Grau gescheckerter HIntergrund mit Kreide gemalt das Wort Bundestagswahl und links die Umrisse von Deutschland und die Farben schwarz, rot, gold und rechts davon ein grauer Kreis mit einem Kreuz in den Farben schwarz, rot, gold.

Bundestagswahl

Bundestagswahl

Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland – des Deutschen Bundestages – gewählt.

Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes. Von den Abgeordneten werden welche als Direktkandidaten in den Bundestagswahlkreisen und als Mitglieder über die Landesliste der jeweiligen Partei gewählt. Die Abgeordneten für den Bundestags werden für vier Jahre gewählt.


Informationen zur Briefwahl

Als wahlberechtigte Bürgerin und Bürger haben Sie die Möglichkeit, einen Wahlschein zur Teilnahme an der Briefwahl über das Internet zu beantragen. Hierfür müssen Sie im Wählerverzeichnis Ihrer Gemeinde eingetragen sein. Darüber werden Sie mit der Zusendung einer Wahlbenachrichtigung informiert.  Sollten Sie keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben und glauben, wahlberechtigt zu sein, wenden Sie sich bitte an das Wahlamt. Sie müssen nicht zwangsläufig auf den Erhalt der Wahlbenachrichtigung warten um Briefwahl beantragen zu können.

Die Übermittlung der Daten bei der BEantragung eines Wahlscheins mit Briefzustellung erfolgt über eine gesicherte, verschlüsselte SSL-Verbindung. Alle übermittelten Daten werden bis zum Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen für Wahlunterlagen elektronisch gespeichert. Für evtl. Rückfragen steht Ihnen auch hierfür das Wahlamt gerne zur Verfügung.

Eine telefonische Antragsstellung ist nach den gesetzlichen Grundlagen nach wie vor unzulässig.

Der ausgefüllte Wahlschein muss rechtzeitig in einen Briefkasten der Deutschen Post oder in die Briefwurfanlage am Rathaus in Kiedrich eingeworfen werden. Auf jeden Fall müssen die Unterlagen bis zum Wahlsonntag um 18 Uhr im Kiedricher Rathaus angekommen sein. Verspätet eingegangene Briefwahlunterlagen werden nicht berücksichtigt.

Die Mitgabe der Briefwahlunterlagen an Dritte ist bei Vorlage einer Vollmacht möglich. Die bevollmächtigte Person darf allerdings nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.


Informationen zur Bundestagswahl 2025



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