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Bürgerentscheid
Bürgerentscheid
Der Bürgerentscheid ist eine kommunale Abstimmung mit der Besonderheit, dass durch eine von den Initiatoren eines Bürger- oder Vertreterbegehrens formulierte Frage über eine wichtige kommunale Angelegenheit abgestimmt wird. Die von der Bürgerschaft zu entscheidende Frage muss so gestellt sein, dass sie mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortet werden kann. Es entscheidet die Mehrheit der gültigen Stimmen, die in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern mindestens 25% der Stimmberechtigten ausmachen muss.
Wird das erforderliche Quorum weder von den "Ja"- noch von den "Nein"-Stimmen erreicht, muss die Gemeindevertretung die Angelegenheit nochmals beraten und entscheiden. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hat die Qualität eines endgültigen Beschlusses der Gemeindevertretung, der frühestens nach drei Jahren von der Gemeindevertretung wieder abgeändert werden kann.
Der Tag des Bürgerentscheids wird von der Gemeindevertretung festgesetzt; im Übrigen wird der Bürgerentscheid nach den Grundsätzen der allgemeinen Kommunalwahlen durchgeführt.
Ein Bürgerentscheid kann auf Antrag der Bürgerinnen und Bürger (Bürgerbegehren) oder durch Beschluss einer Gemeindevertretung (Vertreterbegehren) durchgeführt werden.
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