Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Bitte Bäume und Hecken im Februar zurückschneiden - Brut- und Setzzeit vom März bis September


In wenigen Wochen beginnt die Brut- und Setzzeit. Rückschnitte von Bäumen, Hecken und Pflanzen sind vom 1. März bis 30. September deshalb nur noch in Ausnahmefällen gestattet, um brütende Vögel oder andere Wildtiere bei der Aufzucht ihres Nachwuchses nicht zu stören.

Wir bitten Sie daher, bis zum 28. Februar 2026 die entsprechende Rückschnitt-maßnahmen vorzunehmen, damit im Sommer Hecken, Sträucher und Bäume aus Privatgrundstücken nicht auf die Geh- und Fußwege sowie die Straßen hineinragen oder Verkehrszeichen bedecken.

Nach dem Straßengesetz gilt Folgendes:

  • Das Freilichtprofil (Höhe) an Straßen beträgt 4,5 Meter. Alles, was darunter liegt, muss zurückgeschnitten werden.
  • Fußwege müssen bis zu einer Höhe von 2,50 Metern frei bleiben; Hecken, Sträucher und Äste müssen bis zur Grundstücksgrenze zurückgeschnitten werden.
  • An Straßeneinmündungen und Kreuzungen müssen Hecken, Sträucher und Anpflanzungen stets so niedrig gehalten werden, dass eine ausreichende Übersicht für Kraftfahrer gewährleistet ist (höchstens 80 cm).

Suchen Sie bitte vor dem Schneiden nach Nestern.

Durch den Rückschnitt trägt man dazu bei, dass weder Mensch noch Tier im Sommer unnötig beeinträchtigt werden. Vielen Dank im Voraus.

Eine Entsorgung des Grünschnitts und der Gartenabfälle kann auf unserem Grünschnittplatz erfolgen.