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Amtliche Bekanntmachung
Nr. 13 / 2023 - Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Kiedrich
Öffentliche Ausschreibung im gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kiedrich West
Die Jagdgenossenschaft Kiedrich verpachtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt den gemeinschaftlichen Jagdbezirk Kiedrich West mit einer Größe von ca. 600 ha, davon ca. 600 ha bejagbar, mit ca. 288 ha Wald und ca. 312 ha Feld (Verringerungen durch die Freizeit- und Sportanlage werden noch eingearbeitet). Der Jagdbezirk Kiedrich West grenzt im Süden und Südwesten an die Jagdbezirke „Eltville-Feld“ und „Erbach-Feld“ an. Weiterhin schließen im Westen der Jagdbezirk „Hattenheim-Kisselgrund“ und im Norden der Jagdbezirk “Erbacher-Kopf“ an. Im Osten wird der Jagdbezirk durch die Landesstraße, L3035, begrenzt.
In dem Revier sind als Standwild Reh-, Schwarzwild sowie Rotwild als Wechselwild vorhanden, das 20 km von Wiesbaden im schönen Naturpark Rheingau-Taunus (Rheingau) in einer durch Wald geprägten ländlichen Region liegt.
Im Jagdbezirk Kiedrich-West befindet sich eine Jagdhütte. Die Jagdhütte und die Jagdeinrichtungen sollen laut bestehenden Pachtvertrag gemäß § 10 Abs.3 vom Nachpächter gegen Entschädigung übernommen werden.
Der Jagdbezirk Kiedrich West ist durch einen großen Waldanteil geprägt. Die Ackerflächen beschränken sich auf Getreideanbau.
Eine Besichtigung des Jagdbezirks kann vereinbart werden. Auskünfte erteilt der Vorsitzende des Jagdvorstandes Herr Winfried Steinmacher, Tel.: 06123 / 9050-12.
Die Ausschreibungsbedingungen können bei der Gemeinde Kiedrich, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich abgeholt oder angefordert werden. (Tel.:06123 / 9050-14, Michaela.Heuthaler@Kiedrich.de)
Zur Zusendung der Unterlagen in Papier ist ein adressierter und mit 1,60 € frankierter Rückumschlag DIN A4 beizufügen. Im Übrigen erfolgt die Zusendung per Mail.
Schriftliche Angebote von jagdpachtfähigen Personen sind in einem verschlossenen Umschlag mit der Aufschrift „Angebot Jagdverpachtung“ bis Freitag, den 31.05.2023, 12.00 Uhr an die Gemeinde Kiedrich, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich zu senden.
Zur Herstellung der Vergleichbarkeit sind Nebenangebote ausdrücklich nicht erwünscht.
Im Jagdrevier ist mit dem tätigen Abschuss eine anspruchsvolle Aufgabe zu lösen, daher ist die Darlegung, wie dieses konzeptionell erfüllt werden könnte, hilfreich.
Die Jagdgenossenschaft behält sich den Zuschlag vor und ist weder an das Höchstangebot gebunden noch zur Zuschlagserteilung verpflichtet.
gez. Der Jagdvorstand
Steinmacher