Amtliche Bekanntmachung

der Gemeinde Kiedrich

Nr. 041/ 2009

Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich

für das Haushaltsjahr 2009

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), hat die Gemeindevertretung am 30.01.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009 wird

im Ergebnishaushalt


            im ordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                      6.078.344,00 EUR,  

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                          6.771.725,00 EUR,

            im außerordentlichen Ergebnis

            mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                700,00 EUR,  

            mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                        0,00 EUR,

                                                                                                                      -------------------------

            mit einem Fehlbedarf von                                                               692.681,00 EUR

im Finanzhaushalt

            mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

            aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                         408.860,00 EUR

            und dem Gesamtbetrag der

            Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    183.220,00 EUR

            Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                   970.400,00 EUR

            Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                               787.180,00 EUR

            Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                              196.279,00 EUR

                       

            ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/

            Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von                          605.139,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2009 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 787.180,00 EUR festgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2009 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungs-maßnahmen wird auf 2.100.000,00 EUR festgesetzt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2009 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf  3.000.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2009 wie folgt festgesetzt:

            1. Grundsteuer

            a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                    275 v.H.

            b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                               260 v.H.

            2. Gewerbesteuer auf                                                                                          305 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Kiedrich, den 30.01.2009                                                       Der Gemeindevorstand

                                                                                                   (Steinmacher)
                                                                                                   Bürgermeister


2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2009 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Die nach §§ 114j Abs. 2 HGO erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu den Festsetzungen in den §§ 2 und 3 der Haushaltssatzung ist erteilt.

Sie hat folgenden Wortlaut:

Hiermit erteile ich die Genehmigung

1)        zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich für das Haushaltsjahr 2009
           vorgesehenen Kredite in Höhe von

787.180,00 EUR

(i.W.: „siebenhundertsiebenundachtzigtausendeinhundertachtzig Euro“)

            gemäß § 114j Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
            unter dem Vorbehalt, dass die Aufnahme der einzelnen Kredite meiner Genehmigung   nach § 114j Abs. 4
            Nr. 2 HGO (Einzelgenehmigung) bedarf.

2)         zur Inanspruchnahme der in § 3 der v.g. Haushaltssatzung vorgesehenen 

            Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von

2.100.000,00 EUR

(i.W.: „zwei Millionen einhunderttausend Euro“)

            gemäß § 114i Abs. 4 HGO unter Beachtung der Ausführungen der
            Haushaltsbegleitverfügung vom 14.04.2009.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

Leß                                                                 (Siegel)

Fachbereichsleiterin

 

Der Haushaltsplan liegt zur Einsichtnahme vom 02.06.2009 bis einschließlich 10.06.2009 im Rathaus, Zimmer 1, Marktstraße 27, 65399 Kiedrich, zu folgenden Uhrzeiten öffentlich aus:

montags bis freitags von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr,
mittwochs zusätzlich von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr.

65399 Kiedrich, den 29.05.2009

Der Gemeindevorstand

                                                                                                                         

(Steinmacher)
Bürgermeister