Josef-Staab-Platz Kiedirch mit Wiese und Bäumen mit Blick auf das Kiedricher Rathaus und die Kirche St. Valentinus und Dionysius

Kiedricher Rathaus

Blick auf den Josef-Staab-Platz

Afrikanische Schweinepest (ASP)


Maßnahmen zur ASP-Eindämmung im RTK zeigen Wirkung: außerhalb der Kernzone bisher keine positiven Schweinepest-Funde

  • Positive ASP-Funde beschränken sich im RTK auf Mariannenaue und Grünaue
  • Jagd in Sperrzone I wird im Januar intensiviert um Schwarzwildbestand zu reduzieren
  • Hochwasser am Rhein wird wegen möglichem Einfluss auf Wildwechsel in Blick genommen

Seit dem Fund des ersten positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getesteten Wildschweins im Rheingau-Taunus-Kreis an der Grünaue am 9. Dezember 2024 sind die Such- und Schutzmaßnahmen intensiv vorangetrieben worden. Mittlerweile sind alle bisherigen Funde von Kadavern oder Knochen außerhalb der Kernzone beprobt und ausgewertet worden. Das erfreuliche Ergebnis: alle Funde waren negativ.

Auf der, bei den Such- und Bergeteams stark im Fokus stehenden, Mariannenaue wurden bisher 38 Kadaverfunde geborgen und beprobt. 31 davon waren ASP-positiv. Alle Kadaver wurden ordnungsgemäß in die Kadaversammelstelle Hattenheim gebracht und von dort durch die Fachleute von SecAnim nach Tierseuchenrecht entsorgt, erklärt das Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises.

Auf der Mariannenaue wurde auch ein so genannter „Saufang“ aufgestellt. Ein Saufang ist eine Tierfalle für die Fangjagd von Wildschweinen. Dieser wird in der kommenden Woche nochmals kontrolliert und könnte dann in Betrieb gehen. Wie viele noch lebende Tiere sich auf der Mariannenaue befinden lässt sich aufgrund des unwägbaren Geländes nicht mit Sicherheit abschätzen. Suchmaßnahmen mit Drohnen sind aufgrund der Witterung momentan nicht durchführbar, werden aber so bald wie möglich wieder stattfinden.

Zusätzlich zum vom Landwirtschaftsministerium Hessen bereits errichteten Elektrozaun nördlich der B42 wird nun, entsprechend dem Vorschlag des RTK-Veterinäramtes, auch südlich der B42 ein Zaun errichtet, der die Kernzone noch besser abgegrenzt. Es handelt sich dabei um einen Festzaun, der von der Kläranlage ausgehend bis zum Bootshaus Hattenheim verläuft. Dieser ist vom Ministerium genehmigt und in Auftrag gegeben worden. Der weitere Zaunverlauf befindet sich ebenfalls in Planung. Zum Tausch des bisherigen mobilen Elektrozauns nördlich der B42 in eine Festeinzäunung sind Landkreis und Ministerium in Abstimmung mit Winzern und Landwirten. Ziel: die Einschränkungen für Weinbau und Landwirtschaft so gering wie möglich zu halten.

In der Sperrzone I ist eine intensivere Bejagung des Schwarzwildes vorgesehen. Bis Ende Januar sind sechs sogenannte Drückjagden angemeldet worden. Diese sind laut Veterinäramt des RTK alle durchführbar. Durch die verstärkte Bejagung wird der Schwarzwildbestand und somit das Risiko der weiteren ASP-Ausbreitung in Sperrzone I gesenkt. Je weniger Wildschweine sich in der Sperrzone I befinden, umso weniger Tiere kommen auch als Überträger in Frage.

Das momentan steigende Hochwasser des Rheins wird vom Krisenstab des Rheingau-Taunus-Kreises und den beteiligten Verbänden genau beobachtet. Auf rheinland-pfälzischer Seite mussten durch das Hochwasser bereits Maßnahmen angepasst werden. Der Landkreis Mainz-Bingen hat Zäune in Ufernähe teilweise zurücksetzen oder entfernen müssen. Dort wird zum Beispiel nun aber auch die Autobahn A60 mit Elektrozäunen auf beiden Seiten versehen um Wildwechsel und mögliche Unfälle mit Schwarzwild zu vermeiden. Ob das Hochwasser die B42 auf hessischer Seite und den dortigen möglichen Wildwechsel beeinflusst wird ständig beobachtet. Ob hier weitere Maßnahmen notwendig werden, wird sich voraussichtlich in der kommenden Woche zeigen.

Der Rheingau-Taunus-Kreis möchte sich bei allen beteiligten Behörden, Kommunen, Verbänden und allen Helferinnen und Helfern für die bisherige sehr gute Zusammenarbeit und das schnelle Voranbringen der gut koordinierten Maßnahmen ausdrücklich bedanken.

 

Informationen zu ASP für Bürgerinnen und Bürger des RTK: www.rheingau-taunus.de/schweinepest/

Infos für Jägerinnen und Jäger: https://ljv-hessen.de/afrikanische-schweinepest/

Infos des Hessischen Landwirtschaftsministeriums: https://schweinepest.hessen.de/


Neue Gebietseinteilung zur ASP-Bekämpfung: Kerngebiet im Rheingau-Taunus-Kreis festgelegt


  • Kerngebiet mit 3-Kilometer-Radius rund um die Kläranlage Grünau festgelegt
  • Kreis erlässt aktualisierte Allgemeinverfügung mit Regelungen für Jäger, Forst und Landwirtschaft
  • Regeln der Sperrzone I und Sperrzone II bleiben bestehen

 

Um die Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiter voranzutreiben, ist zusätzlich zur Eingrenzung von Sperrzonen nun auch ein Kerngebiet im Rheingau-Taunus-Kreis errichtet worden. Dafür wurden in enger Abstimmung zwischen dem Veterinäramt des Kreises, dem Land Hessen und den EU-Behörden sowie den Kommunen vor Ort mobile Elektrozäune aufgestellt, die rund um das infizierte Gebiet eine Verbreitung der Seuche verhindern sollen. Im Zuge der Festlegung des Kerngebiets hat der Rheingau-Taunus-Kreis eine aktualisierte Allgemeinverfügung erlassen, in der weiterführende Maßnahmen für Jagd, Forst und Landwirtschaft geregelt sind. Für Bürgerinnen und Bürger ergeben sich keine weiteren Beschränkungen durch die Festlegung des Kerngebiets, es gelten jedoch weiterhin die Regeln der Sperrzone II und Sperrzone I.


Das festgelegte Kerngebiet liegt innerhalb der Sperrzone II und umfasst den Fundort der infizierten Wildschweine mit einem Radius von rund 3 Kilometern. Zum Kerngebiet zählt das Gebiet rund um die Kläranlage Grünau zwischen Erbach und Hattenheim, der Grenzverlauf ist auf einer Karte abgebildet, die auf der Homepage des Kreises zur Verfügung steht. Dort werden alle Informationen, Zahlen sowie die in der Allgemeinverfügung festgehaltenen Regeln fortlaufend aktualisiert:
www.rheingau-taunus.de/schweinepest/

 

Das Kerngebiet ist mit mobilen Elektrozäunen eingegrenzt und soll ein Versprengen der Wildschweine über das Kerngebiet hinaus verhindern. Spaziergänger, Fahrradfahrer und Autofahrer sind daher dringend angehalten, ausschließlich nicht gesperrte Straßen und Wege zu nutzen und Absperrungen zu befolgen. Dadurch kann vermieden werden, dass die Tiere aufgeschreckt werden und durch ihre fluchtartige Ausweichbewegung das ASP-Virus weitertragen.

 

Für die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis hat die Eingrenzung des Kerngebiets keine weiteren Beschränkungen zur Folge als jene, die aufgrund der Sperrzone II oder Sperrzone I bereits gelten. Die Sperrzäune rund um das Kerngebiet sind unbedingt zu beachten. Es ergeht die dringliche Bitte, ausreichend Abstand zum Elektrozaun zu halten. Weiterhin gilt, die Wege in Wald und Flur nicht zu verlassen, keine Essensreste in der Natur liegen zu lassen und den Hund innerhalb der Sperrzone II an der Leine zu führen. An frequentierten Spaziergänger- und „Gassirouten“ sowie auf Waldwegen machen Plakate auf die Leinenpflicht aufmerksam. Die Öffentlichkeits-Kampagne „Dein Handeln zählt!“ wird vom Hessischen Landwirtschaftsministerium in Kooperation mit den Kommunen zur Sensibilisierung rund um die ASP eingesetzt und verdeutlicht, dass auch Bürgerinnen und Bürger in betroffenen Gebieten dabei helfen können, die Seuche einzudämmen. Denn Hunde, die an der Leine geführt werden, vertreiben infizierte Wildscheine nicht in ASP-freie Zonen, können sich nicht unkontrolliert einem infizierten Kadaver nähern und auch kein infiziertes Trägermaterial mit ihren Pfoten beim Laufen weiterverbreiten. Das ASP-Virus ist sehr langlebig und hochresistent. In den Spuren der Hunde kann es noch lange Zeit überleben und auf Wildschweine übertragen werden. In der Sperrzone I gilt dagegen keine Leinpflicht. Der Rheingau-Taunus-Kreis appelliert aber an alle Halterinnen und Halter, Hunde auch in der Sperrzone I an der Leine zu führen, um eventuell noch unentdeckte Infektionen nicht weiterzutragen.

 

Das Seuchengeschehen in Hessen ist nach wie vor dynamisch, was durch die neu aufgetretenen ASP-Fälle im Rheingau bestätigt wird. Der Rheingau-Taunus-Kreis folgt zudem der Empfehlung des hessischen Landwirtschafts- und Umweltministeriums und bittet die Bevölkerung ausdrücklich um Unterstützung in der Silvesternacht, indem im Kerngebiet sowie in der Sperrzone II auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften verzichtet wird. Laut Hessischem Waldgesetz gilt generell ein Feuerwerksverbot im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Dies minimiert erheblich die Gefahr, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen. So können die Menschen vor Ort einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. Das Risiko einer Versprengung von Wildschweinen durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird als sehr gering eingeschätzt.

 

Der Rheingau-Taunus-Kreis dankt Allen, die bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mithelfen, insbesondere den vielen engagierten Helferinnen und Helfern der Such- und Bergetrupps sowie den Mitarbeitenden der Bauhöfe und Verwaltungen, die gemeinsam und übergreifend auch über die Feiertage an der Bekämpfung der Tierseuche arbeiten.

 

 


Kampf gegen Afrikanische Schweinepest (ASP): Informationen zu Leinenpflicht und Silvesterfeuerwerk im Rheingau-Taunus-Kreis

Die Maßnahmen, die die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) im Rheingau-Taunus-verhindern sollen, laufen auf Hochtouren. Die Einrichtung entsprechender Sperrzonen, der Bau mobiler Elektrozäune, der Einsatz von Such- und Bergeteams – das Land, der Kreis und die Kommunen ziehen an einem Strang. Besonders bei Betrieben mit Schweinehaltung geht es in der momentanen Situation um die Existenz, daher diese eindringliche Bitte, bei der Eingrenzung der Afrikanischen Schweinepest mitzumachen. Auch die Bürgerinnen und Bürger im Rheingau-Taunus-Kreis können einen großen Beitrag bei der Eindämmung von ASP leisten, daher bittet der Rheingau-Taunus-Kreis um die Mithilfe der Bevölkerung.

 

Eines der wichtigsten und effektivsten Hilfsmittel ist die Leinenpflicht. Diese hat ihre rechtliche Grundlage über die geltende Allgemeinverfügung und gilt in der Sperrzone II. Hundehalterinnen und Hundehalter tragen mit der Einhaltung der Leinenpflicht aktiv zum Erfolg im Kampf gegen die weitere ASP-Ausbreitung bei:

  • Hunde, die an der Leine gehen, vertreiben infizierte Wildschweine nicht in bisher ASP-freie Zonen

  • Hunde, die an der Leine gehen, können kein infiziertes ‚Trägermaterial‘ mit ihren Pfoten beim Laufen weiterverteilen. Das ASP-Virus ist sehr langlebig und hochresistent. In den Spuren der Hunde kann es noch lange Zeit überleben und auf Wildschweine übertragen werden.

  • Hunde, die an der Leine gehen, sind in Sichtweite von Halterin oder Halter. So ist menschliches Eingreifen möglich, bevor der Hund sich einem Wildschwein oder Kadaver nähert.

  • In der Sperrzone I gilt keine Leinpflicht. Der Rheingau-Taunus-Kreis appelliert aber an alle Halterinnen und Halter die Hunde auch in der Sperrzone I an der Leine führen, um eventuell noch unentdeckte Infektionen nicht weiterzutragen.

 

Kampagne des Hessischen Landwirtschaftsministeriums wird auf den RTK ausgeweitet


In Kooperation mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium und den Kommunen im RTK wird die bisher in Südhessen genutzte Öffentlichkeits-Kampagne „Dein Handeln zählt!“ zur Sensibilisierung rund um die ASP ab jetzt auch im Rheingau-Taunus-Kreis eingesetzt. Auch der Landesjagdverband Hessen e.V. und der Bauernverband unterstützen diese Kampagne direkt vor Ort. Die Plakate werden in der Sperrzone II an frequentierten Spaziergänger- und „Gassirouten“ sowie auf Waldwegen genutzt.


RTK unterstützt Appell des Landwirtschaftsministeriums zu Silvesterfeuerwerk

Das Seuchengeschehen in Hessen ist nach wie vor dynamisch. Die nun aufgetretenen ASP-Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis zeigen das eindrücklich. Das hessische Landwirtschafts- und Umweltministerium bittet daher die Bevölkerung in der Kernzone sowie in der Sperrzone II um Unterstützung: „Durch den Verzicht auf ein Silvesterfeuerwerk außerhalb geschlossener Ortschaften können die Menschen einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. So wird die Gefahr minimiert, dass durch den Lärm vereinzelter Feuerwerkskörper möglicherweise infizierte Wildschweine aufgeschreckt werden und das Virus in andere Gebiete weitertragen.“ Der Rheingau-Taunus-Kreis folgt der Empfehlung des Ministeriums und bekräftigt diese Bitte um Unterstützung ausdrücklich.

Unabhängig von der Afrikanischen Schweinepest gilt laut Hessischem Waldgesetz generell ein Feuerwerksverbot im Wald und im Abstand von weniger als 100 Metern vom Waldrand entfernt. Das Risiko einer Versprengung von Wildschweinen durch Feuerwerk innerhalb von geschlossenen Ortschaften wird als sehr gering eingeschätzt.

Der Rheingau-Taunus-Kreis dankt Allen, die bei der Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mithelfen, insbesondere den vielen engagierten Helferinnen und Helfern der Such- und Bergetrupps sowie den Mitarbeitenden der Bauhöfe und Verwaltungen, die gemeinsam und übergreifend auch über die Feiertage an der Bekämpfung der Tierseuche arbeiten.

 

Mehr Informationen zur ASP im Rheingau-Taunus-Kreis: Afrikanische Schweinepest (ASP)


Mehr Informationen zur Kampagne: „Dein Handeln zählt!“:

https://landwirtschaft.hessen.de/presse/hessen-startet-oeffentlichkeitskampagne-und-neue-webseite


Mehr Informationen des Landwirtschaftsministeriums zur ASP: https://schweinepest.hessen.de/

 

 

Vier Experteninterviews

Dr. Gisela Isa - Referatsleiterin Tierseuchenbekämpfung

Ira Spriestersbach - Leiterin ASP-Öffentlichkeitsarbeit

Dr. Birgit Straubinger - Abteilungsleiterin Tierseuchenbekämpfung

Dr. Nikita Wimmershof - Referatsleiter Amtliche Lebensmittelüberwachung

 

  • Weitere Kadaverfunde auf der Rheininsel Mariannenaue wurden positiv auf ASP getestet
  • Allgemeinverfügung tritt ab dem 14.12.2024 in Kraft
  • Sperrzone I umfasst nun weitere Gemeinden
  • Sperrzone II wird ausgeweitet und umfasst zahlreiche RTK Gemeinden ganz oder in Teilen

Nach dem bestätigten ersten Fund eines mit der Afrikanischen Schweinepest (ASP) infizierten Wildschweins am Dienstag, 10. Dezember, im Rheingau-Taunus-Kreis, wurden im Rahmen der anschließenden Suchmaßnahmen weitere Kadaver im Rheingau gefunden. Drei verendete Wildschweine, die auf der Mariannenaue geborgen wurden, sind vom Hessischen Landeslabor in Gießen positiv auf ASP getestet worden.

 

Durch die positiven Fälle im Rheingau-Taunus-Kreis hat das Land Hessen in Abstimmung mit der EU die sogenannte Sperrzone II, die Einschränkungen für Jagd und Tierhaltung nach sich zieht, ausgeweitet. Die in der Sperrzone II getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Seuche werden in einer neuen Allgemeinverfügung geregelt, die ab dem 14.12.2024 in Kraft tritt und auf der ASP-Infoseite des Rheingau-Taunus-Kreises zur Verfügung steht. Die vom Land Hessen durchgeführten und finanzierten Suchmaßnahmen und die Abstimmung der Allgemeinverfügung würden in enger Zusammenarbeit mit dem Hessischen Landwirtschaftsministerium, dem Landeskrisenstab und dem Regierungspräsidium durchgeführt, betont Landrat Sandro Zehner:

 

Wir haben aktuell eine dynamische Situation, dennoch laufen die Abstimmung und der Austausch mit allen Beteiligten sehr konstruktiv und effizient. Alle ziehen an einem Strang, um die weitere Ausbreitung der ASP zu verhindern. Das Land übernimmt hier die entstehenden Kosten unter anderem für den Zaunbau, was uns sehr entlastet. Dafür mein ausdrücklicher Dank", 

sagt Landrat Zehner und ergänzt: 

Das Landwirtschaftsministerium hat in dieser Lage sehr schnell und professionell reagiert und mit dem Bau von Elektrozäunen begonnen, die Labore arbeiten unter Hochdruck, damit wir schnell Ergebnisse haben, um die Lage richtig einschätzen zu können. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus unserem Veterinäramt sind fast rund um die Uhr bei Bergung und Beprobung der Tiere im Einsatz und werden hervorragend von den kommunalen Kräften der Stadtwerke und den örtlichen Feuerwehren unterstützt. Auch mit Jagd- und Landwirtschaftsverbänden stehen wir im engen und guten Kontakt. Es ist beeindruckend, wir gut hier die Kräfte und Ebenen zusammenarbeiten, damit wir die Situation bestmöglich managen.“

Die neue Allgemeinverfügung des Rheingau-Taunus-Kreises wird heute amtlich bekannt gemacht und tritt somit am 14.12.2024 in Kraft. Sie ist über die Webseite des RTK unter Afrikanische Schweinepest (ASP) abrufbar. 

Städte und Gemeinden der Sperrzone II (infizierte Zone) mit strengeren Regeln

Rheingau
Untertaunus
  • Eltville am Rhein
  • Teile von Bad Schwalbach
  • Kiedrich
  • Teile von Schlangenbad
  • Teile von Oestrich-Winkel
  • Teile von Taunusstein
  • Teile von Geisenheim

  • Walluf

Es besteht nach wie vor keine Gesundheitsgefährdung für Menschen und Haustiere, wie Hund oder Katze

Für die Bürgerinnen und Bürger treten innerhalb der Sperrzone II mit der neuen Allgemeinverfügung aber Einschränkungen in Kraft.

  • Bei sämtlichen Aktivitäten im Freien ist darauf zu achten, dass Wildschweine nicht in die Flucht getrieben werden. Radfahren, Reiten, Fußgängerverkehr und das Fahren mit Krankenfahrstühlen ist im Waldgebiet ausschließlich auf befestigten Waldwegen oder gekennzeichneten Rad-, Reit- und Wanderwegen gestattet.
  • Hunde sind außerhalb geschlossener Ortschaften an der Leine zu führen. Diese Leinenpflicht hilft aktiv mit, dass ASP sich nicht weiter ausbreitet. Hunde, die an der Leine geführt werden, können kein infiziertes Trägermaterial mit ihren Pfoten beim Laufen verteilen. Dadurch, dass die Tiere an der Leine stets in Sichtweite bleiben, können Halterin oder Halter eingreifen, bevor ein Hund sich einem Wildschwein oder Kadaver nähert.
  • Zur Verhinderung der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest werden Zäune errichtet; diese können mobil oder fest sein. Diese Absperrungen sind zu beachten und der Durchgang verboten.
  • Es gilt ein Verbot der Jagdausübung.
  • Halter von Schweinen sind verpflichtet verendete oder erkrankte, insbesondere fieberhaft erkrankte Schweine sofort dem Veterinäramt des RTK zu melden.
  • Es ist verboten, Schweine aus Betrieben in der Sperrzone II zu verbringen.

Eine neue Allgemeinverfügung für die Sperrzone I wird zeitgleich mit der Allgemeinverfügung für die Sperrzone II in Kraft treten. Die bisherigen Regelungen für die Sperrzone I bleiben inhaltlich unverändert. Einschränkungen für Bürgerinnen und Bürger gelten dort nicht, auch nicht das Jagdverbot oder die Leinenpflicht für Hunde. 

Kommunen der Sperrzone I (Pufferzone)

Rheingau
Untertaunus
Idsteiner Land
  • Teile von Geisenheim
  • Teile von Bad Schwalbach
  • Teile von Idstein
  • Teile von Lorch am Rhein


  • Teile von Schlangenbad

  • Teile von Oestrich-Winkel
  • Teile von Heidenrod

  • Rüdesheim am Rhein
  • Teile von Hohenstein


  • Niedernhausen

Wie erfolgt die Übertragung?

  • Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich.
  • Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.
  • Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.
  • Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung).


Landkarte mit Sperrzonen gegen Afrikanische Schweinepest

 

Plakat zur Afrikanischen Schweinepest



Plakat zur Afrikanischen Schweinepest
Plakat zur Afrikanischen Schweinepest

 



Plakat zur Afrikanischen Schweinepest







































12.12.2024 - Positiver Verdachtsfall der Afrikanischen Schweinepest im Rheingau-Taunus-Kreis

Im Rheingau-Taunus-Kreis ist erstmals ein Wildschwein positiv auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) getestet worden. Ein entsprechendes Ergebnis des Landeslabors Hessen wurde am Mittwoch, 11. Dezember, zum Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), dem Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, zur Bestätigung versandt. Im Rheingau-Taunus-Kreis sind damit ab sofort alle jagdlichen Unternehmungen untersagt, um das Wild nicht zu versprengen. Ab sofort die Abgabe von Aufbruch an der Sammelstelle in Grünau (Eltville) geschlossen.

Ob die bisherige Pufferzone in eine Sperrzone II (Kernzone) erweitert werden muss, welche Maßnahmen dann im RTK gelten würden und welche Gebiete betroffen wären, steht noch nicht fest.  Hierzu befindet sich das HMLU (Hessisches Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt) mit dem BMEL (Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft) mit den EU-Behörden in laufender Abstimmung.

Das Tier war als so genanntes Fallwild (bereits verendet) in der Nähe zum Rhein in unmittelbarer Nähe der Kläranlage Grünau (Eltville) gefunden, geborgen und beprobt worden. Ein Jäger hatte das tote Wild gefunden und dem Veterinäramt des Rheingau-Taunus-Kreises übergeben. Solange das Ergebnis des Friedrich-Loeffler-Instituts noch aussteht, gilt der Fall offiziell als Verdachtsfall.

Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung (taktische Elektrozäunung) der Afrikanischen Schweinepest rund um den Fundort sind durch das Land Hessen bereits angelaufen. Der RTK, das Regierungspräsidium Darmstadt und das HMLU arbeiten dabei eng zusammen und stehen in permanentem Austausch. Oberstes Ziel ist es, die Tierseuche auf ein möglichst kleines Gebiet einzudämmen und zu verhindern, dass diese sich ausbreiten kann oder auf Hausschweinbestände übertritt. Für Schweine (Haus- und Wildschweine) verläuft eine Infektion mit dem ASP-Virus fast immer tödlich. Für den Menschen und für andere Haus- und Nutztierarten ist die Afrikanische Schweinepest dagegen ungefährlich.

In der Umgebung angesiedelte Schweinehaltungsbetriebe wurden umgehend informiert. Der dringende Appell: die Bio-Sicherheitsmaßnahmen für die gehaltenen Tiere schnellstmöglich nochmals verstärken. Ob es sich bei dem gefundenen und positiv getesteten Wildschein um einen Einzelfall handelt oder weitere betroffene Tiere im RTK aufgefunden werden, lässt sich momentan noch nicht absehen.

Die angrenzenden Weinberge wurden direkt nach dem Fund noch in der Nacht zum 11. Dezember mit Drohnenteams überflogen, um eventuell vorhandenes weiteres Fallwild zu finden. Heute wird die Suche mit Kadaversuchhunden unterstützt und weiträumig ausgeweitet. Die detaillierte Kadaversuche wird in enger Zusammenarbeit vom TCRH (Training Center Retten und Helfen), dem Dienstleister für Kadaversuche im Auftrag des Hessischen Landwirtschaftsministeriums, RP Darmstadt, Veterinäramt, örtlichen Jagdpächtern vor Ort geplant und durchgeführt. Maßnahmen zum Schutz vor einer Ausbreitung (taktische Elektrozäunung) der Afrikanischen Schweinepest rund um den Fundort sind angelaufen.

Die Übertragung erfolgt vor allem durch direkten Kontakt mit Kadavern infizierter Tiere, die Aufnahme von Speiseabfällen oder Schweinefleischerzeugnissen sowie indirekte Übertragungswege (Fahrzeuge, Jagdausrüstung, landwirtschaftliche Geräte, Kleidung). Eine Übertragung auf den Menschen ist nicht möglich, auch der Verzehr von möglicherweise kontaminiertem Fleisch stellt keine Gefahr für die menschliche Gesundheit dar.

Bisher gehört der Rheingau-Taunus-Kreis in Teilen zur so genannten Pufferzone, auch Sperrzone I genannt. Diese wurde nach den positiven Funden in Groß-Gerau und Südhessen im September festgelegt. Daher wurden bereits seit dem Sommer Vorbereitungen für eine mögliche weitere Ausbreitung getroffen. Unter anderem gibt es im RTK bereits in Betrieb befindliche Wildsammelstellen, die Abstimmung mit den Jagdverbänden erfolgt in regelmäßigen Abständen.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest (ASP) sind auf unserer Webseite zu finden: Afrikanische Schweinepest (ASP)