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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 33 / 2025 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Der Jahresabschluss der Gemeinde Kiedrich für das Haushaltsjahr 2022 wurde der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.11.2025 zur Beratung und Beschlussfassung und der Erteilung der Entlastung des Gemeindevorstandes vorgelegt. Nachstehend wird der Beschluss öffentlich bekanntgegeben und auf die Veröffentlichung des Jahresabschlusses 2022 mit dem Rechenschaftsbericht auf der Internetpräsenz der Gemeinde Kiedrich (www.kiedrich.de) hingewiesen.
1. Bekanntmachung
Der Beschluss der Gemeindevertretung hat folgenden Wortlaut:
- Der von der Revision des Rheingau-Taunus-Kreises geprüfte Jahresabschluss wird gemäß § 113 HGO beschlossen.
- Der Jahresüberschuss von 773.238,74 EUR im ordentlichen Ergebnis wird nach § 25 Abs. 1 Nr. 2 GemHVO der aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Der Jahresüberschuss von 11.831,03 EUR im außerordentlichen Ergebnis wird nach § 25 Abs. 3 Nr. 2 GemHVO der aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses gebildeten Rücklage zugeführt.
- Dem Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich wird gemäß § 114 Abs. 1 HGO für das Jahr 2022 Entlastung erteilt.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig beschlossen
2. Veröffentlichung im Internet
Der Jahresabschluss zum 31.12.2022 mit dem Rechenschaftsbericht wird gemäß § 114 Abs. 2 Satz 2 HGO für mindestens ein Jahr auf der Internetpräsenz der Gemeinde Kiedrich (www.kiedrich.de) veröffentlicht.
Kiedrich, den 26.11.2025
Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich
(Steinmacher)
Bürgermeister
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