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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 13 / 2026 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Haushaltssatzung 2026 der Gemeinde Kiedrich
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 01. April 2025 (GVBl. 2025 Nr. 24), hat die Gemeindevertretung am 12.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 10.949.534,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 12.132.042,00 EUR
mit einem Saldo von -1.182.508,00 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 0,00 EUR
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR
mit einem Saldo von 0,00 EUR
mit einem Fehlbedarf von -1.182.508,00 EUR,
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf - 640.888,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 487.500,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 1.680.600,33 EUR
mit einem Saldo von -1.193.100,33 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.100.000,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 327.515,00 EUR
mit einem Saldo von 772.485,00 EUR
mit einem Zahlungsmittelbedarf des Haushaltsjahres von -1.061.503,33 EUR
festgesetzt.
Der Fehlbedarf im ordentlichen Ergebnis kann durch die Inanspruchnahme der Rücklage ausgeglichen werden.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2026 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.100.000,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2026 durch die Satzung über die Festsetzung der Steuersätze für die Grund- und Gewerbesteuer –Hebesatzsatzung- vom 08.11.2024 wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 500 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 650 v.H. - Gewerbesteuer auf 410 v.H.
Die Angaben der genannten Steuersätze in dieser Haushaltssatzung haben daher nur nachrichtliche Bedeutung.
§ 6
Ein Haushaltssicherungskonzept ist nicht zu beschließen.
§ 7
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplans beschlossene Stellenplan.
Kiedrich, den 12.12.2025
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher)
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Die nach § 97a HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen ist erteilt. Sie hat folgenden Wortlaut
Hiermit genehmige ich gemäß § 97a Hess. Gemeindeverordnung (HGO)
- die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach $ 92 Abs. 5 Nr. 1 HGO für den Ergebnishaushalt des Haushaltsjahres 2026,
- die Abweichung von den Vorgaben zum Haushaltsausgleich nach § 92 Abs. 5 Nr. 2 HGO für den Finanzhaushalt des Haushaltsjahres 2026,
- den in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich für das Haushaltsjahr 2026 vorgesehenen Gesamtbetrag der Kredite in Höhe von 1.100.000 EUR (i.W.: „eine Million einhunderttausend“) in Verbindung mit § 103 Abs. 2 HGO.
Die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan liegen zur Einsichtnahme vom 23.03.2026 bis 31.03.2026 im Verwaltungsgebäude der Gemeinde Kiedrich, Markstraße 27 in 65399 Kiedrich Zimmer 4 (2. Etage), zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr, mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Die Haushaltsatzung sowie der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 ist auch über die Homepage der Gemeinde Kiedrich veröffentlicht.
Kiedrich, den 17.03.2026
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher)
Bürgermeister
