Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Amtliche Bekanntmachung

Nr. 42 / 2023 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Gemeindevertreter*innen

Feststellung des Ausscheidens und Nachrückens von Gemeindevertreter*innen

Der am 14. März 2021 gewählte Gemeindevertreter Herr Fabian Sohlbach hat mit sofortiger Wirkung sein Mandat als Gemeindevertreter niedergelegt.

Somit stelle ich das Ausscheiden der vorstehend genannten Person aus der Gemeindevertretung gemäß § 33 Abs. 3 Ziffer 1 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) fest.

Gemäß § 34 Abs. 1 KWG rückt der nächste noch nicht berufene Bewerber des gleichen Wahlvorschlages mit den meisten Stimmen an die Stelle des ausgeschiedenen Vertreters.

Somit stelle ich gemäß § 34 Abs.3 Kommunalwahlgesetz (KWG) folgenden noch nicht berufenen Nachrücker in die Gemeindevertretung fest:

1. zum Wahlvorschlag der CDU: Georg Sohlbach, Oberstraße 15, 65399 Kiedrich

Gegen diese Feststellungen kann gemäß § 25 KWG jeder Wahlberechtigte binnen einer Ausschlußfrist von zwei Wochen nach der Bekanntmachung Einspruch erheben. Der Einspruch eines Wahlberechtigten, der nicht die Verletzung der eigenen Rechte geltend gemacht hat, ist nur zulässig, wenn ihn eins von Hundert der Wahlberechtigten, unterstützen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonders bestellten Wahlleiterin (Rathaus, 2. Obergeschoss, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich) ein zureichen und innerhalb der Einspruchsfrist zu begründen. Nach Ablauf der Einspruchsfrist können weitere Einspruchsgründe nicht mehr geltend gemacht werden.

Kiedrich, den 28.11.2023
Die besonders bestellte Wahlleiterin
der Gemeinde Kiedrich
gez. Heuthaler