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Gesundheit

Geflügelpest erreicht den Rheingau-Taunus-Kreis: Zwei Verdachtsfälle bei Wildvögeln liegen dem Veterinäramt vor


  • Geflügelpest (auch Vogelgrippe genannt) bei zwei tot aufgefundenen Tieren festgestellt
  • Geflügelhaltende sind aufgerufen Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten – RTK erinnert an Anmeldepflicht von Hobbyhaltern
  • Informationen und Merkblätter stehen über Webseite des RTK zu Ansicht und Download bereit

Im Rheingau-Taunus-Kreis sind erstmals Wildvögel positiv auf Geflügelpest, landläufig auch als Vogelgrippe bezeichnet, getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen muss allerdings noch vom Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, bestätigt werden. Der erste Fall in Hessen in diesem Herbst war vergangene Woche im Kreis Groß-Gerau bekannt geworden.

Die Geflügelpest ist eine akut verlaufende Viruserkrankung. Besonders betroffen sind Hühner, Enten, Gänse oder Puten, aber auch Wildvögel. Es besteht die Gefahr, dass infizierte Wildvögel die Bestände von Geflügelhaltern anstecken. Vorbeugende Maßnahmen sind daher entscheidend – das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises rät dringend zur Einhaltung der sogenannten „Biosicherheitsmaßnahmen“:

 

  • Der Kontakt zwischen Haus- und Wildvögeln muss vermieden werden.
  • Das bedeutet vor allem, dass Wildvögel keinen Zugang zu Futter, Einstreu oder anderen Gegenständen bekommen dürfen, die auch mit Hausgeflügel in Kontakt kommen.
  • Geflügel darf nicht aus Gewässern trinken, an denen sich auch wilde Vögel aufhalten.
  • Wichtig ist zudem, dass die Halter ihre Bestände regelmäßig kontrollieren.
  • Krankheits- oder Todesfälle sollten immer durch einen Tierarzt abgeklärt werden.
  • Anmeldepflicht: jeder Geflügelbestand muss der zuständigen Veterinärbehörde gemeldet sein

 

Eine Übertragung auf Menschen ist nach aktuellem Stand äußerst selten. Auch der Verzehr von Geflügel oder Eiern birgt keine Risiken. Eine Ansteckung würde intensiven, direkten Kontakt mit infizierten Vögeln erfordern, also ist eine Gefahr für die breite Öffentlichkeit nicht gegeben. Trotzdem gilt: Tote oder krank wirkende Vögel dürfen nicht angefasst werden. Bitte informieren sie über eventuelle Funde toter Wildvögel das Veterinäramt des RTK.

 

Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen mit häufigem und direktem Kontakt zu Geflügel und/oder Wildvögeln die saisonale Grippeschutzimpfung. Diese erfolgt nicht zum Schutz vor Infektionen mit den Vogelgrippeviren, kann jedoch eine Doppelinfektion mit aktuell zirkulierenden menschlichen Grippeviren verhindern.

 

Der Rheingau-Taunus-Kreis hat Informationen zur Geflügelpest auf einer Webseite gebündelt zur Verfügung gestellt: http://www.rheingau-taunus.de/gefluegelpest/

Der RTK wird fortlaufend über die aktuellen Entwicklungen über seine Online- und Social-Media- Kanäle informieren.

 

Weitere Informationen gibt es hier:

Hessisches Landwirtschaftsministerium:

https://landwirtschaft.hessen.de/tierschutz-und-tierseuchen/tierseuchen/gefluegelpest

Friedrich-Loeffler-Institut:

https://www.fli.de/de/startseite