Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Terminbestimmung Zwangsversteigerung 


Im Wege der Zwangsvollstreckung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft soll am Dienstag, 14. April 2026, 09:30 Uhr,
im Amtsgericht Gerichtsstraße 9, Saal 15, versteigert werden:

Das im Grundbuch von Kiedrich Blatt 4508 eingetragene Grundstück

Lfd. Nr. 

Gemarkung
Flur
Flurstück
Wirtschaftsart und Lage
Größe m2

7

Kiedrich

14

263/75

Gebäude- und Freifläche,
An der Ankermühle 11a

982

Der Versteigerungsvermerk wurde am 11.06.2025 in das Grundbuch eingetragen.

Verkehrswert: 225.000,00 €

Objektbeschreibung: unbebautes Grundstück

Ist ein Recht im Grundbuch nicht vermerkt oder wird ein Recht später als der Versteigerungs­vermerk eingetragen, so muss der Berechtigte es spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Geboten anmelden. Er muss es auch glaubhaft machen, wenn der Gläubiger oder der Antragsteller oder bei einer Insolvenzverwalterversteigerung der Insolvenzverwalter widerspricht. Das Recht wird sonst im geringsten Gebot nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.

Es ist zweckmäßig, schon zwei Wochen vor dem Termin eine Berechnung des Anspruchs — getrennt nach Hauptforderung, Zinsen und Kosten — einzureichen und den beanspruchten Rang mitzuteilen. Der Berechtigte kann die Erklärungen auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle abgeben.

Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des vorbezeichneten Versteigerungsobjekts oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens zu erwirken, bevor das Gericht den Zuschlag erteilt. Geschieht dies nicht, tritt für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes.

Nähere Angaben zu dem Objekt und weitere Zwangsversteigerungsobjekte im Internet unter www.zvg-portal.de 

Kontoverbindung für die Überweisung der Sicherheitsleistung: Gerichtskasse Frankfurt am Main: Landesbank Hessen-Thüringen, IBAN: DE73 5005 0000 0001 0060 30, BIC: HELADEFFXXX, unter Angabe des Kassenzeichens: 01 45 13 50 90 42.

!! Die Zahlungen sollen spätestens 6 Tage vor der Versteigerung erfolgen, damit die Gerichtskasse die Buchung rechtzeitig zum Termin bestätigen kann.

Grandt
Rechtspflegerin

Beglaubigt
Rüdesheim ,am Rhein, 22.01.2026

Jüttner, Justizangestellte
Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle