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2019 Haushaltsinformationsschrift Sommer - barrierefrei
Aktuelle Informationen des Gemeindevorstandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Gemeindevorstandes darf ich Sie über die neusten Entwicklungen in der Gemeinde Kiedrich informieren.
Aparthotel „Am Hahnwald“
Wie wir in einer Informationsschrift schon mitgeteilt haben, sind alle Voraussetzungen für das Großprojekt Aparthotel auf dem Hahnwald geschaffen. Der einstimmige Beschluss der Gemeindevertretung, der vorhabenbezogene Bebauungsplan mit integriertem Landschaftsplan und integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan für das Sondergebiet Aparthotel „Am Hahnwald“ und der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages „Durchführungsvertrag“ gem. § 11 Abs. 1 Baugesetzbuch, dokumentieren die Wichtigkeit dieses Projektes für unsere Gemeinde. Aufgrund der sehr guten Vorbereitung mit sämtlichen Trägern öffentlicher Belange und der frühzeitigen Beteiligung der Genehmigungsbehörde, des Regierungspräsidiums Darmstadt, wurde bereits am 25. Januar 2016 der Bebauungsplan genehmigt. Seit dieser Zeit fanden auf allen Ebenen viele Gespräche für die Vorbereitung des Bauantrages statt. Ein Bauantrag für die Umnutzung des ehemaligen Wohnhauses und ein weiterer Bauantrag für die Versorgung des gesamten Komplexes durch eine zentrale Biomasseanlage wurde bereits gestellt.
Der Bauantrag für den Gesamtbereich nach Vorgabe des durch die Gemeindevertretung beschlossenen Bebauungsplans wird nach derzeitigem Kenntnisstand im Oktober dieses Jahres eingereicht.
Interkommunale Zusammenarbeit
Gemeinsame Kasse/Gemeinsames Steueramt
Durch eine personelle Veränderung im Bereich der Gemeindekasse Kiedrich, die auch Auswirkungen auf das Steueramt hatte, wurde durch den Gemeindevorstand nach Lösungsmöglichkeiten gesucht, diesen wichtigen Teilbereich der Gemeindeverwaltung adäquat weiterzuführen.
Dabei stand an erster Stelle die Nachbesetzung der vakanten Stelle mit fachlich geeignetem Personal um die Gemeindekasse Kiedrich und das Steueramt weiter vor Ort betreiben zu können.
Im Rahmen des Stellenbesetzungsverfahrens hat sich jedoch gezeigt, dass aus dem Stellenmarkt heraus keine, den weitreichenden fachlichen Anforderungen gerecht werdende, Neubesetzung möglich ist.
Aus diesem Grund hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich gemäß einer Vorlage des Gemeindevorstandes den Beitritt der Gemeinde Kiedrich auf Basis interkommunaler Zusammenarbeit zur gemeinsamen Kasse/Steueramt der Städte Geisenheim, Eltville, Oestrich-Winkel, Rüdesheim und Lorch beschlossen.
Die vorgenannten fünf Kommunen betreiben bereits seit mehreren Jahren erfolgreich unter Federführung der Stadt Geisenheim eine gemeinsame Kasse bzw. ein gemeinsames Steueramt.
Im Rahmen der Zusammenarbeit werden von der Stadt Geisenheim für jede Kommune die mit dem Betrieb einer Gemeindekasse und eines Steueramtes verbundenen Aufgaben wahrgenommen.
Nach vollzogenem Beitritt der Gemeinde Kiedrich, mit dem im Laufe des 4. Quartals 2019 gerechnet wird, sollen durch die Stadt Geisenheim u.a. folgende Aufgaben erledigt werden:
- Annahme und die Leistung der Ausgaben der eigenen und fremden Kassengeschäfte (durchlaufende Gelder). Von der Stadt Geisenheim werden im Bereich der Kasse die Ist-Buchungen bei den Debitoren (Einnahme) und Kreditoren (Ausgaben) vollzogen.
- Verwaltung der Kassenmittel und, soweit erforderlich, Festlegung von Termin- und Festgeldern und Erstellung von Dispositionslisten (einschl. Führung der Gemeindekonten)
- Verwahrung von Wertgegenständen
- Buchführung einschließlich der Sammlung von Belegen
- Bearbeitung von Mahnungen, Beitreibung und Einleitung von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen
- Bearbeitung von Festsetzungen, Stundungen, Niederschlagungen und Erlassen von Mahngebühren, Vollstreckungskosten und Nebenforderungen
- Allgemeine Aufgaben der Einheitskasse (Schriftverkehr, Statistiken, Aufstellung des kassenmäßigen Abschlusses)
- Erstellung der Jahresrechnung, Prüfung von Nebenkassen
- Ansprechpartner für unvermutete Kassenprüfungen durch das Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung der Steuer- und Gebührenangelegenheiten inkl. der Jahressollstellung und Erstellung der Abgabenbescheide (beinhaltet auch Wasser-, Abwasser-, Niederschlagswasser- und Müllgebühren)
- Bearbeitung von Aussetzung, Stundung, Niederschlagung und Erlass von Gemeindesteuern und –abgaben
Die künftig zu erstellenden Grundbesitzabgabenbescheide sowie die Gewerbe- und Hundesteuerbescheide orientieren sich selbstverständlich weiterhin an den bestehenden oder von der Gemeindevertretung Kiedrich zu beschließenden Abgabensätzen, wie zum Beispiel den Hebesätzen für die Grund- und Gewerbesteuer oder den Wasser- und Abwassergebühren.
Der Gemeindevorstand wird Sie über den Fortgang des Verfahrens und die sich daraus für Sie ergebenden Änderungen weiter informieren, sobald diesbezüglich weitere konkrete Erkenntnisse vorliegen.
Zwei Mitfahrerbänke in der Gemeinde Kiedrich
In Kiedrich gibt es seit einigen Wochen die ersten „Mitfahrerbänke“.
An zwei Standorten wurden die Bänke positioniert: Eine Bank befindet sich auf dem Bürgerhausparkplatz in der Sonnenlandstraße, die zweite Bank steht vor dem Parkplatz „Im Bangert“.“ Mittels der verschiedenen Zielortschilder können die Wartenden kenntlich machen, wohin sie gerne mitgenommen werden würden – zum Beispiel zum Klinikum Vitos Eichberg oder Kloster Eberbach, aber auch nach Eltville oder Wiesbaden.
Um das Angebot über den ÖPNV zu erweitern wurde dieses Angebot vor allem für Menschen, die in ihrer Mobilität eingeschränkt sind, geschaffen. Im Sinne der Nachhaltigkeit wurden Bänke aus witterungsbeständigen Holz und lackierter Oberfläche ausgewählt.
Grünschnittplatz an neuem Standort
Der Grünschnittplatz der Gemeinde Kiedrich wird aus der Lage Bleidenberg in die Lage Hochfeld verlegt. Aufgrund der problematischen Anfahrt zu dem bestehenden Grünschnittplatz in der Lage Bleidenberg, hatte die Gemeinde bereits seit mehreren Jahren in Abstimmung mit dem EAW (Eigenbetrieb Abfallwirtschaft Rheingau-Taunus-Kreis), dem Abfallverband Rheingau und der Unteren Naturschutzbehörde des Rheingau-Taunus-Kreises nach einem neuen Standort gesucht. Glücklicher Weise hat sich in 2018 mit einem Flurstück im Hochfeld ein passender Standort für den neuen Grünschnittplatz gefunden. Aufgrund seiner Nähe zur Kreisstraße 638 ist dieser sowohl für die Kiedricher Bürger, als auch für die großen Lastkraftwagen der Entsorgungsbetriebe gut zu erreichen.
Die offizielle Eröffnung findet am Mittwoch, den 28. August 2019, um 17.00 Uhr auf dem neuen Gelände im Hochfeld statt. Alle interessierten Bürgerinnen und Bürger sind recht herzlich zu einem Umtrunk eingeladen.
200. Geburtstag Baron Sutton
Das Andenken an John Sutton, der von 1857 bis zu seinem Tod im Jahre 1873 hier in Kiedrich wirkte, wird bis in die heutige Zeit lebendig gehalten.
Kiedrich hat diesem Mann sehr viel zu verdanken. John Sutton hat in seiner Zeit des Wirkens hier in Kiedrich erhebliche Geldmittel investiert. Zunächst ließ er die um 1500 erbaute und somit eine der ältesten spielfähigen Orgeln in der Welt restaurieren. In den folgenden Jahren ermöglichte er mit großen Summen die Restaurierung der gotischen Pfarrkirche St. Valentinus. 1865 stiftete er unsere Choralschule, um den Fortbestand des 1333 erstmals urkundlich erwähnten Chors zu sichern, der eine nur hier erhaltene Sonderform des Gregorianischen Chorals, den sogenannten „Mainzer Choraldialekt“, pflegt. Zudem ließ er in Kiedrich mehrere Häuser für bedürftige Familien bauen. Von Papst Pius IX. wurde er 1870 für seine Verdienste um die Kirche zum Komtur des päpstlichen Gregorius Ordens ernannt.
Am 5. Juni 1873 starb Sir John Sutton in Brügge. Am 2. November 1974 wurde sein Leichnam nach Kiedrich überführt und vom Limburger Weihbischof Walter Kampe in einem Ehrengrab auf dem Kirchhof beigesetzt.
Zeitlebens machte er den Kiedricher Bürgern bewusst, dass ihr Ort eine einzigartige Prägung aus dem Zeitalter der Gotik aufweist, dass sie auf diese Besonderheit stolz sein können und dass es sich lohnt, diese Besonderheit zu bewahren.
Eine der Hauptdurchgangsstraßen hier in Kiedrich, die von der Pfarrkirche am Marktplatz nach Hausen vor der Höhe führt, wurde nach ihm Suttonstraße genannt. Die Grundschule des Rheingau-Taunus-Kreises in Kiedrich heißt John-Sutton-Schule.
Robert Weil, ein Bruder des damaligen Pfarrers und Chorregenten in Kiedrich, erwarb nach dem Tod von John Sutton im Jahr 1875 dessen Wohnhaus und baute hier sein Weingut auf. Das Andenken an Sir John Sutton wurde auch im Weingut Robert Weil von Generation zu Generation weitergegeben und auch gegenüber den Kunden gepflegt.
Vorläufig sind folgende Veranstaltungen für das „Sutton-Jahr“ 2020 geplant:
- Offizielle Eröffnung des Sutton-Jahres, Veranstaltung im Bürgerhaus mit Weinprobe
- Gottesdienst für alle Schüler
- Veranstaltung in der und um die Kirche im Rahmen der Kiedricher Wallfahrt
- „Tag der offenen Tür“ in der Chorschule und Herausstellung des Wirkens von John Sutton für den Kiedricher Chor
- Verschiedene Konzerte
- Abschluss-Veranstaltung im Bürgerhaus
- Die Chorbuben reisen in den Herbstferien für 8 Tage nach England
Aktivitäten des Kirchenbauvereins Kiedrich e.V.
Gerne informieren wir Sie über die Aktivitäten des Kirchenbauvereins Kiedrich. Seit der Gründung im Jahre 2009 wurden insgesamt 193.000,00 Euro in verschiedene Sanierungsobjekte des gotischen Ensembles gesteckt. Somit konnte der gesamte Eigenanteil der Pfarrgemeinde mit diesen Mitteln erbracht werden. Derzeit läuft der zweite Abschnitt der Sanierung der Michaelskapelle. In einem dritten Bauabschnitt sollen weitere Teile der Kirchenmauer, der Kreuzwegstationen, der Kreuzigungsgruppe und das Sutton-Grab in Angriff genommen werden. In ca. 4 Jahren wird auch diese Sanierungsmaßnahme abgeschlossen sein. Der Kirchenbauverein Kiedrich e.V. bittet auch weiterhin um Spenden zur Fortsetzung seiner erfolgreichen Arbeit auf das Konto bei der Rheingauer Volksbank eG, 65366 Geisenheim.
IBAN: DE12 510 915 00 0000 0679 20, BIC: GENODE51RGG.
Der Gemeindevorstand bedankt sich bei allen Beteiligten, die an diesem großen Werk mitwirken bzw. mitgewirkt haben:
„Danke“ an die gesamte Bauleitung und Bauaufsicht, insbesondere aber auch dafür, dass während den gesamten Bauarbeiten oft auch in schwindelnder Höhe kein Unfall geschah.
„Danke“ an die Vertreter des Bistums Limburg, die Vertreter der Denkmalpflege Hessen und an die Vertreter der Gremien der kath. Kirche für die sehr gute Zusammenarbeit während der gesamten Restaurierungszeit.
„Danke“ an alle Handwerker, Künstler, Sachverständigen und Aufsichten.
Ein weiterer Dank sprechen wir den Damen und Herren der ehrenamtlichen Kirchenaufsichten aus. Sie tragen mit Ihrem persönlichen Einsatz dazu bei, den vielen auswärtigen Besuchern unseres gotischen Weindorfes einen Einblick in das Innere unserer altehrwürdigen Basilika zu ermöglichen. Somit leisten Sie einen wertvollen Beitrag zur Weitergabe und Information unserer Geschichte und Tradition.
Vandalismus in den Weinbergen
Bedauerlicher Weise ist es in den letzten Wochen in der Ortslage Kiedrich und im Außenbereich vermehrt zu Vandalismusschäden gekommen. Auch zwei Fälle mit Ablagerung von Bauschutt in den Weinbergen sind vorgefallen. In dem einen Fall wurden sogar mit Asbest belastete Dachelemente im Weinberg abgeladen. Diese schwerwiegende Verschmutzung der Umwelt wird von einer Sonderermittlungsgruppe im Kommissariat der Polizei Westhessen verfolgt. Falls der Verursacher ermittelt werden kann, werden solche illegalen Müll- und Schuttentsorgungen mit einem Bußgeld geahndet. Wir bitten diesbezüglich um Hinweise aus der Bürgerschaft, wenn solche Vorgänge beobachtet werden.
Wie Sie bereits der regionalen Presse entnehmen konnten, wurde eine Heiligenfigur in der Lage Heiligenstock abgetreten und entwendet. Die Täter hatten die 60 Zentimeter große Figur nach dem Diebstahl zur Lauftreffhütte am Hahnwald transportiert und dort in einen Versorgungsschacht geworfen. Eine Sicherstellung durch die Polizei ist erfolgt und die Figur ist mittlerweile der Gemeinde übergeben worden. Bevor Sie jedoch in den Heiligenstock zurückkehrt, muss sie gereinigt und restauriert werden. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 650,00 Euro. Die Gemeinde Kiedrich sucht Sponsoren zur Restaurierung der Heiligenfigur. Bei Interesse wenden Sie sich an die Gemeindeverwaltung ( Tel: 06123-9050-00 oder info@kiedrich.de)
Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen
Da uns immer wieder Anfragen bezüglich der Veröffentlichung von Alters- und Ehejubiläen erreichen teilen wir Ihnen folgendes mit:
Die Meldebehörde darf nach § 50 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Familiennamen, Vornamen, Doktorgrad, Anschrift sowie Datum und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubiläen veröffentlichen und an Presse und Rundfunk zum Zweck der Veröffentlichung übermitteln.
Im Einzelnen werden übermittelt:
1.) jeder 70. Geburtstag, jeder weitere fünfte Geburtstag und ab dem 100. Geburtstag jeder folgende Geburtstag
2.) das 50. Ehejubiläum sowie jedes folgende Ehejubiläum
Die betroffenen Personen haben nach § 50 Abs. 5 BMG das Recht, der Übermittlung bzw. der Veröffentlichung ihrer Daten zu widersprechen. Jubilare, die mit der Veröffentlichung ihrer Daten nicht einverstanden sind, werden gebeten, dies schriftlich dem Einwohnermeldeamt der Gemeinde Kiedrich, Marktstraße 23, 65399 Kiedrich mitzuteilen. Die entsprechende Erklärung ist spätestens vier Wochen vor dem Tag des Jubiläums abzugeben.
Jubilarinnen und Jubilare, die bereits eine Auskunftssperre beantragt haben oder die der Veröffentlichung bereits in früheren Jahren widersprochen haben, brauchen sich nicht mehr zu melden. Ihre Daten werden auch weiterhin nicht veröffentlicht.
„Elterntaxi“
Viele Eltern setzen ihre Kinder direkt vor der Betreuungseinrichtung ab, wodurch es häufig zu gefährlichen Situationen kommt. Gerade Kinder sind im täglichen Straßenverkehr besonders gefährdet, sie schätzen die Risiken, die dieser in sich birgt, nicht zuverlässig ein.
Es gibt viel Gründe die Kinder direkt mit dem Auto zu ihrer Betreuungseinrichtung zu bringen, sei es, dass der Weg vermeintlich zu weit ist, oder man ist am Morgen spät dran. So kommt es dazu, dass vor den Betreuungseinrichtungen die Kraftfahrzeuge rücksichtslos geparkt werden.
Er wird teilweise nicht mehr darauf geachtet, ob Behinderten-Parkplätze zugeparkt werden. Oft sind auch der Zebrastreifen und Grundstückseinfahrten betroffen.
Es bleibt auch nicht immer bei dem kurzen Halten, um das Kind ein- oder aussteigen zu lassen, man möchte ja auch mal mit anderen Eltern plauschen.
Die Gehwege laden zum Abstellen eines Kraftfahrzeuges ein. Gefährdet werden jedoch auch hier die Kinder, welche den Weg zu Fuß oder mit dem Fahrrad bewältigen.
Wir möchten deshalb
- an Ihre Bereitschaft appellieren, sich aktiv zu beteiligen und dafür einzusetzen, Ihre Kompetenz und Ihr Gefahrenbewusstsein zu nutzen, um den kleinsten Verkehrsteilnehmern einen sicheren Weg zu bereiten.
- Sie bitten, ein Vorbild für die Kinder zu sein, aber auch für die anderen Erziehungsberechtigten. Nehmen Sie sich morgens nur wenige Minuten Zeit, begleiten Sie Ihre Kinder zu Fuß zu deren Betreuungseinrichtung oder parken Sie Ihr Fahrzeug so, dass Kinder nicht gefährdet werden.
- an Sie appellieren, sich an die Geschwindigkeitsbeschränkungen zu halten. Tempo 30 Zonen wurden für Ihre Kinder an Schulen und Kindergärten eingerichtet. Überschreiten auch Sie daher bitte nicht die Höchstgeschwindigkeit.
Verkehrsverhalten allgemein in Kiedrich
Wir haben bereits öfters auf das zunehmende aggressive Verkehrsverhalten von Kraftfahrzeugführern/-innen in Kiedrich aufmerksam gemacht. Die Reaktionen vieler Mitbürger/innen hierauf zeigen, dass wir damit durchaus richtigliegen und straßenverkehrsrechtliches Fehlverhalten ahnden müssen. Immer noch registrieren wir, dass für viele Verkehrsteilnehmer in unserer Gemeinde das Beachten von Verkehrszeichen offensichtlich ein Fremdwort ist.
So wird zum Beispiel an vielen Straßenkreuzungen bis in die Straße hinein geparkt, obwohl dies sowohl unter Beachtung der oftmals aufgebrachten Markierung als auch nach den generellen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig ist. Die Gefährdung für ein- und abbiegende Kraftfahrzeuge wie auch für Benutzer des Fußgängerüberweges ist hier sehr groß.
Hof- und Grundstückseinfahrten werden zudem oftmals ignoriert, so dass Hausbewohner nicht zu- oder abfahren können, weil der jeweilige Kraftfahrzeugführer ohne Um- und Rücksicht einfach sein Fahrzeug abgestellt hat. Einsatz- und Rettungsfahrzeuge wie auch Entsorgungsunternehmen können Häuser und ganze Straßenzüge nicht erreichen, was zu zahlreichen Beschwerden bei der Gemeinde-verwaltung führt. Verärgerte Anwohner müssen zur Abholung bereitgestellte Abfallsäcke oder -tonnen wieder zurücknehmen, weil für die Fahrzeuge der Müllabfuhrunternehmen die restliche Durchfahrtsbreite nicht ausreicht. Insbesondere ist hierbei festzustellen, dass sich die gefährliche Situation an der John-Sutton-Schule und der Kindertagesstätte Hickelhäusje nicht geändert hat.
In meiner Funktion als örtliche Ordnungsbehörde appelliere ich nochmals an alle Verkehrsteilnehmer, die vorhandenen Verkehrszeichen und Geschwindigkeitsbeschränkungen -auch im Sinne der schwächeren Verkehrsteilnehmer- zu beachten und ein Stück weit Einsichtsfähigkeit an den Tag zu legen.
Grundstückseigentümer bitten wir zudem Sorge dafür zu tragen, dass Garagen und Stellplätze nicht zweckentfremdet werden, sondern in der Hauptsache dem Abstellen von Kraftfahrzeugen durch Eigentümer und Mieter dienen.
Seit August 2019 ist die Stelle des Ordnungspolizeibeamten mit der Aufgabe Überwachung des ruhenden Verkehrs im Gemeindegebiet Kiedrich und Ortskontrollen im Rahmen der bestehenden Sicherungspflicht (Schilder, Hecken, Straßenschäden etc.) neu besetzt.
Herr Christen ist unter der Telefonnummer: 06123-9050-28 oder per Mail: christian.christen@kiedrich.de erreichbar.
Überwuchern von Sträuchern und Bäumen in den öffentlichen Straßenverkehrsraum
Immer wieder stellen Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungs-behörde fest, dass von privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze Sträucher und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Kraftfahrzeugführer, zudem werden durch verschmutzte Verkehrszeichen weitere Gefahren hervorgerufen.
Als Verantwortlicher im Rathaus der Gemeinde Kiedrich möchte ich Sie deshalb bitten, überstehende Sträucher und Bäume grundsätzlich bis auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und dies auch in Zukunft immer wieder eigenkritisch zu beobachten.
Dies gilt auch für wachsendes Unkraut an der Grundstücksgrenze, welches auf Dauer Schäden an Mauerwerk und Straßen- bzw. Gehwegaufbau verursachen kann. Zudem bietet es für Besucher unseres idyllischen, gotischen Weindorfes mancherorts keinen schönen Anblick.
Verbrennung von pflanzlichen Abfällen auf Grundstücken:
Aufgrund zunehmender Nachfragen und Beschwerden möchten wir zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen nochmals auf die geltende Rechtslage im Lande Hessen hinweisen:
Pflanzliche Abfälle dürfen gemäß § 3 der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseiti-gungsanlagen“ nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder
Geruchsbelästigung führen. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen. Bei aufkommendem starkem Wind oder, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtspersonen sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten.
Die zu beachtende Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich www.kiedrich.de in der Rubrik Satzungen.
Das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern und das Verbrennen von nicht nur unbedeutenden Mengen anderer pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen. Diese kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderliche Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöschgeräten.
Anträge stehen auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich www.kiedrich.de zum Download bereit oder können im Rathaus abgeholt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Ordnungsamt, Frau Michaela Heuthaler, Tel. 06123-9050-14 oder per Mail michaela.heuthaler@kiedrich.de.
Kiedricher für Kiedrich
Weiterhin suchen wir Bürgerinnen und Bürger, welche sich ehrenamtlich in der Gemeinde einbringen möchten wie zum Beispiel bei der Pflege der Blumenkübel, Spielplätze, Wanderwege etc.
Die Gemeinde Kiedrich wäre sehr dankbar, wenn viele Mitbürgerinnen und Mitbürger bereit sind, die öffentlichen Anlagen zu betreuen und die Pflege angrenzender Bereiche zu übernehmen.
Falls wir Ihr Interesse geweckt haben, wenden Sie sich für weitere Auskünfte an das Bauamt der Gemeinde Kiedrich, Herrn Paff, Tel: 06123-9050-22 oder per Mail: christian.paff@kiedrich.de
Terminvormerkungen:
Nachstehend dürfen wir Sie auf folgende Termine hinweisen:
- 23.08.2019: Wallfahrt für Kinder und Familien in der KiTa St. Valentin
- Beginn: 15.30 Uhr, Kita St. Valentin
- Anmeldung erforderlich bei der Kita-Leitung kita-kiedrich@peterundpaul-rheingau.de
- 25.08.2019: Kiedricher Wallfahrt
- 10.00 Uhr Hochamt mit Festpredigt Zelebrant: Bischof Dr. Georg Bätzing,
- Anschließend Prozession mit „Statio“ im St. Valentinushaus.
- Nach dem Hochamt und der Prozession, Mittagessen: Leckeres vom Grill,Gelegenheit zu Begegnung und Gespräch, Spielangebote für Kinder und Jugendliche.
- 14.00 Uhr Valentinus-Bruderschafts-Andacht, Auflegung der Reliquien
- 15.00 Uhr Pfarrkirche, „Kiedricher Chorbuben“, kleines Konzert der Kiedricher Chorbuben und des Vorchores
- Ausklang bei Kaffee und Kuchen
- 10.00 Uhr Hochamt mit Festpredigt Zelebrant: Bischof Dr. Georg Bätzing,
- 28.08.2019: Einweihung neuer Grünschnittplatz, 17.00 Uhr, Hochfeld
- Die Bevölkerung ist hierzu recht herzlich eingeladen
- 01.09.2019: „Tag der offenen Tür“ Freiwillige Feuerwehr Kiedrich
- 05.09.2019: Seniorentagesausflug
- 28.09.2019: „Oktoberfest“, Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr Kiedrich, Festzelt
- 26.-27.10.2019: Abschlusswochenende Weinprobierstand, Sonntag Livemusik
- 02.11.2019: Benefiz-Fackelwanderung
- 04.12.2019: Seniorenweihnachtsfeier
- 17.01.2020: Neujahrsempfang der Gemeinde Kiedrich im Bürgerhaus
Mit herzlichen Grüßen aus dem Kiedricher Rathaus
Ihr Bürgermeister
Winfried Steinmacher
Kiedrich, im August 2019