Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Förderung 

Förderangebote für Kleinprojekte in der LEADER-Region Rheingau

Regionalbudget 2026 

LEADER-Regionen wie der Rheingau haben zusätzlich zum normalen LEADER-Budget die Möglichkeit, Kommunen, Vereinen und Organisationen eine finanzielle Unterstützung für kleinere Projekte im Rahmen des „Regionalbudgets“ anzubieten.

Auch 2026 möchte die Lokale Aktionsgruppe Rheingau (LAG) das bürgerschaftliche und ehren amtliche Engagement unterstützen, fördern und stärken. 

Gefördert werden können: 

  • Projekte zur Unterstützung der „Daseinsvorsorge“ in den Bereichen Gesundheit, Versorgung, Freizeit und Kultur (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von ehrenamtlich oder öffentlich betriebenen Einrichtungen)
  • Projekte zur Stärkung von Kultur- und Bildungsangeboten (z.B. technische oder sonstige Ausstattung von Vereinen, dörflichen Gemeinschaftseinrichtungen) 
  • Projekte zu Nachhaltigkeit und bewusstem Konsumverhalten 

Wie hoch ist die Förderung? 

  • Die Ausgaben müssen mind. 5.000 € und dürfen max. 20.000 € betragen (jeweils inkl. Mehrwertsteuer)
  • Die Förderquote beträgt 80 % der Bruttokosten (bei Vorsteuerabzugsberechtigung 80 % der Nettokosten) 

Welche Ausgaben können gefördert werden? 

  • In sich abgeschlossene Maßnahmen (keine Finanzierung von größeren Projekten) 
  • Sachausgaben / Gegenstände / Maschinen und Geräte (z.B. Sportgeräte) / Material 
  • Ausstattungsgegenstände für Räume / Einrichtungen (z.B. Spielgeräte, Möblierung)
  • technische Infrastruktur (z.B. Beamer, Laptop) 

Wer kann gefördert werden? 

  • Vereine, Initiativen und Organisationen
  • öffentliche kommunale und nicht-kommunale Träger 


Unternehmen sind von einer Förderung mit Mitteln aus dem Regionalbudget ausgeschlossen. 

Ebenfalls ausgeschlossen sind mit Ausnahme der Kommunen alle Träger, die in den Jahren 2024 und 2025 bereits durch das Regionalbudget gefördert wurden. 

Was kommt nicht in Frage? 

  • Ersatzinvestitionen (z.B. Erneuerung der Einrichtung) 
  • Baumaßnahmen und Maßnahmen, die einer Genehmigung bedürfen 
  • Einzelpositionen unter 410 € netto (z.B. 5 Bildschirme á 390 € netto) 
  • Versand- oder Frachtkosten 

Was ist zu tun? 

Vollständige Projektanträge für den Aufruf sind ab dem 15.12.2025 bis zum 13.02.2026 per mail an regionalmanagement@zukunft-rheingau.de zu stellen.

Diese beinhalten: 

  • Beschreibung des Vorhabens (Projektskizze) 
  • Nachweis der Vorfinanzierung der kompletten Maßnahme (Kontoauszug) 
  • Kosten plausibilisieren (mind. 2 Preisangaben: Internetrecherche/Angebot) 
  • Nachweis des Vertretungsrechts der Unterzeichner:innen (z.B. Auszug Vereinsregister/ Satzung) 
  • Die Unterlagen werden digital eingereicht. 

Wie geht es dann weiter? 

  • Nach Eingang aller Projektideen trifft das Entscheidungsgremium der Region Rheingau nach den Projektauswahlkriterien eine Auswahl darüber, ob das Projekt eine Förderung bekommt oder nicht. 
  • Voraussichtlich im Mai 2026 schließt die Region Rheingau mit den Trägern der ausge wählten Projekte einen Vertrag über die Durchführung ab. Bis zum 15. September 2026 muss das Projekt fertiggestellt und vollständig mit uns abgerechnet sein. 

Wichtig: 

Ein Maßnahmenbeginn vor Vertragsabschluss führt automatisch zum Ausschluss der Förderung. Projekte, deren Abrechnungsunterlagen erst nach dem 15. September 2026 vorliegen, werden von der Förderung ausgeschlossen. 

Was ist für die Abrechnung notwendig? 

  • Vorlage der Rechnungen
  • Zahlungsnachweis (Kontoauszug)
  • Inventarliste
  • Aussagekräftige Ergebnisdokumentation (Fotos) 


Zusätzlich zu den üblichen Sprechzeiten ist das Regionalmanagement für Fragen zum Regionalbudget ab dem 08.01.2026 donnerstags von 17 bis 20 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 06723 / 60272 - 30 zu erreichen. 

Ein Beispiel für die erforderlichen Unterlagen und weitere Informationen (z.B. Musterver trag) finden Sie auf der Homepage der LAG Rheingau unter https://www.zukunft-rheingau.de/service/downloads/regionalbudget-2026 

Die Förderung kann nur im Rahmen der für die Region Rheingau zur Verfügung stehenden Fördermittel erfolgen. Dieser Aufruf erfolgt vorbehaltlich der Bewilligung dieser Fördermittel für die LAG Rheingau.