Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 25 / 2025 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich


Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich hat in ihrer Sitzung am 22.09.2023 die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen.

Anlass des Bebauungsplanverfahrens ist die Schaffung der bauplanungsrechtlichen Voraussetzung zur Entwicklung eines Wohngebietes sowie der Sicherung von Freizeitgärten. Nachdem der Bebauungsplanvorentwurf in der Sitzung der Gemeindevertretung und den vorlaufenden Gremien diskutiert und die Ergebnisse in den Vorentwurf eingearbeitet wurden, erfolgt nunmehr die frühzeitige Beteiligung am Bauleitplanverfahren „Wohngebiet Hochfeld I“.

Nach § 3 Absatz 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, öffentlich zu unterrichten. Ihr ist Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kiedrich beschloss in ihrer Sitzung am 19.09.2025

  • die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im Bebauungsplanverfahren „Wohngebiet Hochfeld I“ sowie
  • die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB im parallel geführten Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung im Bereich „Wohngebiet Hochfeld I“.

Zur Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung nach § 3 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) liegt der Vorentwurf des o.g. Bebauungsplanes mit Textfestsetzungen einschl. Begründung, Umweltbericht und Gutachten sowie der Vorentwurf zur Flächennutzungsplanänderung einschl. Begründung in der Zeit von

01.10.2025 bis einschließlich 31.10.2025

während folgender Dienststunden der Gemeindeverwaltung Kiedrich, Bauamt, Marktstraße 27 (Zimmer 2), 65399 Kiedrich

  • Montag, Dienstag u. Donnerstag von 8.00 - 12.00 Uhr
  • Mittwoch von 8.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
  • Freitag von 8.00 - 12.30 Uhr

oder nach telefonischer Vereinbarung zu jedermanns Einsichtnahme aus.

In dieser Zeit hat die Öffentlichkeit die Möglichkeit, sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und eventuelle Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorzutragen.

Weiterhin sind die Planunterlagen auf der Internetpräsenz der Gemeinde unter dem nachfolgenden Link veröffentlicht und können dort jederzeit eingesehen werden:

https://www.kiedrich.de/wohnen-leben/wohnen-und-bauen/bebauungsplaene/

Es wird darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können und dass ein späterer Normenkontrollantrag unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfes „Wohngebiet Hochfeld I“ ergibt sich aus dem nachstehend abgedruckten Lageplan (nicht maßstabsgerecht).

Kiedrich, den 25.09.2025

Der Gemeindevorstand der Gemeinde Kiedrich 

Steinmacher
Bürgermeister

Anlage