Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 37 / 2025 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Be bauungsplans am südöstlichen Ortsrand von Kiedrich gefasst. Der wirksame Flächennut zungsplan soll im Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Pflichtweg“. 

Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Pflichtweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht. 

Plangebiet 

Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Kiedrich. 

Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1.200 m². Der Geltungsbereich umfasst das Flurstücke Nr. 640/61 in der Flur 13. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kleingartengebiet Eltviller Straße“. Maßgebend ist der Abgrenzungs plan zum Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2025. 

Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:




Lageplan des Geltungsbereichs, Stand 20.10.2025, Maßstab 1:500

Ziel und Zweck des Bebauungsplans 
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern oder einem Doppelhaus geschaffen werden.

Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.

Kiedrich, den 17.12.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich

Steinmacher Bürgermeister