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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 34 / 2025 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer öffentlichen Sitzung am 24.11.2025 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstellungsbeschluss für die Erstellung eines Bebauungsplans auf den Hahnwaldwiesen nordwestlich der Ortslage von Kiedrich gefasst. Der wirksame Flächennutzungsplan soll im Bereich des Bebauungsplanes im Parallelverfahren geändert werden. Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Hahnwaldwiesen“.
Hiermit wird der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans „Solarpark Hahnwaldwiesen“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
Plangebiet
Das Plangebiet liegt auf den Hahnwaldwiesen nordwestlich der Ortslage der Gemeinde Kiedrich.
Die Größe des Geltungsbereichs beträgt ca. 6 ha. Der Geltungsbereich umfasst Teilflächen der Flurstücke Nr. 3, 4, 7 und das Flurstück 8 tlw. Die Grundstücksbereiche sind dem Außenbereich zuzuordnen. Maßgebend ist der Abgrenzungsplan zum Aufstellungsbeschluss vom 24.11.2025.
Der Geltungsbereich ist im nachfolgenden Kartenausschnitt dargestellt:

Lageplan des Geltungsbereichs, Stand 06.11.2025, Maßstab 1:2500
Ziel und Zweck des Bebauungsplans
Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Hahnwaldwiesen geschaffen werden.
Der Bebauungsplan wird im zweistufigen Regelverfahren aufgestellt. Eine Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB wird durchgeführt.
Kiedrich, den 26.11.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
Steinmacher
Bürgermeister
