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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 37 / 2025 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 12.12.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Be bauungsplans am südöstlichen Ortsrand von Kiedrich gefasst. Der wirksame Flächennut zungsplan soll im Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Pflichtweg“.
Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Pflichtweg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt am südöstlichen Ortsrand der Gemeinde Kiedrich.
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 1.200 m². Der Geltungsbereich umfasst das Flurstücke Nr. 640/61 in der Flur 13. Das betreffende Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Kleingartengebiet Eltviller Straße“. Maßgebend ist der Abgrenzungs plan zum Aufstellungsbeschluss vom 12.12.2025.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan des Geltungsbereichs, Stand 20.10.2025, Maßstab 1:500
Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von zwei Einfamilienhäusern oder einem Doppelhaus geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Kiedrich, den 17.12.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
Steinmacher Bürgermeister
