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Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung im Flurbereinigungsverfahren Kiedrich Verfahrens-Nr.: F 830
Flurbereinigungsverfahren Kiedrich Verfahrens-Nr.: F 830
Gz.: 2-LM-05-08-30-01-B-0004
Eltville am Rhein, den 15.05.2025
Öffentliche Bekanntmachung
I. Ladung zum Anhörungstermin und zur Erläuterung und Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3
nach § 32 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
II. Ladung zum Anhörungstermin und zur Erläuterung und Offenlegung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in den Teilgebieten 15 und 16
nach § 28 Hessisches Verwaltungsverfahrensgesetz (HVwVfG)
Im Flurbereinigungsverfahren Kiedrich wird gemäß § 32 Flurbereinigungsgesetz vom 16.03.1976 (BGBl. I S. 546) in der jeweils geltenden Fassung zum Anhörungstermin zur Erläuterung der Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses im Teilgebiet 15 und 16 und zum Anhörungstermin nach § 32 Flurbereinigungsgesetz zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 geladen.
1. Veröffentlichung und Auslegung
Die Ergebnisse der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 sowie die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in den Teilgebieten 15 und 16 werden am
Dienstag, den 17.06.2025 in der Zeit von 8:30 – 15:30 Uhr und
Mittwoch, den 18.06.2025 in der Zeit von 8:30 – 14:00 Uhr
zur Einsichtnahme für die Beteiligten im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn im Raum 29, Große Hub 10c, 65344 Eltville am Rhein, ausgelegt.
Die Verwaltungsakte unter I. und II. werden in den Flurbereinigungsgemeinden Kiedrich sowie Eltville am Rhein und in den angrenzenden Gemeinden Walluf, Oestrich-Winkel, Schlangenbad, Wiesbaden, Ingelheim am Rhein und Budenheim öffentlich bekannt gemacht.
Jedem Beteiligten wird ein Auszug über die Ergebnisse der Rebaufwuchsbewertung in den Teilgebieten 15 und 16 zugestellt. Falls mehrere Eigentümer an einem Besitzstand beteiligt sind, erhält der Bevollmächtigte oder Vertreter der Miteigentümer den Auszug. Der Empfänger hat diesen den übrigen Miteigentümern zugänglich zu machen.
Darüber hinaus sind die Verwaltungsakte und die Wertermittlungskarte über die Internetadresse https://hvbg.hessen.de/F830 abrufbar.
2. Anhörungstermine
In einem Anhörungstermin werden die Ergebnisse der Wertermittlung erläutert. Dieser findet zu I. am Mittwoch, den 18.06.2025 um 14:00 Uhr und zu II. am Mittwoch, den 18.06.2025 um 15:00 Uhr im Besprechungsraum (Zimmer 20) im Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 10c in 65344 Eltville am Rhein statt.
Einwendungen gegen die Ergebnisse der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 bzw. gegen die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in den Teilgebieten 15 und 16 sind in dem jeweils vorgenannten Anhörungstermin am 18.06.2025 mündlich
oder schriftlich gegenüber der Flurbereinigungsbehörde, dem Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, Große Hub 10c, in 65344 Eltville am Rhein, vorzubringen.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Einwendungen bis zur Feststellung der Ergebnisse der Wertermittlung schriftlich beim Amt für Bodenmanagement Limburg a. d. Lahn, Große Hub 10c in 65344 Eltville am Rhein, vorzubringen.
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung im Beitragsgebiet 3 durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht.
Nach Behebung begründeter Einwendungen werden die Ergebnisse der Wertermittlung des Rebaufwuchses in den Teilgebieten 15 und 16 durch die Flurbereinigungsbehörde, das Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn, festgestellt. Die Feststellung wird öffentlich bekannt gemacht.
3. Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Im Auftrag
Christian Schmitt
(Verfahrensleiter)