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Amtliche Bekanntmachung
Öffentliche Bekanntmachung des Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn
- Flurbereinigungsbehörde -
Amt für Bodenmanagement Limburg an der Lahn - Flurbereinigungsbehörde -
Berner Str. 11
Gz.: 2-LM-05-09-78-01-B0002#002
Flurbereinigungsverfahren Eltville - Erbach
Verfahrens-Nr.: F 978
Öffentliche Bekanntmachung
Einladung zur Teilnehmerversammlung und Wahl des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft
Mit dem Flurbereinigungsbeschluss vom 1. März 1991 ist die Teilnehmergemeinschaft Eltville – Erbach (TG) als Körperschaft des öffentlichen Rechts entstanden. Die TG setzt sich aus den Teilnehmern (Eigentümern und Erbbauberechtigten der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke) zusammen. Nach dem Flurbereinigungsbeschluss wählte die TG ihren Vorstand. Die letzte Vorstandswahl fand aufgrund einer notwendigen Neubesetzung am 21. Januar 2013 statt.
Durch eine Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Flurbereinigungsgesetz im Jahr 2018 wurde festgelegt, dass der Vorstand nun nur noch für die Dauer von sieben Jahren gewählt wird. Daher ist es erforderlich, den Vorstand jetzt wieder neu zu wählen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Gemäß § 21 Abs. 2 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I, S. 546) in der jeweils geltenden Fassung findet der Termin zur Vorstandswahl statt am:
Donnerstag, den 13. November 2025 um 17:00 Uhr
in der Kath. Pfarrgemeinde St. Peter und Paul Rheingau
Kirchort Erbach, Katholisches Pfarrzentrum
Hauptstr. 35, 65346 Eltville-Erbach
Hiermit werden alle Teilnehmer sowie alle Bevollmächtigten der Teilnehmer, die am Flurbereinigungsverfahren Eltville – Erbach beteiligt sind, zu diesem Termin eingeladen.
Die Mitglieder des Vorstandes und ihre Stellvertreter werden von den anwesenden Teilnehmern oder Bevollmächtigten mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen gewählt.
Jeder Teilnehmer oder Bevollmächtigte hat nur eine Stimme, auch wenn er von mehreren Grundstückseigentümern bevollmächtigt wurde. Das bedeutet, dass ein Teilnehmer nicht gleichzeitig für sich selbst und darüber hinaus als Bevollmächtigter für einen oder mehrere andere Teilnehmer zusätzliche Stimmen abgeben kann. Gemeinschaftliche Ei-
gentümer (z. B. Erbengemeinschaften, Eheleute) gelten als ein Eigentümer.
Bevollmächtigte müssen zum Wahltermin eine schriftliche Vollmacht mitbringen. Für die Wahl können nur natürliche Personen vorgeschlagen werden. Diese müssen nicht Teilnehmer des Flurbereinigungsverfahrens sein. Bitte bringen Sie zur Identitätsprüfung entsprechende Ausweise mit.
Bekanntmachung
Diese Einladung wird in der von der Flurbereinigung betroffenen Stadt Eltville am Rhein, sowie in den angrenzenden Städten Wiesbaden, Oestrich-Winkel und Ingelheim am Rhein (einschließlich Heidesheim), sowie den angrenzenden Gemeinden Walluf, Schlangenbad, Budenheim und Kiedrich öffentlich bekannt gemacht.
Darüber hinaus ist die Ladung auf der Internetadresse http://hvbg.hessen.de/F978 abrufbar.
Datenschutz
Die Datenschutzerklärung für das Flurbereinigungsverfahren kann im Internet unter der Internetadresse https://hvbg.hessen.de/datenschutz eingesehen werden.
Limburg, den 01.10.2025
Amt für Bodenmanagement Limburg a.d. Lahn
(DS) - Flurbereinigungsbehörde -
gez. Balzer (Verfahrensleiter)