rheingau_logo_rgb_1_web
RheingauerGenerationen

logo-nachhaltig

Aktuelle Haushaltsdaten

Haushaltssatzung der Gemeinde Kiedrich

für das Haushaltsjahr 2010

1. Haushaltssatzung

Aufgrund der §§ 114a ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. I S. 674), hat die Gemeindevertretung am 18.12.2009 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2010 wird

im Ergebnishaushalt


im ordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                        6.061.924,00 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                           7.107.084,00 EUR,

im außerordentlichen Ergebnis

mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf                                                  350,00 EUR,

mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                          0,00 EUR,

---------------------------

mit einem Fehlbedarf von                                                            1.044.810,00 EUR

im Finanzhaushalt

mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen

aus laufender Verwaltungstätigkeit auf                                          739.589,00 EUR

und dem Gesamtbetrag der

Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                    639.576,00 EUR

Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf                                   772.510,00 EUR

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                              1.193.923,00 EUR

Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf                            1.287.884,00 EUR

ausgeglichen/mit einem Finanzmittelüberschuss/

Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von                           966.484,00 EUR

festgesetzt.

§ 2

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2010 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 1.193.923,00 EUR festgesetzt.

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, Abteilung B, in Höhe von 200.00,00 EUR enthalten.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2010 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.500.000,00 EUR festgesetzt.

§ 5

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2010 wie folgt festgesetzt:

1. Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf                    275 v.H.

b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf                                                                260 v.H.

2. Gewerbesteuer auf                                                                                            305 v.H.

§ 6

Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

Kiedrich, den 18.12.2009 Der Gemeindevorstand

(Steinmacher)
Bürgermeister

Anfahrt

Bitte geben Sie Ihre Adresse in folgender Reihenfolge ein: Straße, PLZ, Ort

Als Zieladresse ist der Parkplatz in der Sonnenlandstraße definiert.

Zufallsbilder

Burgruine-u.-Talblick02.jpg