für das Haushaltsjahr 2009
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), hat die Gemeindevertretung am 30.01.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.078.344,00 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 6.771.725,00 EUR,
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 700,00 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR,
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mit einem Fehlbedarf von 692.681,00 EUR
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 408.860,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 183.220,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 970.400,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 787.180,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 196.279,00 EUR
ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/
Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 605.139,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 787.180,00 EUR festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.100.000,00 EUR festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.000.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 275 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 305 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Kiedrich, den 30.01.2009 Der Gemeindevorstand
(Steinmacher)
Bürgermeister
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.
Die nach §§ 114j Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung ist erteilt.
Sie hat folgenden Wortlaut:
Hiermit erteile ich die Genehmigung
1) zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich für das Haushaltsjahr 2009
vorgesehenen Kredite in Höhe von
787.180,00 EUR
(i.W.: „siebenhundertsiebenundachtzigtausendeinhundertachtzig Euro“)
gemäß § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung nach § 114j Abs. 4
Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.
2) zur Inanspruchnahme der in § 3 der v.g. Haushaltssatzung vorgesehenen
Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von
2.100.000,00 EUR
(i.W.: „zwei Millionen einhunderttausend Euro“)
gemäß § 114i Abs. 4 HGO unter Beachtung der Ausführungen der
Haushaltsbegleitverfügung vom 14.04.2009.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Leß (Siegel)
Fachbereichsleiterin
Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2009 bis einschließlich 10.06.2009 im Rathaus, Zimmer 1, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
65399 Kiedrich, den 29.05.2009
Der Gemeindevorstand
(Steinmacher)
Bürgermeister