Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

2018 Haushaltsinformationsschrift Winter - barrierefrei

Aktuelle Informationen des Gemeindevorstandes

Kiedrich, im November 2018

Sehr geehrte Damen und Herren,

auch zum Ende des Jahres 2018 möchte ich Sie im Namen des Gemeindevorstandes über die neuesten Entwicklungen in der Gemeinde Kiedrich informieren.

 

Ausbau Gehweg Misch- und Gewerbegebiet

Die Gemeinde Kiedrich hat im Jahr 2012 ein Misch- und Gewerbegebiet an der Eltviller Straße (Landesstraße 3035) realisiert. In ca. 80 Meter Entfernung von der Ausfahrt dieses Gebietes auf die L 3035 in Fahrtrichtung Kiedrich, besteht eine Bushaltestelle. Im Fortgang der Erschließungsmaßnahme wurde nun ein gepflasterter Gehweg als Verbindung zu der Bushaltestelle hergestellt, da der Bedarf für einen solchen Gehweg und die Nutzung der Bushaltestelle mit der fortschreitenden Bebauung des Misch- und Gewerbegebiets in den letzten Jahren gestiegen ist. Der ca. 80 m lange Gehweg ist ein Lückenschluss zwischen der Bushaltestelle und dem bestehenden Bürgersteig aus dem Misch- und Gewerbegebiet, der bereits bis an die Einmündung auf die Landesstraße heran reicht. Er erhöht die Verkehrssicherheit der Fußgänger – insbesondere der Schulkinder – entlang der stark befahrenen Landesstraße erheblich.

Derzeit prüfen wir die Möglichkeit der Schaffung einer Ampelanlage zur Querung der Landesstraße.

Neuer Grünschnittplatz für Kiedrich

Derzeit sind wir an den letzten Planungs-handlungen für den neuen Grünschnittplatz.

Wie Ihnen allen bekannt ist,  sind wir mit dem Standort des jetzigen Grünschnittplatzes mehr als unzufrieden. Er ist zum einen nicht befestigt  und zum anderen für die Abtransporte des Grünschnitts durch die großen Fahrzeuge, die durch die Maria-Hilf-Straße fahren müssen, sehr schwer erreichbar.

Hinzu kommt aber auch, dass viele Nutzer Ihren Grünschnitt unachtsam im vorderen Bereich, bzw. auf der Straßenfläche abkippen. Durch die Unterstützung einer Kiedricher Familie konnten wir nunmehr ein Grundstück in der Nähe des neuen Sport- und Freizeitgelände pachten, das mit Fahrzeugen jeglicher Art gut erreichbar ist. Der Platz wird gepflastert und mit Containern ausgestattet. Wir gehen davon aus, dass der neue Grünschnittplatz bis zur Sommerpause fertiggestellt wird.

Haushaltsplan 2019

Der Haushaltsplan 2019 wurde bereits in der Novembersitzung eingebracht und wird in der Sitzung der Gemeindevertretung am 14.12.2018  beschlossen.

Er wird im Ergebnishaushalt wiederum im ordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss festgesetzt. Im Haushalt 2019  sind keine Veränderungen der Steuersätze vorgesehen. Wir freuen uns ganz besonders, dass wir im Rahmen der Neukalkulation der Gebühren für Wasser und Abwasser  den Bürgerinnen und Bürgern eine Entlastung zu teil werden lassen können.

Bei der Gebühr für Frischwasserbezug ist eine Verringerung von 2,00 EUR/m³ auf 1,73 EUR/m³ (1,85 EUR/m³ brutto) und bei der Gebühr für Abwasser ist eine Verringerung  von 2.48 EUR/m³ auf 2,28 EUR/m³ vorgesehen. Lediglich die Gebühr für die Oberflächenentwässerung steigt um 2 Cent, von 0,72/m² auf 0,74 EUR/m²

Im Investitionsplan sind mit den nicht in 2018 aktivierten Haushaltsmittel Investitionen in Höhe von 1,52 Mio. € vorgesehen.  Zu den größeren Maßnahmen zählen unter anderem der Ausbau der Straße Trift und die Umrüstung der restlichen Straßenbeleuchtung auf LED.

Wie bereits zu Beginn dieses Jahres angekündigt, hat die Gemeinde den noch bestehenden Kassenkredit in Höhe von 2,5 Millionen Euro aus eigener Kraft komplett tilgen können. Weiterhin konnte der Schuldenstand der Gemeinde Kiedrich um weitere Sondertilgungen in Höhe von rund 750.000,00 € verringert werden. Wir sind hier auf sehr gutem Wege.

Im Rahmen der Bodenvorratspolitik hat die Gemeinde in diesem Jahr ein weiteres Hausgrundstück in der Schulstraße erworben, was im Hinblick auf die spätere Nutzung der alten Schule äußerst wichtig ist.

Ich bin froh und stolz, dass alle politisch Verantwortlichen in unserer Gemeinde gemeinsam, vertrauensvoll und konstruktiv  über die Parteigrenzen hinweg, die notwendigen Entscheidungen für unsere selbständige Gemeinde treffen.

Kita-Gebühren

Der Hessische Landtag hat am 30.04.2018 eine Änderung des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) und anderer Rechtsvorschriften beschlossen.

Einhergehend mit der Änderung des HJKGB wurde im § 32c eine Landesförderung aufgenommen, die den Trägern von Kindertageseinrichtungen gewährt wird, welche Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt vom vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarten Teilnahme- oder Kostenbeitrag für einen Betreuungszeitraum von sechs Stunden täglich freistellen und für eine darüber hinausgehende vertraglich oder satzungsgemäß vereinbarte Betreuungszeit nur einen diesem Zeitanteil entsprechenden Teilnahme- oder Kostenanteil erheben.

Die Zuwendung, welche sich wie bisher die Bambini-Förderung (letztes Kindergartenjahr vor Schuleintritt) anhand der im Gemeindegebiet lebenden Kinder der entsprechenden Altersgruppe ergibt, beträgt pro Kind:

  • 1.627,20 EUR in den Jahren 2018 und 2019
  • 1.659,74 EUR im Jahr 2020
  • 1.692,29 EUR im Jahr 2021
  • 1.724,83 EUR im Jahr 2022
  • 1.757,38 EUR im Jahr 2023
  • 1.822,46 EUR im Jahr 2024

Die Inanspruchnahme der Landesförderung nach § 32c HKJGB, und damit verbunden die Freistellung für einen Betreuungszeitraum von bis zu sechs Stunden täglich, ist für die Träger der Kindertagesstätten nicht zwingend. Die Gemeinde Kiedrich fühlt sich jedoch in besonderem Maße der Förderung der Kinderbetreuung verpflichtet. Aus diesem Grund wurde eine neue Gebührensatzung zur Satzung der Gemeinde Kiedrich über die Benutzung der gemeindlichen Kindertagesstätte „Hickelhäusje“ erarbeitet.

Eine Veränderung der Gebühren für Kinder unter 3 Jahren ist in dem vorliegenden Satzungsentwurf nicht vorgesehen.

Das Kiedricher Ortsgericht

Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht mit dem Status einer Hilfsbehörde der Justiz; die zuständige Dienstaufsichtsbehörde ist das jeweilige Amtsgericht (hier: Rüdesheim am Rhein).

Ortsgerichte gibt es nur in Hessen. Anders als der Name es vermuten lässt, wird in den Ortsgerichten kein Recht gesprochen, sondern sie sind vielmehr dazu da, Bürgerinnen und Bürger sowie Behörden wichtige Hilfestellungen zu leisten.

Die Ortsgerichtsmitglieder sind Ehrenbeamte auf Zeit und werden auf Vorschlag der Gemeinde – durch Abstimmung in der Gemeindevertretung – von der Leitung des Amtsgerichts ernannt. Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen berufen werden, die allgemeines Vertrauen genießen, lebenserfahren und unbescholten sind. Sie arbeiten ehrenamtlich

Das Ortsgericht Kiedrich besteht aus fünf Mitgliedern:

  • Herr Wilfried Ringel, -Ortsgerichtsvorsteher-
  • Herr Heinz Trunk, -Schöffe und stellv. Ortsgerichtsvorsteher-
  • Herr Georg Sohlbach, -Schöffe-
  • Herr Friedel Brygier, -Schöffe-
  • Herr Walter Flick, -Schöffe-

Aufgaben des Ortsgerichts:

  1. Objektschätzungen
  2. Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften
  3. Erteilung der Sterbefallanzeige an das Amtsgericht (Abteilung Nachlassgericht)
  4. Sicherung des Nachlasses
  5. Mitwirkung bei der Festsetzung und Erhaltung von Grundstücksgrenzen

Der Ortsgerichtsvorsteher, Herr Wilfried Ringel, hat seine wöchentliche Sprechzeit jeweils dienstags von 18.00-19.00 Uhr im Rathaus, Erdgeschoss, ist aber auch im Bedarfsfall flexibel (Tel: 06123-905028 oder privat 06123-61754).

Eltviller Tisch e.V.

Der Eltviller Tisch versorgt seit mehr als 10 Jahren wöchentlich ca. 250 Bürgerinnen und Bürger von Eltville, Kiedrich und Walluf mit Lebensmitteln. Dies bewältigt der Verein mit rund 70 ehren-amtlichen Helferinnen und Helfern, die mit großem Eifer und Ausdauer bei der Sache sind.

Die Zahl der zu versorgenden Menschen nimmt ständig zu. Regelmäßig werden die Lebensmittel von den jeweiligen Sponsoren wie Supermärkten, Discountern,  Bäckereien und einem Landhandel abgeholt. Jeder Inhaber einer Berechtigungskarte hat Anspruch auf Lebensmittel. Die Lebensmittelausgabe erfolgt an zwei festen Terminen in der Woche:

Dienstags und freitags von 13.30 Uhr – 14.30 Uhr, großer Parkplatz gegenüber Lidl-Markt

(Weinhohle), Eltville am Rhein.

Sie möchten gerne helfen? Dann nehmen Sie Kontakt mit dem Verein Eltviller Tisch e.V. auf:

Postanschrift

Eltviller Tisch e.V.

Aulgasse 16

65399 Kiedrich

+49 157 79703303

Auch wenn Sie keine Zeit für aktive Mitarbeit haben, können Sie den Verein durch passive Vereinsmitgliedschaft unterstützen. Der Jahresbeitrag beträgt 12 Euro. Bei Interesse kontaktieren Sie den Verein unter o.g. Adresse.

Alle Spenden kommen den Bedürftigen zu Gute. Wenn Sie dem Verein eine Spende zukommen lassen möchten, können Sie den gewünschten Betrag direkt auf das Spendenkonto überweisen (Nassauische Sparkasse, BIC: NASSDE55,

IBAN: DE63 5105 0015 0461 1842 77). Alternativ können Sie das Geld auch über PayPal an eltviller.tisch@web.de überweisen. Auf Wunsch wird eine Spendenquittung ausgestellt.

Einrichtung einer Bürgerstiftung in Kiedrich

Im Rahmen eines Antrages der CDU-Fraktion in der Gemeindevertretung Kiedrich vom 09.05.2015 und der darauf folgenden Beratungen im Haupt- und Finanzausschuss sowie der Gemeinde-vertretung Kiedrich, unter Beteiligung der im Ortsvereinsring zusammengeschlossenen örtlichen Vereine, wurden die Chancen und Möglichkeiten zur Gründung einer Bürgerstiftung diskutiert.

Die interessierte Kiedricher Bürgerschaft konnte sich in der zu diesem Thema einberufenen, Bürgerversammlung am 21.11.2018 im Bürgerhaus der Gemeinde Kiedrich umfassend informieren (s. dazu das Protokoll der Bürgerversammlung auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich).

Die als Referentin gewonnene Regionalkuratorin des Bündnisses der Bürgerstiftungen Deutschlands, Frau Dr. Marie-Luise Stoll-Steffan, hielt vor dem Auditorium der Bürgerversammlung ein entsprechendes Referat, welches sich der Themenfelder Gründung, Aufgaben und Chancen einer Bürgerstiftung für die Gemeinschaft aller Bürger und Bürgerinnen angenommen hat.

Der Gemeindevorstand möchte mit den nachfolgenden Zeilen noch einmal allen Bürgern der Gemeinde, die Idee einer Bürgerstiftung in Kürze vorstellen.

Der Gedanke hinter einer Bürgerstiftung ist: Eine Stiftung von Kiedricher Bürgerinnen und Bürgern für die Kiedricher Bürger, die das bürgerschaftliche Leben in der Gemeinde fördert und stärkt. Eine der Besonderheiten einer Stiftung ist, dass das Stiftungskapital, als das gestiftete Vermögen erhalten bleibt. Ausschüttungen im Sinne des Stiftungszwecks erfolgen ausschließlich aus den Erträgen des Stiftungskapitals und den Spenden, die der Stiftung für die Erfüllung des Stiftungszwecks zugehen. So wird das langfristige Wirken einer Bürgerstiftung gewährleistet.

Eine Bürgerstiftung definiert sich dabei wie folgt:

„Eine Bürgerstiftung ist eine unabhängige, autonom handelnde, gemeinnützige Stiftung von Bürgern für Bürger mit möglichst breitem Stiftungszweck. Sie engagiert sich nachhaltig und dauerhaft für das Gemeinwesen in einem geographisch definierten Raum und ist in der Regel fördernd und operativ für alle Bürger ihres Einzugsgebietes tätig. Sie unterstützt mit ihrer Arbeit bürgerschaftliches Engagement.“

Der Bundesverband der Deutschen Bürgerstiftungen hat dazu einen 10 Punkte umfassenden Katalog aufgestellt, den eine Bürgerstiftung erfüllen muss.

  1. Eine Bürgerstiftung ist gemeinnützig und will das Gemeinwesen stärken. Sie versteht sich als Element einer selbstbestimmten Bürger-gesellschaft.
  2. Eine Bürgerstiftung wird in der Regel von mehreren Stiftern errichtet. Eine Initiative zu ihrer Errichtung kann auch von Einzelpersonen oder einzelnen Institutionen ausgehen. 
  3. Eine Bürgerstiftung ist wirtschaftlich und politisch unabhängig. Sie ist konfessionell und parteipolitisch nicht gebunden. Eine Dominanz einzelner Stifter, Parteien, Unternehmen wird abgelehnt. Politische Gremien und Verwaltungs-spitzen dürfen keinen bestimmenden Einfluss auf Entscheidungen nehmen.
  4. Das Aktionsgebiet einer Bürgerstiftung ist geographisch ausgerichtet: auf eine Stadt, einen Landkreis, eine Region.
  5. Eine Bürgerstiftung baut kontinuierlich Stiftungskapital auf. Dabei gibt sie allen Bürgern, die sich einer bestimmten Stadt oder Region verbunden fühlen und die Stiftungsziele bejahen, die Möglichkeit einer Zustiftung. Sie sammelt darüber hinaus Projektspenden und kann Unterstiftungen und Fonds einrichten, die einzelne der in der Satzung aufgeführten Zwecke verfolgen oder auch regionale Teilgebiete fördern.
  6. Eine Bürgerstiftung wirkt in einem breiten Spektrum des städtischen oder regionalen Lebens, dessen Förderung für sie im Vorder-grund steht. Ihr Stiftungszweck ist daher breit. Er umfasst in der Regel den kulturellen Sektor, Jugend und Soziales, das Bildungswesen, Natur und Umwelt und den Denkmalschutz. Sie ist fördernd und/oder operativ tätig und sollte innovativ tätig sein.
  7. Eine Bürgerstiftung fördert Projekte, die von bürgerschaftlichem Engagement getragen sind oder Hilfe zur Selbsthilfe leisten. Dabei bemüht sie sich um neue Formen des gesellschaftlichen Engagements.
  8. Eine Bürgerstiftung macht ihre Projekte öffentlich und betreibt eine ausgeprägte Öffentlichkeitsarbeit, um allen Bürgern ihrer Region die Möglichkeit zu geben, sich an den Projekten zu beteiligen.
  9. Eine Bürgerstiftung kann ein lokales Netzwerk innerhalb verschiedener gemeinnütziger Organisationen einer Stadt oder Region koordinieren.
  10. Die interne Arbeit einer Bürgerstiftung ist durch Partizipation und Transparenz geprägt. Eine Bürgerstiftung hat mehrere Gremien (Vorstand und Kontrollorgan), in denen Bürger für Bürger ausführende und kontrollierende Funktionen innehaben.“

Eine Bürgerstiftung arbeitet somit unabhängig von kommunalpolitischer, kirchlicher oder parteilicher Beeinflussung als rechtlich selbstständige Organisation nach deutschem Stiftungsrecht.

Die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts entsteht mit Anerkennung durch die Stiftungsaufsichtsbehörde. Dazu muss der Stifter ein sog. Stiftungsgeschäft und eine Stiftungssatzung aufsetzen. Im Stiftungsgeschäft bekundet er seinen Willen, ein bestimmtes Vermögen in die Stiftung einzubringen, in der Satzung regelt er die nähere Ausgestaltung der Stiftung, wie z.B. den Zweck der Stiftung, die Anzahl der Organe und ihre Aufgaben etc.

Höhe des Stiftungsvermögens

Nach Einreichen des Stiftungsgeschäfts und der Stiftungssatzung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde (Regierungspräsidium) prüft diese, ob die Stiftung, so wie sie vom Stifter konzipiert wurde, eine positive Bestandsprognose hat. Wichtiger Bestandteil dieser Prüfung ist u.a., ob das eingebrachte Stiftungsvermögen ausreichend hoch ist, um den Stiftungszweck dauerhaft erfüllen zu können. Da es keine gesetzlich vorgeschriebene Höhe für das Stiftungsvermögen in Deutschland gibt, ist es eine Prüfung im Einzelfall. Bei der hessischen Stiftungsaufsicht gilt derzeit  eine Summe von 50.000 Euro jedenfalls grundsätzlich als ausreichend.

Prüfen der Gemeinnützigkeit

Mit der Anerkennung entsteht die rechtsfähige Stiftung bürgerlichen Rechts, wobei dem Stifter eine Stiftungsurkunde ausgehändigt wird. Damit ist aber erst eine Hürde geschafft, da die Stiftung noch vom zuständigen Finanzamt als gemeinnützig anerkannt werden muss. Das gilt natürlich nur, wenn der Stiftungszweck gemeinnützig ist, wie bei 95% der deutschen Stiftungen. Demgegenüber gibt es auch die privatnützige Stiftung, z.B. in Form der Familienstiftung, deren Zweck es ist, die Angehörigen einer bestimmten Familie finanziell zu unterstützen. In diesem Fall ist eine Anerkennung als gemeinnützig und damit eine Steuerprivilegierung nicht möglich.

Für die Zuerkennung der Gemeinnützigkeit müssen Stiftungsgeschäft, Satzung und Stiftungsurkunde beim zuständigen Finanzamt eingereicht werden. Dann prüft das Finanzamt, ob die Stiftungssatzung den verbindlichen Vorgaben des Gemeinnützigkeitsrechts (§§ 51 ff. Abgabenordnung) entspricht.

Um hier keine unangenehmen Überraschungen zu erleben, empfiehlt es sich, bereits vor der Anerkennung durch die Stiftungsaufsicht, die Vorgaben der sog. Mustersatzung der Finanzverwaltung bei der Gestaltung der Stiftungssatzung zu berücksichtigen und die Satzung mit der zuständigen Finanzaufsicht abzustimmen.

Zuwendungsbestätigung über Spenden

Hat das Finanzamt den Feststellungsbescheid, der die Gemeinnützigkeit bescheinigt, erteilt, ist die Stiftung von der Körperschaftsteuer befreit. Auch darf die Stiftung nun Zuwendungsbestätigungen über Spenden ausstellen. Erst jetzt sollte daher der Stifter das Stiftungsvermögen gegen Aushändigung einer Zuwendungsbestätigung auf das Konto der Stiftung einzahlen; nur so ist gewährleistet, dass er das Stiftungsvermögen als Zuwendung in den Vermögenstock einer gemeinnützigen Stiftung von der Steuer abziehen kann.

Der Gemeindevorstand und die Gemeinde-vertretung sehen in einer Kiedricher Bürgerstiftung eine Möglichkeit das Gemeinwesen zu fördern und zu stärken, ohne in Konkurrenz zu den bereits in der Gemeinde engagiert tätigen Vereinen zu treten, sondern diese ergänzend zu unterstützen. Dies folgt u.a. daraus, dass eine Bürgerstiftung Zugang zu Fördermitteln eröffnen kann, die ansonsten z.B. den Ortsvereinen verwehrt bleiben.

Für die Stärke einer Bürgerstiftung ist das Engagement von interessierten Bürgern von entscheidender Bedeutung. Der Gemeindevorstand möchte sich daher, in Erfüllung eines von der Gemeindevertretung formulierten Auftrages, soweit als möglich unterstützend einbringen und zur Gründung einer Kiedricher Bürgerstiftung beitragen.

Bürgerinnen und Bürger die am Aufbau einer Kiedricher Bürgerstiftung mitarbeiten wollen, können sich daher ab sofort bei der Gemeindeverwaltung melden.

  • E-Mail an:         Info@kiedrich.de
  • telefonisch unter:    06123/9050-10 oder 06123/9050-11

Im Laufe des Jahres 2019 werden alle an der Mitarbeit interessierten Bürgerinnen und Bürger zu einer ersten Vorstellung des Projektes „Kiedricher Bürgerstiftung“ eingeladen.

Weitere Informationen zum Thema Bürgerstiftung finden Sie im Internet u.a. unter den folgenden Adressen:

https://www.stiftungen.org

https://www.wiesbadenstiftung.de

https://www.buergerstiftung-taunusstein.de

https://www.buergerstiftung-familienstadt-eltville.de/

Über eine rege Anteilnahme am Gelingen des Projektes „Kiedricher Bürgerstiftung‘“ würden wir uns sehr freuen.

Räum- und Streupflicht aller Grundstückseigentümer im Winter

Aufgrund der anstehenden Winterzeit bittet der Gemeindevorstand alle innerörtlichen Grundstücks-eigentümer, ihren satzungsgemäßen Ver-pflichtungen zur Herstellung eines gefahrlosen Gehweges nachzukommen. Unfälle auf dem Gehweg sind der privaten Verkehrs-sicherungspflicht des jeweiligen Grundstücks-eigentümers zuzuordnen und führen sehr oft zu Schadenersatz- oder Regressansprüchen. 

Deshalb unser Tipp:

Ab 8.00 Uhr morgens bis 20.00 Uhr abends immer wieder mal prüfen, ob Schnee- oder Eisglätte gegeben ist und diesbezüglich entsprechende Abhilfe schaffen. Gegebenenfalls hilft auch der freundliche Nachbar mal aus oder eventuelle Mieter können hierzu herangezogen werden.

Hinweis Streuung durch die Gemeinde:

Seitens der Gemeinde Kiedrich werden die Haupt- und Landesstraßen vorrangig gestreut, dann erst werden die Nebenstraßen gestreut.

Weihnachtsbaumverkauf

Auch in diesem Jahr findet aufgrund der Sturmschäden im Jahre 2017 der Weihnachtsbaumverkauf der Gemeinde Kiedrich leider nicht statt.

Sekt vom „Weinberg der Ehe“ für die Festtage 

Zu den üblichen Öffnungszeiten kann im Rathaus, Zimmer 4, folgender Sekt gekauft werden:

2015er  Kiedricher Wasseros, Riesling Sekt, Brut, 0,75 l,  8,50 €

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung Kiedrich „zwischen den Jahren“:

Die Gemeindeverwaltung hat “zwischen den Jahren“ wie üblich geöffnet. Für Notfälle im Bereich der Wasserversorgung an den Feiertagen ist ein Mitarbeiter unter folgender Rufnummer zu erreichen: Wasserversorgung: 0171/612 96 47

Glühweinstand

Auch diesem Jahr wird der Glühweinstand auf dem Josef-Staab-Platz bewirtschaftet.  Genießen sie die kulinarischen Angebote unserer Betreiber und die besondere Atmosphäre unseres Festplatzes.

  • 15.12.2018 - CDU-Kiedrich
  • 16.12.2018 - Elternbeirat der Kita Hickelhäusje
  • 20.01.2019 - „Winterzauber“ Förderverein Grundschule Kiedrich

Nähere Informationen entnehmen Sie der örtlichen Presse oder den sozialen Medien.

Zum Jahreswechsel ist der Glühweinstand nicht geöffnet.

Terminvormerkungen

  • 12.01.2019 - Abholung der Tannenbäume
    • Die Abholung erfolgt ab 09.00  Uhr durch die Jugendfeuerwehr. Im Anschluss werden die Weihnachtsbäume verbrannt. Ort und Uhrzeit werden zeitnah in der Presse bekannt gegeben.
  • 06./07.04.2019 - 7. Kiedricher WeinSteig
  • 31.03.2019 - Wildschweinfest
  • 13./14.04.2019 - Eröffnung Weinstand
  • 17.-20.05.2019 - Kiedricher Rieslingfest

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

die Adventszeit ist immer eine besondere Zeit im Jahr. Sie kündigt nach christlichem Verständnis die Ankunft von Jesus an: Sie bereitet alle, die gern Weihnachten feiern, auf das große Fest vor.

Die Adventszeit ist also eine Wartezeit, aber sie wartet auch selber mit kleinen Feierlichkeiten auf. Wie den festlichen Sonntagen und den Adventsfeiern im Kreis von Menschen, die viel verbindet und die oft zusammen sind.

Vielleicht denken auch Sie, dass die Adventszeit früher viel besinnlicher war. Dass die Menschen sie viel stärker als heute als eine herausgehobene Zeitspanne empfanden.

Das ist ein Eindruck, den viele Menschen haben. Liegt er daran, dass die Menschen sich früher noch nicht so viel leisten konnten und nicht überall von Reizen und Angeboten überflutet waren? Konnten sie deshalb die Weihnachtszeit mit ihrem Lichterglanz und den besonderen Gaben noch als etwas Besonderes erleben? Oder liegt es an einer verklärenden Erinnerung an die eigene Jugendzeit?

Vielleicht spielt ja beides eine Rolle.

Was sich geändert hat, ist sicher, dass die Hektik in der Vorweihnachtszeit immer mehr zugenommen hat und die Gabentische immer reichhaltiger werden. Die Geschenke selbst jedoch sind schon seit vielen Jahrhunderten fest mit der Advents- und Weihnachtszeit verbunden.

Dem Sog, sich in den Weihnachtstrubel zu stürzen und nach passenden oder überraschenden Geschenken für die Familie oder Freunde zu suchen, kann sich wohl kaum jemand entziehen. Umso mehr freuen wir uns über stille kleine Feiern mit Tannengrün und Lichterglanz, mit alten Liedern und Plätzchen nach Großmutters Art.

Denn trotz allen Kommerzes haben Advent und Weihnachten ihre Bedeutung als besinnliche Zeit immer beibehalten. Weihnachten hält eine Botschaft bereit, die alle, Christen wie Nicht-Christen, anspricht. Weihnachten kündet von Werten, die überall hoch gehalten werden. Nächstenliebe, Frieden auf Erden, Erlösung – das bewegt die Menschen bis heute.

Sie werden in Ihrem Leben schon oft gesehen und erfahren haben, wie unverzichtbar Mit-menschlichkeit und gegenseitige Unterstützung sind. Wir leben nicht allein auf der Welt, wir sind aufeinander angewiesen, wir kommen nur gut zurecht, wenn wir aufeinander achten. Ich weiß, unsere Gegenwart gilt als profitorientiert, als kalt und aufs Ego zentriert. Das ist gewiss nicht ganz falsch. Aber, liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, demgegenüber gibt es auch viel selbstloses Handeln, viel Solidarität und menschliche Wärme.

Und ich möchte heute allen danken, die sich für ihre Mitmenschen und für unsere Gemeinde engagieren. Die sich um Bedürftige kümmern und in der Nachbarschaft aktiv werden.

Die Weihnachtsfeiertage bedeuten nicht für Alle arbeitsfreie Zeit. Deshalb möchte ich allen Mitbürgerinnen und Mitbürgern vielmals danken, die an den kommenden Feiertagen ihrer Arbeit für die Allgemeinheit nachgehen und unverzichtbare Dienste wie Rettungswesen, Feuerwehr und den öffentlichen Nahverkehr aufrechterhalten. Sie leisten damit einen wichtigen Beitrag für die Gemeinschaft.

Ein besonderer Gruß gilt den kranken und hilfsbedürftigen Mitbürgerinnen und Mitbürgern, denen wir Trost, aber auch Zuversicht und Hoffnung auf baldige Genesung zusprechen möchten. Die fürsorgliche Zuwendung im Kreise von Familie, Angehörigen und Freunde mögen Ihnen in der Advents- und Weihnachtszeit das Gefühl von Besinnlichkeit und Geborgenheit vermitteln.

Ich danke Ihnen für das Vertrauen, die Unterstützung und die gute Zusammenarbeit, die Sie mir im Jahre 2018 zukommen ließen. Den Beschäftigten der Gemeinde gebührt ebenfalls mein besonderer Dank.

Für die Advents- und Weihnachtszeit wünsche ich Ihnen persönlich und im Namen des Gemeindevorstandes positive Gedanken, ein offenes Herz, einen Blick für das Wesentliche sowie ein frohes Weihnachtsfest im Kreise Ihrer Lieben.

„Wer Menschen froh machen will,

muss Freude in sich haben.

Wer Wärme in die Welt bringen will,

muss Feuer in sich tragen.

Wer Menschen helfen will,

muss von Liebe erfüllt sein.

Wer Frieden auf Erden schaffen will,

muss Frieden im Herzen gefunden haben.“

 

Möge das neue Jahr Ihnen alle Wünsche erfüllen, und Sie mit viel Zufriedenheit beschenken.

Weihnachtliche Grüße aus dem Kiedricher Rathaus

In Verbundenheit

Ihr

Winfried Steinmacher

Bürgermeister

 

Frohe Weihnachten

und einen guten Start in das neue Jahr 2019