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Kindertagespflege
Leistungsbeschreibung
Kindertagespflege stellt innerhalb der Tagesbetreuung für Kinder ein gleichrangiges Angebot neben der Betreuung in der Kindertagesstätte im Hinblick auf Bildung, Erziehung und Betreuung dar. Sie soll die Entwicklung des Kindes zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit fördern, die Erziehung und Bildung in der Familie unterstützen sowie ergänzen und den Personensorgeberechtigten dabei helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung besser miteinander vereinbaren zu können.
Die Gemeinde Kiedrich fördert Tagespflege mit einem monatlichen Zuschuss auf Grundlage des Bescheids über das Pflegegeld des Rheingau-Taunus-Kreises an die Tagespflegepersonen. Der Zuschuss beträgt pro Betreuungsstunde pauschal 1,50 Euro, allerdings höchstens 240 Euro monatlich pro Kind (160 Betreuungsstunden). Der Zuschuss wird lediglich für Kinder unter drei Jahren, die ihren Erstwohnsitz laut Meldeamt in der Gemeinde Kiedrich haben, gewährt.
Eine Kooperationsvereinbarung über die Betreuung von Kindern in der Kindertagespflege kann von der Tagespflegeperson bei der Gemeinde Kiedrich beantragt werden.