wurde aufgrund der baulichen Begebenheiten im Rahmen einer Verkehrsschau festgelegt und im Nachgang entsprechend beschildert.

Der Gemeindevorstand bittet darum, entsprechende Vorgaben einzuhalten.  Die Vorgaben werden durch unseren Ordnungspolizeibeamten regelmäßig kontrolliert.

Naturschutz

Steingärten werden in Deutschland und auch in unserer Gemeinde immer beliebter. Darunter leidet die Artenvielfalt. Das Problem von vielen aktuellen Steingärten ist: Sie enthalten wenig oder gar keine Pflanzen. Häufig werden zudem Neophyten gepflanzt, die sich außerhalb des Gartens ausbreiten und die heimischen Pflanzen verdrängen und hiesigen Tieren kaum oder gar keine Nahrung bieten. Zudem stammen die Steine meist nicht aus dem heimischen Steinbruch, sondern überwiegend aus China oder Indien.

Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima. Sie bilden ökologische Trittsteine für Pflanzenarten, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Trittstein zu Trittstein wandern. Grünflächen liefern saubere, frische Luft. Kies- und Steinflächen heizen sich dagegen stärker auf, speichern Wärme und strahlen sie wieder ab.

Ich würde mich sehr freuen, wenn wieder mehr „lebendige Gärten“ in unserer Gemeinde zu finden wären – inklusive zahlreicher Pflanzen und Tiere.

Mitfahrer Bänke

Die Anbindung an den Ort stärken – dafür wurden vor einem Jahr in Kiedrich zwei Mitfahrerbänke aufgestellt. Die Mitfahrerbänke finden leider nicht die erhoffte Akzeptanz. Gründe hierfür können wir nur spekulieren. Nutzen Sie die Gelegenheit der Mitfahrerbank.  Unterstützen Sie die Mobilität im ländlichen Raum.

Germany´s next Topmodel „Jacky“

Am 21.05.2020 wurde die Kiedricherin „Jacky“ Jaqcueline Wruck zu Gemany´s next Topmodel 2020 by Heidi Klum“ gekürt. Wir sind stolz auf Jacky und gratulieren ihr recht herzlich zu ihrem Erfolg.

Aktuelle Störungsnummern für Strom und Gas der Syna

Das Licht geht aus, im Radio verstummt die Musik, die Platten des Elektroherds bleiben kalt. Der Strom ist ausgefallen. Es kommt zwar selten vor, aber wenn doch ist es gut, die richtigen Telefonnummern zur Hand zu haben. Unter der Rufnummer 0800 7962787 bei Störungen im Stromnetz und der 0800 7962427 bei Störungen im Gasnetz erhalten Anwohner und Betroffene aus dem Netzgebiet Hilfe von Mitarbeitern der Syna, Netztochter der Süwag.

Aber wann ruft man überhaupt den Syna-Störungsdienst? Bei Gasgeruch müssen Bewohner das Gebäude unverzüglich verlassen und den Störungsdienst (0800 7962427) kontaktieren. Für das Stromnetz gilt, wenn in einer Wohnung oder im ganzen Haus kein Strom vorhanden und es auch im Nachbarhaus dunkel ist, dann liegt vermutlich ein Fall für den Störungsdienst vor (0800 7962787). Ist jedoch beim Nachbarn noch Strom, dann befindet sich die Störung meistens in der eigenen Anlage. Hier gilt es zuerst die Sicherungen zu prüfen.

Wichtig: Sobald Gefahr droht, muss der Störungsdienst unverzüglich informiert werden. Beispielsweise bei Gasgeruch, Brand, Wasserschäden, Beschädigungen der Anlagen durch Verkehrsunfälle oder offene Hausanschlusskästen. Der Syna-Störungsdienst arbeitet eng mit den örtlichen Feuerwehren und der Polizei zusammen. In Teamarbeit kann die Störung schnell und sicher behoben werden.

24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, bei Regen, Wind, Schnee oder Hitze reagiert der Syna-Störungsdienst sofort. Ein Anruf unter der kostenfreien Telefonnummer genügt und ein Störungswagen macht sich auf den Weg – bei Gefahr auch mit Blaulicht. Dieser Service gilt für alle Störungen, die das Stromnetz der Syna betreffen. Alle Notrufnummern finden sich auch unter https://www.suewag.de/privatkunden/faq/hilfe-bei-stoerungen.

Wer nicht telefonieren möchte, kann einen Stromausfall auch einfach online über www.stromausfall.de melden. Zusätzlich finden sich auf dem Portal postleitzahlspezifische Informationen zu bereits bekannten Stromausfällen.

Portal zur Bürgerbeteiligung im Rheingau-Taunus-Kreis ist online

Das neue Bürgerbeteiligungsportal unter www.zukusammen-zukunft.de ist seit Januar 2020 freigeschaltet und für Internet-Nutzer erreichbar. Damit ist der Startschuss für eine aktive Bürgerbeteiligung im Rheingau-Taunus-Kreis erfolgt. Landrat Frank Kilian und der Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises haben sich dafür ausgesprochen, die Beteiligung der Bevölkerung im Kreis weiterzuentwickeln und die Beteiligungskultur auf Kreisebene auszubauen und zu verbessern.

Mit dem neuen Online-Portal erhofft man sich, neue Zielgruppen erreichen zu können. Deshalb steht die Benutzerfreundlichkeit des Bürgerbeteiligungsportals im Vordergrund. Es überzeugt durch Klarheit in der Darstellung und intuitive Bedienung. Das Portal wurde bewusst schlank und übersichtlich gestaltet, um eine umfassende Beteiligung zu ermöglichen. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, sich bei Themen an den Online-Befragungen und Bürgerforen zu beteiligen.

Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen

Da uns immer wieder Anfragen bezüglich der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen erreichen teilen wir Ihnen folgendes mit:

Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung übermitteln.

Im Einzelnen werden übermittelt:

1.) jeder 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag

2.) das 50. Ehejubiläum sowie jedes folgende Ehejubiläum

Die betroffenen Personen haben nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Übermittlung bzw. der Veröffentlichung ihrer Daten zu widersprechen. Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihrer Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies schriftlich dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kiedrich, Marktstraße 23, 65399 Kiedrich mitzuteilen. Die entsprechende Erklärung ist spätestens vier Wochen vor dem Tag des Jubiläums abzugeben.

Jubilarinnen und Jubilare, die bereits eine Auskunftssperre beantragt haben oder die der Veröffentlichung bereits in früheren Jahren widersprochen haben, brauchen sich nicht mehr zu melden. Ihre Daten werden auch weiterhin nicht veröffentlicht.

Überwuchern von Sträuchern und Bäumen in den öffentlichen Straßenverkehrsraum

Immer wieder stellen Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungs-behörde fest, dass von privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze Sträucher und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Kraftfahrzeugführer, zudem werden durch verschmutzte Verkehrszeichen weitere Gefahren hervorgerufen.

Als Verantwortlicher im Rathaus der Gemeinde Kiedrich möchte ich Sie deshalb bitten, überstehende Sträucher und Bäume grundsätzlich bis auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und dies auch in Zukunft immer wieder eigenkritisch zu beobachten.

Dies gilt auch für wachsendes Unkraut an der Grundstücksgrenze, welches auf Dauer Schäden an Mauerwerk und Straßen- bzw. Gehwegaufbau verursachen kann. Zudem bietet es für Besucher unseres idyllischen, gotischen Weindorfes mancherorts keinen schönen Anblick.

Verbrennung von pflanzlichen Abfällen auf Grundstücken:


Aufgrund zunehmender Nachfragen und Beschwerden möchten wir zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen nochmals auf die geltende Rechtslage im Lande Hessen hinweisen:

Pflanzliche Abfälle dürfen gemäß § 3 der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseiti-gungsanlagen“ nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder

Geruchsbelästigung führen. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen. Bei aufkommendem starkem Wind oder, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtspersonen sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.

Die zu beachtende Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich www.kiedrich.de in der Rubrik Satzungen. 

Das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern und das Verbrennen von nicht nur unbedeutenden Mengen anderer pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen. Diese kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderliche Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöschgeräten.

Anträge stehen auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich

www.kiedrich.de zum Download bereit oder können im Rathaus abgeholt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Ordnungsamt, Frau Michaela Heuthaler, Tel. 06123-9050-14 oder per Mail michaela.heuthaler@kiedrich.de.

Kiedricher für Kiedrich

Weiterhin suchen wir Bürgerinnen und Bürger, welche sich ehrenamtlich in der Gemeinde einbringen möchten wie zum Beispiel bei der Pflege der Blumenkübel, Spielplätze, Wanderwege etc.

Die Gemeinde Kiedrich wäre sehr dankbar, wenn viele Mitbürgerinnen und Mitbürger bereit sind, die öffentlichen Anlagen zu betreuen und die Pflege angrenzender Bereiche zu übernehmen.

Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich für weitere Auskünfte an das Bauamt der Gemeinde Kiedrich, Herrn Paff, Tel: 06123-9050-22 oder per Mail: christian.paff@kiedrich.de

Gelbe Tonne für die Wertstoffentsorgung

Die Einsammlung und Verwertung von gebrauchten Verkaufsverpackungen etc. aus privaten Haushalten erfolgt seit dem 01.01.2020 nicht mehr über den „gelben Sack“, sondern nur noch über die von der Firma REMONDIS aufgestellten „gelben Tonnen“.

Die vom Grünen Punkt - Duales System Deutschland GmbH beauftragte Firma REMONDIS ist dabei, anders als bei der Entsorgung von Rest- oder Biomüll oder Altpapier, alleiniger Ansprechpartner wenn darum geht, dass eine gelbe Tonne zum Beispiel ausgetauscht werden soll, weil eine größere Tonne benötigt wird oder die bisher genutzte Tonne defekt ist.

Um mit der Firma REMONDIS in Kontakt zu treten, verwenden Sie bitte die nachfolgenden Kontaktdaten:

REMONDIS GmbH & Co. KG, Region Südwest, Betriebstätte Hohenstein

Telefon-Nr.: 06124-706-10 (08:00 Uhr – 17:00 Uhr) oder 0800-1223255

Mail: hohenstein@remondis.de

Sofern Sie mit der Firma REMONDIS mittels E-Mail in Kontakt treten wollen, beachten Sie bitte, dass Ihre E-Mailanfrage folgende Angaben zur weiteren Bearbeitung enthalten muss:

  1. Name, Vorname / ggf. Firmenname
  2. Straße & Hausnummer
  3. PLZ
  4. Ort
  5. Mailadresse
  6. Telefon-Nr.
  7. Konkretes Anliegen

Für die Tonnen zur Entsorgung von Rest- oder Biomüll oder Altpapier bleibt die Zuständigkeit wie gewohnt bei der Gemeinde Kiedrich.

 

Ich wünsche Ihnen eine schöne Sommerzeit. Bleiben Sie weiterhin gesund. Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen.

Mit herzlichen Grüßen aus dem Kiedricher Rathaus

Ihr Bürgermeister

Winfried Steinmacher

Kiedrich, im Juli 2020