Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Landratswahl 2023

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht!

Am Sonntag, 12.März 2023 findet die Direktwahl des Landrates / der Landrätin statt. Die wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Kiedrich wählen an diesem Tag die Volksvertretung des Rheingau-Taunus-Kreises. Eine ggf. notwendige Stichwahl findet am 26.03.2023 statt.

Für die Bildung der drei Wahlvorstände und zwei Briefwahlvorstände werden rund 45 Wahlhelferinnen und Wahlhelfer benötigt. Die Durchführung von Wahlen stellt immer wieder eine große Herausforderung dar, die nur durch die tatkräftigte Mithilfe von freiwilligen Helferinnen und Helfern am Wahltag bewältigt werden kann! 

Die Gesundheit aller Wahlhelferinnen und Wahlhelfer liegt uns am Herzen. Die Gemeinde Kiedrich wird angesichts der Corona-Pandemie alle Maßnahmen zu einem bestmöglichen Schutz aller Mitwirkenden ergreifen.

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes gehören: 

  • die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl,
  • die Überprüfung der Wahlberechtigung anhand des bestehenden Wählerverzeichnisses,
  • die Ausgabe der Stimmzettel,
  • die Eintragung der Stimmabgabevermerke in das Wählerverzeichnis,
  • die Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen,
  • die Auszählung der Stimmzettel und Ermittlung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk und Erstellung einer Wahlniederschrift.

Um die Arbeitsfähigkeit der Wahlvorstände gewährleisten und somit eine ordnungsgemäße Wahl durchführen zu können, sind wir auf Ihre Mithilfe angewiesen und bitten Sie, sich als ehrenamtliche Wahlhelferinnen bzw. Wahlhelfer zu melden.

Die Gemeinde Kiedrich sucht daher wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, die bereit sind, im Wahllokal oder in einem der beiden Briefwahlvorstände mitzuarbeiten.

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs.1 Grundgesetz (GG) und §30 Abs. 1 HGO, die am Wahltage

  • mindestens 18 Jahre alt sind, und
  • seit mindestens drei Monaten Ihre Wohnung im Rheingau-Taunus-Kreis haben oder sich sonst gewöhnlich dort aufhalten, und
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind und
  • im Wählerverzeichnis Ihrer Heimatgemeinde geführt werden.

Für die Arbeit im Wahlvorstand sind keine besonderen Vorkenntnisse erforderlich. Wir achten jedoch darauf, dass die Wahlhelfer und Wahlhelferinnen am Wahltag gut vorbereitet sind. Deshalb findet in der Woche vor der Wahl jeweils eine Schulungsveranstaltung für die Wahlvorstände und die Briefwahlvorstände statt, die über den Ablauf am Wahlsonntag informiert. Sie erhalten die Unterlagen dieser Veranstaltung auch als Script, das Sie in aller Ruhe noch einmal zu Hause durchlesen können.

Grundsätzlich besteht ein Wahlvorstand aus fünf bis neun Mitgliedern. Er ist für den ordnungsgemäßen Ablauf der Wahl im Wahllokal verantwortlich. Die Wahlvorsteherin bzw. der Wahlvorsteher leitet die Tätigkeit des ganzen Wahlvorstandes und verteilt die Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder. Dazu gehört beispielsweise die Ausgabe der Stimmzettel, die Prüfung der Wahlberechtigung anhand der Wählerverzeichnisses und die Eintragung der Stimmabgabevermerke. Nach Schließung der Wahllokale zählt der Wahlvorstand die Stimmzettel aus, unterschreibt die Wahlniederschrift und hilft beim Aufräumen.

Der Wahlvorstand tritt am Wahlsonntag um 07.30 Uhr zusammen. Die Wahlzeit beginnt um 8.00 Uhr und endet um 18.00 Uhr. Üblicherweise arbeiten die Wahlvorstände (nach vorheriger Absprache) in Schichten. Zur Stimmauszählung ab 18.00 Uhr muss der Wahlvorstand wieder vollzählig versammelt sein.

Die Briefwahlvorstände treten am Wahlsonntag um 15.00 Uhr zusammen. Sie haben keine Wahlhandlung zu leiten, sondern treffen Vorbereitungen, damit um 18.00 Uhr mit der Stimmauszählung begonnen werden kann.

Kleines Dankeschön (Wahlhelferentschädigung)

Für Ihr Engagement im Wahlvorstand und Briefwahlvorstand erhalten Sie von der Gemeinde Kiedrich ein sogenanntes 'Erfrischungsgeld' in Höhe von 30 Euro für den Einsatz als Wahlhelfer und Wahlhelferin.

Wie kann ich mich freiwillig als Wahlhelferin oder Wahlhelfer anmelden?

Sie können sich gerne telefonisch unter den Rufnummern 06123 9050-14 oder -17 oder per E-Mail an info@kiedrich.de melden.

Wir danken Ihnen schon jetzt für Ihre Bereitschaft und freuen uns auf Ihre Mitarbeit.



Wahlamt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Das Wahlbüro befindet sich im Rathaus, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich.

Vorsprachen sind nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.