Aktuelle Haushaltsdaten
Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich
für das Haushaltsjahr 2010
1. Haushaltssatzung
Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), hat die Gemeindevertretung am 18.12.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 6.061.924,00 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 7.107.084,00 EUR,
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 350,00 EUR,
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 0,00 EUR,
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im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 739.589,00 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 639.576,00 EUR
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 772.510,00 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.193.923,00 EUR
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 1.287.884,00 EUR
ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/
Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 966.484,00 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.193.923,00 EUR festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung B, in Höhe von 200.00,00 EUR enthalten.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000,00 EUR festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 275 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 260 v.H.
2. Gewerbesteuer auf 305 v.H.
§ 6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.
Kiedrich, den 18.12.2009 Der Gemeindevorstand
(Steinmacher)
Bürgermeister






