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2021 Haushaltsinformationsschrift Sommer - barrierefrei
Aktuelle Informationen des Gemeindevorstandes
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Namen des Gemeindevorstandes darf ich Sie über die neusten Entwicklungen in der Gemeinde Kiedrich informieren.
Informationen zur Corona-Pandemie
Wie heißt es so schön: Erstens kommt es anders und zweitens als man denkt. Ich denke, diese Worte beschreiben das Auf und Ab seit Frühjahr 2020 sehr treffend. Seitdem erleben wir immer neue Lageeinschätzungen, immer wieder verschärfte Regelungen und immer neue Ideen, wie man vielleicht irgendwann wieder in eine schrittweise Normalität zurückkehren könnte. Es blieb uns allen nichts Anderes übrig, als das Beste aus dieser vertrackten Situation zu machen
Weiterhin bleibt verantwortungsvolles Handeln und eine besondere Vorsicht gerade im Kontakt mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, oberstes Gebot. Diese Hinweise gelten ebenso für den öffentlichen Raum wie die private Wohnung.
- Jede Person ist angehalten, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt. Bei persönlichen Begegnungen, insbesondere mit Menschen, für die bei einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ein erhöhtes Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf besteht, ist besondere Vorsicht walten zu lassen.
- Soweit das Tragen einer medizinischen Maske nach § 2 nachfolgend nicht angeordnet ist, wird dies dringend empfohlen, wenn sich Personen unterschiedlicher Hausstände gemeinsam in einem geschlossenen Raum aufhalten oder wenn ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu Personen anderer Hausstände nicht eingehalten werden kann.
- In geschlossenen Räumen ist auf eine angemessene und regelmäßige Belüftung zu achten.
- Personen, die nicht geimpft oder genesen im Sinne des § 2 Nr. 2 und 3 oder Nr. 4 und 5 der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung sind, wird dringend empfohlen, an größeren Zusammenkünften nur mit einem negativen Testergebnis teilzunehmen; die zugrundeliegende Testung sollte höchstens 24 Stunden zurückliegen. Dies gilt insbesondere für die Teilnahme an Versammlungen und Kulturveranstaltungen, den Besuch der Gastronomie sowie von Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die gemeinschaftliche Sportausübung und den Besuch von Fitnessstudios sowie die Entgegennahme körpernaher Dienstleistungen.
- Bei akuten Atemwegssymptomen soll ein Kontakt zu Angehörigen anderer Hausstände bis zu einer Abklärung der Ursachen möglichst vermieden werden.
Ein Stück Normalität haben wir uns wieder zurückgeholt. Lassen wir uns unsere gewonnenen Freiheiten nicht wieder aufs Spiel setzen.
Halten Sie sich nach wie vor an die Empfehlungen und Regelungen und passen Sie weiterhin auf sich auf.
„Abschied mit Abstand“
Nach einem erfüllten und langen Arbeitsleben haben wir die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros und Standesamtes Frau Ulrike Kriegsmann und Frau Cornelia Beler sowie unseren Revierförster, Herrn Hans-Joachim Sprenger, mit einer kleinen, Corona konformen Feier in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Wir wünschen Allen für die Zukunft Glück, Gesundheit und persönliche Zufriedenheit.
Unsere „neuen“ Mitarbeiter*in im Bürgerbüro und Standesamt der Gemeinde Kiedrich erreichen Sie wie folgt:
Herr Patrick Ketter, Tel. 06123-9050-23, patrick.ketter@kiedrich.de
Frau Linda Osterberg, Tel. 06123-9050-18, linda.osterberg@kiedrich.de
Aparthotel „Am Hahnwald“
Auf dem Gelände am Hahnwald geht es nun mit großen Schritten voran. Am 07.06.2021 wurde mit den Abbrucharbeiten am bestehenden Gebäudekomplex begonnen. Der Vorhabenträger, Fa. PG-Hahnwald GmbH und Co. KG rechnet mit einer Dauer der Abbrucharbeiten von rund 5 Monaten.
Im Zuge des Rückbaus der zahlreichen Gebäudeteile werden bereits die vorbereitenden Maßnahmen für die Herstellung der Erschließungsanlagen durchgeführt. Speziell für die künftige Hauptzufahrtsstraße auf der Ostseite des Geländes wird sehr viel Baumaterial und Aushubmaterial benötigt. Der Betonbruch der vorhandenen Gebäude wird auf dem Baugrundstück zwecks Geländeprofilierung und Befestigung des Untergrundes im Bereich der Erschließungsstraße wieder eingebaut. Für die Herstellung des Recyclingmaterials mit der erforderlichen Korngröße wird vor Ort eine Brecheranlage aufgebaut. Die Verwertung der vorhandenen Materialien bewirkt eine Minimierung der Belastung für die verkehrstechnische Situation innerhalb der Ortslage Kiedrichs, da die ca. 2.500 Kubikmeter Betonbruch und weitere ca. 15.000 Kubikmeter Erdmassen nicht über die L3035 (Waldstraße, Suttonstraße und Eltviller Straße) abtransportiert werden müssen.
Mit der Errichtung des neuen Aparthotels soll direkt im Anschluss an die Abbrucharbeiten begonnen werden, sodass mit dem Baubeginn für den ersten Bauteil A 1 bis Ende 2021 gerechnet werden kann.
Unterer Schoß / Hochfeld
Ausbau der Straße Unterer Schoss und der Straße Hochfeld zwischen der Einmündung Aulgasse und Unterer Schoss
Die Straße Unterer Schoss und die Straße Hochfeld in dem Bereich zwischen der Einmündung Aulgasse und Unterer Schoss werden grundhaft saniert. Im Rahmen dieser Bauarbeiten werden auch die jeweiligen Trinkwasserversorgungs- und Entwässerungsleitungen vollständig ausgetauscht.
Die Bauarbeiten werden von der Fa. Ludwig Schäfer Straßen- und Tiefbau GmbH aus Eltville ausgeführt. Das Gesamtauftragsvolumen beträgt rd. 1,13 Mio. Euro.
Mit der Baumaßnahme wurde am 12.04.2021 in der Straße Hochfeld begonnen. Mittlerweile sind die Bauarbeiten in diesem Abschnitt beendet und die Bauarbeiten können im 2. Bauabschnitt fortgesetzt werden. Die Bauzeit in diesem 2. Bauabschnitt ist mit 8 Monaten veranschlagt.
Verkehrsüberwachung
Die Gemeinde Kiedrich verfügt seit April 2021 über ein neues Geschwindigkeitsmesssystem (Poliscan FM1). Mit diesem ist es auch möglich, in verkehrsberuhigten Zonen, die Geschwindigkeiten zu messen. Es werden zunehmend verstärkt Kontrollen in den verkehrsberuhigten Zonen stattfinden. Zusätzlich verfügt die Gemeinde Kiedrich über zwei Geschwindigkeitsanzeigetafeln, die zum einen die gefahrene Geschwindigkeit anzeigen und zum anderen auch die Werte speichert.
Tourismusbeitragssatzung
Die Gemeinde Kiedrich ist offiziell anerkannter „Tourismusort“ und erhebt ab 01.07.2021 einen Tourismusbeitrag (2 Euro pro Gast und Übernachtung) für Reisen aus privatem Anlass. Die Einnahmen aus diesem Beitrag fließen ausschließlich touristischen Projekten zu, damit wir unsere schöne Gemeinde noch attraktiver gestalten können.
Neubau Tennisanlage
Die Errichtung der neuen Kiedricher Tennisanlage im Hochfeld als Ergänzung der vorhandenen Sportanlage steht nun kurz bevor. Der Spatenstich für den Tennisanlagenbau ist am 02. August 2021 erfolgt. Die Errichtung des Clubheims startet voraussichtlich Anfang September. Die gesamte Baumaßnahme mit Anlagenbau und Hochbau soll zum Saisonbeginn 2022 abgeschlossen sein, um den Umzug des Vereins möglichst störungsfrei in den Spielbetrieb zu integrieren.
Es werden zunächst nur 4 der insgesamt 6 möglichen Spielfelder hergestellt. Die 2 Spielfelder auf dem Gelände der John-Sutton-Grundschule bleiben zunächst als Kompensation erhalten.
Das neue Clubheim wird gemäß den aktuellen gesetzlichen Vorgaben und im Sinne einer nachhaltigen Bauweise mit erneuerbaren Energien versorgt. Um den windigen Bedingungen in der exponierten Lage im Hochfeld hinsichtlich der Spielbedingungen auf den Tennisplätzen zu begegnen, werden die überschüssigen Erdmassen für das Aufschütten eines Erdwalls auf der Südwestseite der neuen Anlage verwendet. Des Weiteren wird das in Nord-Süd-Richtung leicht abfallende Gelände mit den Doppelspielfeldern entsprechend terrassiert, sodass die Ascheplätze leicht im Gelände versenkt werden.
Die Kosten für dieses Bauprojekt in Höhe von ca. 1,56 Mio Euro werden etwa zur Hälfte aus Fördermitteln der Hessenkasse des Landes Hessen gedeckt.
Felssicherung unterhalb der Burg Scharfenstein
Die Felssicherungsarbeiten unterhalb der Burg Scharfenstein, mit denen eine Fachfirma nach einer Begutachtung durch ein geologisches Institut vor wenigen Wochen begann, haben die Zielsetzung, vorausschauend die dort wohnende Bevölkerung vor möglicherweise herabfallenden Steinen zu schützen. Eine konkrete Gefahr hat in keinem Fall bestanden. Damit etwa durch Witterungseinflüsse oder Wildwechsel herunterfallende Steine keine Schäden anrichten können, haben die Arbeiter im Bereich des Wohnhauses in der Scharfensteiner Straße einen ca. 27 Meter langen und 1,50 Meter hohen Fangzaun erstellt, dessen Halterungen ca. zwei Meter tief im felsigen Untergrund verankert werden. Beidseitig in der Felswand verankerte Zugdrahtseile sollen die Aufnahme der dynamischen Lasten bei etwa auftreffenden Felsbrocken gewährleisten.
Gratis E-Bike testen – In der Gemeinde Kiedrich startet die Aktion „Radfahren neu entdecken”
Umsatteln und elektrischen Rückenwind genießen: In der Gemeinde Kiedrich haben Bürgerinnen und Bürger vom 04.10.2021 bis 13.10.2021 die Möglichkeit, sich im Rahmen der Aktion „Radfahren neu entdecken“ gratis von den Vorteilen einer Pedelec-, Lastenrad- oder E-Bike-Nutzung zu überzeugen. Unterstützt wird die Gemeinde Kiedrich dabei durch das Land Hessen und die Arbeitsgemeinschaft Nahmobilität Hessen (AGNH). Hessenweit stehen knapp 200 Fahrräder für die Aktion zur Verfügung. „Unsere Teilnahme an ‚Radfahren neu entdecken‘ setzt einen wichtigen Schritt in Richtung einer nachhaltigen Stärkung des Radverkehrs“, betont Bürgermeister Winfried Steinmacher. „Elektrisch unterstützte Fahrräder sind aus einer zukunftsfähigen Mobilität nicht wegzudenken – sie sind moderne Alltagsgefährte und für jeden Einsatzzweck und für jede Altersgruppe gleichermaßen geeignet. Davon können sich unsere Bürgerinnen und Bürger jetzt persönlich überzeugen.“
Einfach online anmelden und gratis testen
Mit dem Pedelec bequem die Einkäufe erledigen oder auf dem E-Bike ganz locker ins Wochenende durchstarten – und das ohne zusätzliche Kosten. Für die Aktion „Radfahren neu entdecken“ in Kommunenname können sich Interessierte ganz einfach online auf https://radfahren-neu-entdecken.de/teilnehmer/registrieren
bewerben. Während des Ausleihzeitraums können die Testerinnen und Tester ausgiebig und je nach Lebenssituation sowie individuellem Mobilitätsbedürfnis das Radfahren mit elektrischer Unterstützung neu entdecken. Die Teilnahmebedingungen und alle Informationen zur Aktion „Radfahren neu entdecken“ gibt es auf https://radfahren-neu-entdecken.de/.
Grünschnittplatz
Grasschnitt/Rasenschnitt gehört nicht auf den Grünschnittplatz. Vermehrt wurde in den vergangenen Wochen festgestellt, das Rasenschnitt auf dem Grünschnittplatz entsorgt wurde. Die Grünschnittboxen werden wöchentlich, bei Bedarf auch öfter geleert. Gerade in der Sommerzeit können leicht verrottbare und frei lagernde Bioabfälle in kürzester Zeit zu starken Geruchsproblemen und damit zu Belästigungen der Umgebung führen.
Auch auf der Kompostierungsanlage in Taunusstein-Orlen werden aus diesem Grund derartige Abfälle nicht verarbeitet. Bitte nutzen Sie die
Biotonne oder kompostieren Sie den Rasenschnitt. Bei Zuwiderhandlung droht ein Bußgeldverfahren.
Äskulapnatter im Kiedrichbachtal
Im Bereich des Kiedrichbachtals fühlt sich die Äskulapnatter sehr wohl und wurde dort schon mehrfach gesichtet. Der Name der Äskulapnatter wurde dem des griechischen Heilgotts Asklepios entlehnt. Der Äskulapstab ist bis heute auf der ganzen Welt das Wahrzeichen der Ärzte und Apotheker.
Durch das Einspreizen ihrer Schuppen kann die Äskulapnatter sehr gut klettern und ist damit die einzige heimische Schlangenart, die sich gerne in Bäumen, auf Dachböden alter Scheunen oder im Gebälk von Gartenhütten aufhält.
Die Äskulapnatter ist völlig ungefährlich und nicht giftig! Sie ist auf der Oberseite gelblich-braun über olivgrün und graubraun bis grauschwarz gefärbt, dabei sind einige Hautschuppen weiß gestrichelt. Die Bauchseite ist hell- oder grünlichgelb bis weißlich gefärbt, Kopf und Hals sind etwas heller. Über den Augen kann ein dunkles Schläfenband ausgebildet sein.
Äskulapnattern sind natürliche Schädlingsbekämpfer: Sie fressen vor allem kleine Nagetiere und Vögel. Bei der Nahrungssuche kann die agile Natter in Mauselöcher eindringen oder auch die Nester von höhlenbrütenden Vögeln aufsuchen. Junge Äskulapnattern ernähren sich überwiegend von Eidechsen.
In Hessen steht die europaweit streng geschützte Äskulapnatter seit vielen Jahren im Fokus.
Grabpflege
Vermehrt wurde seitens der Friedhofsverwaltung festgestellt, dass einige Grabstätten nicht mehr ordnungsgemäß gepflegt werden. Alle Grabstätteninhaber*innen sind auch für die Pflege der Grabstätten verantwortlich. Deshalb bitten wir Sie, die Grabstätten in einen der Würde des Friedhofes entsprechenden Zustand zu setzen bzw. setzen zu lassen und für eine künftige Pflege der Gräber besorgt zu sein. Sollte unserer Bitte nicht nachgekommen werden, sieht sich die Friedhofsverwaltung leider gezwungen, die in der Friedhofsordnung vorgesehenen Maßnahmen zu treffen.
Orchidee im Garten
Eine besondere Orchidee mit dem Namen Hummel-Ragwurz hat eine Kiedricher Mitbürgerin in ihrem Rasen entdeckt. Nach eingehender Recherche wurde die Vermutung bestätigt, dass es sich um diese Pflanze handelt. Die Hummel-Ragwurz ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Ragwurzen innerhalb der Familie der Orchideen. Wir gratulieren zu dieser besonderen Pflanze im heimischen Garten.
Grundbuchbereinigung
Vermehrt mussten wir bei den unbebauten Grundstücken im Außenbereich feststellen, dass Grundbücher über Generationen hinaus nicht bereinigt und die Verfahren somit hinausgezögert wurden. Deshalb unser Hinweis: Versterben im Grundbuch eingetragene Eigentümer, wird das Grundbuch mit dem Erbfall unrichtig. Es besteht die Verpflichtung, das Grundbuch zugunsten der Erbenden berichtigen zu lassen.
Immer dann, wenn zum Nachlass auch Grundstücke/Immobilien gehören, besteht für den Erben beispielsweise nach Eintritt des Erbfalls die Pflicht, das Grundbuch ändern zu lassen. Im Moment des Erbfalls steht in der Abteilung I des betroffenen Grundbuchs noch der Erblasser als Eigentümer verzeichnet. Damit ist das Grundbuch aber auch unrichtig, da mit dem Erbfall das Eigentum an der Immobilie/Grundstück auf den oder die Erben übergeht.
Nachdem die Richtigkeit des Grundbuches als amtliches Register im öffentlichen Interesse liegt, besteht nach § 82 GBO (Grundbuchordnung) eine Pflicht für den Erben, beim Grundbuchamt einen Antrag auf Berichtigung des Grundbuches zu stellen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an das Grundbuchamt im Amtsgericht Rüdesheim, Gerichtsstraße 9, 65385 Rüdesheim am Rhein, Tel: 06722 90400.
Austausch der Wasserzähler
Wir möchten Sie bereits heute darauf hinweisen, dass der Austausch der Trinkwasserzähler im laufenden Jahr durch die Kollegen der Rheingauwasser GmbH durchgeführt wird. Mit dem Austausch der ersten Zähler, bei denen in diesem Jahr die 6-jährige Eichzeit abgelaufen ist, wird in den kommenden Wochen begonnen. Wir bitten Sie deshalb den Mitarbeitern der Rheingauwasser GmbH Zugang zu Ihren Zähleranlagen zu gewähren und bedanken uns bei Ihnen für Ihr Verständnis und die Mithilfe im Sinne eines reibungslosen Ablaufs.
Naturschutz
Steingärten werden in Deutschland und auch in unserer Gemeinde immer beliebter. Darunter leidet die Artenvielfalt. Das Problem von vielen aktuellen Steingärten ist: Sie enthalten wenig oder gar keine Pflanzen. Häufig werden zudem Neophyten gepflanzt, die sich außerhalb des Gartens ausbreiten und die heimischen Pflanzen verdrängen und hiesigen Tieren kaum oder gar keine Nahrung bieten. Zudem stammen die Steine meist nicht aus dem heimischen Steinbruch, sondern überwiegend aus China oder Indien.
Gerade Vorgärten und kleine Grünflächen haben eine besondere Bedeutung für die Artenvielfalt und das Klima. Sie bilden ökologische Trittsteine für Pflanzenarten, Insekten und Vögel, die auf der Suche nach Nahrung und Nistplätzen von Trittstein zu Trittstein wandern. Grünflächen liefern saubere, frische Luft. Kies- und Steinflächen heizen sich dagegen stärker auf, speichern Wärme und strahlen sie wieder ab.
Ich würde mich sehr freuen, wenn wieder mehr „lebendige Gärten“ in unserer Gemeinde zu finden wären – inklusive zahlreicher Pflanzen und Tiere.
Überwuchern von Sträuchern und Bäumen in den öffentlichen Straßenverkehrsraum / Grundstücke im Außenbereich
Immer wieder stellen Mitarbeiter/innen der örtlichen Ordnungs-behörde fest, dass von privaten Grundstücken über die Grundstücksgrenze Sträucher und Bäume in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen. Dies beeinträchtigt die Verkehrssicherheit für Fußgänger und Kraftfahrzeugführer, zudem werden durch verschmutzte Verkehrszeichen weitere Gefahren hervorgerufen.
Als Verantwortlicher im Rathaus der Gemeinde Kiedrich möchte ich Sie deshalb bitten, überstehende Sträucher und Bäume grundsätzlich bis auf die eigene Grundstücksgrenze zurückzuschneiden und dies auch in Zukunft immer wieder eigenkritisch zu beobachten.
Dies gilt auch für wachsendes Unkraut an der Grundstücksgrenze, welches auf Dauer Schäden an Mauerwerk und Straßen- bzw. Gehwegaufbau verursachen kann. Zudem bietet es für Besucher unseres idyllischen, gotischen Weindorfes mancherorts keinen schönen Anblick.
Die Kleingärten und Grundstücke im Außenbereich unserer Gemeinde sind größtenteils gepflegt, doch vereinzelt werden wir immer wieder auf Grundstücke aufmerksam gemacht, die zu wuchern und anscheinend der Natur überlassen wurden. Auch von bienen-freundlich kann nicht die Rede sein, weil zwischen dem Gestrüpp auch keine Blumen wachsen.
Auch hier appellieren wir an alle Grundstückseigentümer*innen die Hecken, Sträucher und Bäume zurückzuschneiden
Verbrennung von pflanzlichen Abfällen auf Grundstücken:
Aufgrund zunehmender Nachfragen und Beschwerden möchten wir zur Verbrennung von pflanzlichen Abfällen nochmals auf die geltende Rechtslage im Lande Hessen hinweisen:
Pflanzliche Abfälle dürfen gemäß § 3 der „Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseiti-gungsanlagen“ nur unter ständiger Aufsicht von einer zuverlässigen Person bei trockenem Wetter von Montag bis Freitag in der Zeit von 8.00 bis 16.00 Uhr, samstags von 8.00 bis 12.00 Uhr verbrannt werden. Die Abfälle müssen so trocken sein, dass sie unter möglichst geringer Rauchentwicklung verbrennen. Zum Entfachen des Feuers dürfen keine zusätzlichen Stoffe verwendet werden, die eine Personengefährdung herbeiführen können oder zu starker Rauch- oder Geruchsbelästigung führen. Das Abbrennen ist so zu steuern, dass das Feuer unter ständiger Kontrolle gehalten wird. Dabei ist möglichst gegen den Wind zu verbrennen. Bei aufkommendem starkem Wind oder, wenn durch starke Rauchentwicklung eine Verkehrsbehinderung oder eine erhebliche Belästigung der Allgemeinheit eintritt, ist das Feuer zu löschen. Vor Verlassen der Abbrandstelle ist durch die Aufsichtspersonen sicherzustellen, dass Feuer und Glut erloschen sind. Die Verbrennungsrückstände sind unverzüglich in den Boden einzuarbeiten. Die zu beachtende Verordnung über die Beseitigung von pflanzlichen Abfällen außerhalb von Abfallbeseitigungsanlagen finden Sie auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich www.kiedrich.de in der Rubrik Satzungen.
Das Verbrennen von Stroh auf abgeernteten Getreidefeldern und das Verbrennen von nicht nur unbedeutenden Mengen anderer pflanzlicher Abfälle ist der Ortspolizeibehörde mindestens zwei Werktage vor Beginn anzuzeigen. Diese kann zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung erforderliche Anordnungen treffen, insbesondere hinsichtlich der Aufsicht und der Bereitstellung von Feuerlöschgeräten.
Anträge stehen auf der Homepage der Gemeinde Kiedrich www.kiedrich.de zum Download bereit oder können im Rathaus abgeholt werden. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich an unsere Mitarbeiterin im Ordnungsamt, Frau Michaela Heuthaler, Tel. 06123-9050-14 oder per Mail michaela.heuthaler@kiedrich.de.
Entsorgung von Medikamenten und Arzneimitteln
Wie entsorge ich Arzneimittel richtig?
Nicht mehr benötigte Medikamente oder Arzneimittel, deren Verfallsdatum überschritten ist, dürfen auf keinen Fall über Toilette, Waschbecken oder Spülbecken entsorgt werden.
Nur durch die Verbrennung ist eine rückstandslose Vernichtung der Arzneimittel gewährleistet. Da im Rheingau-Taunus-Kreis jedoch keine Müllverbrennung erfolgt, dürfen Arzneimittel NICHT in den Restmüll gegeben werden. Leider ist auch eine Abgabe der Altmedikamente in den Apotheken nicht mehr möglich.
Im Rheingau-Taunus-Kreis können abgelaufene Arzneimittel am Schadstoffmobil abgegeben werden. Die Termine werden auf dem Abfallkalender genannt und können ebenso beim Eigenbetrieb Abfallwirtschaft (www.eaw-rtk.de oder Tel. 06124-510-493/495) erfragt werden.
Warum ist es wichtig, Arzneimittel richtig zu entsorgen?
Durch unsachgemäße Entsorgung von Arzneimitteln (Spülbecken, Toilette) wird der Umwelt großer Schaden zugefügt. Denn auch die besten Kläranlagen können nicht alle Arzneimittelrückstände abfangen, so dass diese über den Kläranlagenablauf in unsere Gewässer gelangen. Die dort lebenden Tiere reagieren sehr empfindlich auf diese Rückstände und werden geschädigt. So kommt es zum Beispiel bei Fischen zu einer Verweiblichung männlicher Tiere, wodurch die Fortpflanzung gestört und die Population geschwächt wird; Pflanzen und Algen können in ihrem Wachstum gehemmt werden. Über das Grundwasser könnten Medikamentenrückstände schließlich in das Trinkwasser gelangen. Da die Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit noch nicht bekannt sind, sollten wir Vorsorge betreiben. Bei weiteren Fragen steht Ihnen Linda Osterberg unter der 06123-90 50 18 oder per Mail unter linda.osterberg@kiedrich.de zur Verfügung.
Wein und Sekt aus dem „Weinberg der Ehe“
Verkaufsware | Preis |
Zum Verkauf steht folgender Wein und Sekt im Rathaus zur Verfügung. Bei Interesse vereinbaren Sie bitte einen Termin unter 06123-9050-0 oder info@kiedrich.de. |
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2020er Wein aus dem Weinberg der Ehe - Kiedricher Wasseros 2019er Wein aus dem Weinberg der Ehe - Kiedricher Wasseros Riesling feinherb – 0,75 Liter | 6,50 € 5,50 € |
2018er Wein aus dem Weinberg der Ehe - Kiedricher Wasseros | 6,50 € |
2018er Sekt - Kiedricher Riesling-Sekt Brut | 8,50 € |
Veranstaltungen
Wann wird das nächste Fest in Kiedrich gefeiert? Schauen Sie in unserem Veranstaltungskalender nach und informieren Sie sich über Veranstaltungen, Vorträge und Feste.
https://www.kiedrich.de/freizeit-tourismus/kultur-veranstaltungen/veranstaltungskalender/
Termine können aufgrund von Covid-19 abweichen. Bitte erkundigen Sie sich bei den jeweiligen Veranstaltern.
Ihr Bürgermeister
Winfried Steinmacher
Kiedrich, im August 2021