Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

WAHL

Kommunalwahl 2026 - Fragen und Antworten


Am Sonntag, den 15. März 2026, entscheiden die Bürgerinnen und Bürger in Kiedrich über die Zusammensetzung der Gemeindevertretung. Das hessische Kommunalwahlsystem bietet dabei besondere Möglichkeiten der Mitbestimmung. Die Gemeinde Kiedrich erläutert die wichtigsten Regelungen des Wahlsystems, zentrale wahlbezogene Begriffe und informiert über die konkreten Rahmenbedingungen der Kommunalwahl vor Ort.


  • Was wird bei der Kommunalwahl gewählt?

    Die Kommunalwahlen bestehen aus verschiedenen Teilwahlen.

    Gewählt werden die Mitglieder der Gemeindevertretung. Die Gemeindevertretung entscheidet über grundlegende Fragen der Gemeindepolitik, unter anderem zur Gemeindeentwicklung, Verkehr, Kinderbetreuung und Freizeiteinrichtungen.

    Ebenso erfolgt die Wahl zum Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises.

    Jede Teilwahl bringt unterschiedliche Wahlvoraussetzungen mit sich.

  • Wer tritt zur Wahl an?

    Parteien und Wählergruppen haben ihre Wahlvorschläge eingereicht; diese wurden vom Wahlausschuss am 16. Januar 2026 beschlossen. Ein Wahlvorschlag ist dabei der formale Vorschlag einer Partei oder Wählergruppe und besteht aus einer Liste, auf der die Kandidatinnen und Kandidaten namentlich und in einer festgelegten Reihenfolge aufgeführt sind.

    Für die Wahl der Gemeindevertretung in Kiedrich wurden vier Parteien und Wählergruppen mit insgesamt 57 Bewerberinnen und Bewerbern zugelassen.

    Seit dem 26.01.2026 liegen im Kiedricher Rathaus Musterstimmzettel mit allen zur Wahl stehenden Parteien und Kandidaten zum Mitnehmen aus. Zudem stehen sie bereits jetzt unter https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/politik/wahlen/kommunalwahl-2026/ als Download zur Verfügung. So kann man sich bereits im Vorfeld Gedanken darüber machen, wo man am Wahltag seine Kreuze setzt.


  • Wie viele Stimmen stehen zur Verfügung?

    Bei der Wahl zum Kreistag des Rheingau-Taunus-Kreises hat jede wahlberechtigte Person so viele Stimmen, wie Sitze zu vergeben sind – also 61. Bei der Gemeindewahl haben Sie 19 Stimmen.

  • Was bedeutet Kumulieren?

    Beim Kumulieren können einer Kandidatin oder einem Kandidaten bis zu drei Stimmen gegeben werden. Auf diese Weise lässt sich eine bestimmte Person gezielt stärker unterstützen. Dabei ist zu beachten, dass die Gesamtzahl der vergebenen Stimmen die jeweils zulässige Höchstzahl nicht überschreiten darf.

    Kumulieren und Panaschieren können miteinander kombiniert werden.

  • Was bedeutet Panaschieren?

    Panaschieren bedeutet, Stimmen auf Kandidatinnen und Kandidaten unterschiedlicher Parteien oder Wählergruppen zu verteilen. Es ist möglich, einzelne Personen aus verschiedenen Wahlvorschlägen auszuwählen, unabhängig von deren Parteizugehörigkeit.

    Kumulieren und Panaschieren können miteinander kombiniert werden.

  • Kann eine komplette Liste gewählt werden?

    Ja. Ein Wahlvorschlag kann auch nur in der Kopfleiste gekennzeichnet werden, ohne Stimmen an Personen zu vergeben. Das hat zur Folge, dass jede Person in der Reihenfolge des Wahlvorschlags so lange jeweils eine Stimme erhält, bis alle 19 Stimmen vergeben oder jeder Person des Wahlvorschlages drei Stimmen zugeteilt werden. Zusätzlich können Einzelstimmen vergeben werden - diese werden dann bevorzugt berücksichtigt.

  • Was bedeutet Streichen?

    Wer einen kompletten Wahlvorschlag wählt, aber einzelne Kandidatinnen oder Kandidaten nicht unterstützen möchte, kann diese streichen. Für gestrichene Personen werden keine Stimmen gezählt. Auch das Streichen ermöglicht eine individuelle Gestaltung des Stimmzettels.

  • Wahlberechtigt ist, wer:

    • Wahl zum Kreistag

    An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

    1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
    2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    3. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt im Kreisgebiet des Rheingau-Taunus-Kreises haben.
    • Wahl zur Gemeindevertretung

    An der Wahl können Sie aktiv teilnehmen, wenn Sie am Wahltag

    1. Deutscher im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehöriger eines der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland (Unionsbürger) sind,
    2. das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    3. seit mindestens sechs Wochen Ihren Wohnsitz oder dauernden Aufenthalt in der Gemeinde Kiedrich haben.


  • Wie und ab wann ist Briefwahl möglich?

    Sie haben als wahlberechtigte/r Bürgerin und Bürger die Möglichkeit Briefwahl zu beantragen.

    Um Briefwahl beantragen zu können, müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert. Auf der Benachrichtigungskarte finden Sie die notwendigen Informationen zum Wahlbezirk und der laufenden Nummer, unter der Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind.

    Eine Wahlbenachrichtigung mit Angaben zum Wahlbezirk und Wahllokal wird in den nächsten Tagen zugestellt. Die Wahlbenachrichtigung sollte bis spätestens 22. Februar 2026 bei wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern eingehen.

    Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten aber glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt.

    Das Wahlamt steht zu den üblichen Öffnungszeiten zur Verfügung: täglich von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich mittwochs von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Ansprechpartner sind Frau Smith 06123 – 90 50 14 und Frau Osterberg 06123 – 90 50 18.

    Für die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist grundsätzlich ein Antrag erforderlich. Dieser kann mündlich (persönlich im Wahlamt) oder schriftlich gestellt werden. Eine schriftliche Beantragung ist möglich über:

    Eine telefonische Antragsstellung ist nach den gesetzlichen Grundlagen nach wie vor unzulässig.

    Seit dem 2. Februar 2026 können Briefwahlunterlagen online unter https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/politik/wahlen/kommunalwahl-2026/ beantragt werden. (Bitte beachten: Datenschutzerklärung zur Beantragung des Online-Wahlscheinantrags)

    Eine weitere Möglichkeit der Beantragung von Briefwahlunterlagen ist, dass Sie die Rückseite der Wahlbenachrichtigung ausfüllen und im Briefkasten des Rathauses einwerfen. Wir bereiten Ihre Briefwahlunterlagen vor und Sie erhalten diese - wie beim Online Wahlscheinantrag - nach Hause.


  • Wichtige Informationen zur Briefwahl

    Der Tag der letztmöglichen Wahlscheinbeantragung über das Internet ist Dienstag, 10.03.2026 um 23:59 Uhr. Danach ist die Online Funktion deaktiviert.

  • Fristen für Briefwählerinnen & -wähler vor der Wahl:

    Vom 11.03. - 12.03.2026 können Sie Ihre ausgefüllte Wahlbenachrichtigung - sofern Sie keine abweichende Adresse eintragen - im Briefkasten des Rathauses einwerfen. Wir stellen Ihnen die Briefwahlunterlagen innerhalb Kiedrich fristgerecht zu.

    Die letzte Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu erhalten, besteht bis Freitag, 13. März 2026, um 13 Uhr. An diesem Tag müssen die Unterlagen allerdings im Wahlbüro bei Frau Smith oder Frau Osterberg direkt vor Ort im Rathaus beantragt und abgeholt werden.

  • Briefwahlunterlagen nicht erhalten / Erkrankung

    Das Wahlamt der Gemeinde Kiedrich ist am Samstag, 14. März 2026, in der Zeit von 10 bis 11 Uhr besetzt. In dieser Zeit können Wahlberechtigte einen neuen Wahlschein erhalten, wenn der beantragte Wahlschein nicht zugegangen sein sollte.

    Nur in Fällen nachgewiesener plötzlicher Erkrankung, in denen der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann, besteht noch die Möglichkeit, am Wahlsonntag (15. März 2026) von 8 bis 15 Uhr im Wahlamt (Rathaus Kiedrich, Marktstraße 27) einen Wahlschein zu beantragen. Bitte nehmen Sie vorher, wenn möglich, telefonisch mit dem Wahlamt unter der Rufnummer 06123 – 90 50 14 (Frau Smith) Kontakt auf.

    Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.

  • Bis wann müssen die Briefwahlunterlagen dem Wahlamt vorliegen?

    Die Briefwahlunterlagen müssen rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post (der Postweg dauert in der Regel 5 bis 6 Tage) oder in den Briefkasten am Rathaus in Kiedrich eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Wahlamt im Kiedricher Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

  • Wahllokale

    Am 15.03.2026 haben Sie von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr die Möglichkeit in Kiedrich in den nachfolgenden Wahllokalen zu wählen:

    • Wahllokal I:  John-Sutton-Schule, Aula
    • Wahllokal II:  Bürgerhaus, Kleiner Saal  

    Wir bitten alle Wahlberechtigten, ihre Benachrichtigung genau zu lesen, welches Wahllokal dort aufgeführt ist, bevor sie sich auf den Weg zur Stimmabgabe machen.

  • Öffentliche Bekanntmachungen 

    Das Wahlamt weist darauf hin, dass sämtliche Öffentliche Bekanntmachungen zur Kommunalwahl auf der Kiedricher Homepage unter https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/politik/wahlen/kommunalwahl-2026/ zu finden sind.

  • Warum ist die Kommunalwahl wichtig?

    Die Kommunalwahl ist die direkteste Form demokratischer Mitbestimmung auf lokaler Ebene. Entscheidungen der Gemeindevertretung wirken sich unmittelbar auf den Alltag in Kiedrich aus. Eine hohe Wahlbeteiligung stärkt die kommunale Demokratie.

    Am 15. März 2026 gilt: Jede Stimme zählt und kann gezielt eingesetzt werden.

  • Wie erfahre ich das Wahlergebnis?

    Die Wahlergebnisse werden zu gegebener Zeit auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich unter https://www.kiedrich.de/rathaus-buerger/politik/wahlen und auf der Startseite www.kiedrich.de veröffentlicht.

  • Wo finde ich Allgemeine Informationen zur Wahl

    Allgemeine Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Seite „Wahlen in Hessen“ unter Allgemeine Kommunalwahlen | Wahlen in Hessen.

  • Gibt es eine Wahlbroschüre zur Kommunalwahl in leichter Sprache?